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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schnittberichte



Spaceball
30.08.2003, 01:27
Also ich mache mal auf Wunsch eines Mitgliedes einen neuen Thread auf. Vielleicht kriegen wir dann mal eine interne Schnittsammlung zusammen.

@wu-chi

Es ist schon errschreckend das inzwischen sehr viele Seiten die solche Themen behandeln entweder Probleme vom Provider oder vom Gesetz kriegen.

Die Seite Bloodpatches.de hat auch einigen ärger gegriegt.

cu, Spaceball

wu-chi
30.08.2003, 04:30
@Spaceball
Ich bin überrascht, daß du mich ansprichst. Ich habe doch nur auf eine "schlimme seite" aufmerksam gemacht. Aber deine Idee ist nicht schlecht. Mit welchem Film wollen wir anfangen?

Viele Grüße
wu-chi

Spaceball
30.08.2003, 04:33
From Dusk Till Dawn: FSK 16 Fassung

Die UFA hat die komplette erste Szene mit der der Film anfängt einfach selbst rausgeschnitten um von vornherein schonmal alles für die FSk 16 klar zu machen.

Das heisst im Klartext 16 Minuten!

cu, Spaceball

Agamemnon
30.08.2003, 10:37
Etwa die ganze Szene bis zum Intro? Ich kenne die 16er nämlich noch garnicht, da ich äußerst allergisch drauf reagiere. Aber selbst die geschnittene 18er Fassung (um 229sec gekürzt) war in dieser Szene noch recht harmlos. Natürlich ohne die zwei Erschiessungen, die Verbrennung und eine Behindertendiskriminierung.
Jedoch Juliette's Anmache im Motel, ebenso die Goreszenen im T.-Twister waren durchaus gerechtfertigt und gehörten nicht unbedingt rein. Die fehlten übrigens als Einziges in der Pro7/Premiere Fassung.

P.S. Ich habe den Link zur neuen Schnittberichte-Seite (öfter mal "vorrübergehend außer Betrieb") und ein Hintertürchen zur Alten.
Einfach auf "PM" klicken und anfragen.

Octantis
30.08.2003, 14:43
gehts hier jetzt um Schnitte bei Fernsehaustrahlungen ?
falls ja, dann sind die doch immer ziemlich verschieden
z.b StarShipTroopers gleichzeitig auf Rtl und Orf, auf Rtl allerdings weit mehr geschnitten oder manche Filme auf Rtl2 die besonders extremst geschnitten sind in Vergleich zu früheren Austrahlungen

Kaff
30.08.2003, 14:51
Die Idee an sich ist ja nicht schlecht - so lange wir keine Probleme mit dem Gesetz kriegen. Müssen ja nicht unbedingt gleich die beliebtesten indizierten Filme sein, wird ja schon genug woanders geschnippelt.

Nur wird der Thread möglicherweise leicht unübersichtlich - vor allem wenn sich die Schnittangaben auf verschiedene Versionen beziehen - meiner Meinung nach sollte es da auf DVD's und Kinoversionen beschränken. Das im TV gekürzt wird, kann man ja schon mit Sicherheit sagen - sowas kann man ja dann immer noch in die TV-Tips bringen. (das der ab 18jährige und indizierte Total Recall heute um 22.10 geschnitten wird, dürfte wohl niemanden überraschen).

Übrigens will MGM noch eine FSK16 Version von Terminator rausbringen, da es sich aufgrund von T3 grade richtig lohnt.

Drago
30.08.2003, 16:53
falls das thema grossen zuspruch findet, sollte vieleicht ein eigenes UnterForum daraus werden B)

Spaceball
31.08.2003, 00:19
@drago

hmm ist ne gute Idee. Nur weiss man vorher nicht ob sichs so lange hält. Das sollten wir abwarten.

@kaff

na gut das ich mir noch rechtzeitig die Terminator FSK 18 geholt habe. Incl. Bombig Bonusmaterial.

Total Recall habe ich mir schon vor Jahren in der FSK 18 geholt.

Wie siehts eigentlich mit der FSK 18 von Running Man aus? Die soll ja ziemlich schlecht sein. Ich hab mir mal eine FSK 18 aus der Videothek ausgeliehen und die war nicht gerade der Hit. So weit ich weiss solls davon zwei verschiedene Versionen geben.

@Agamemnon

Ja die fehlt ganz. Der Film fängt in der FSK 16 Fassung an wie die beiden "Helden" die Tankstelle verlassen. Ich hatte schon die Befürchtung das das jeder weiss. Das allerdings die indizierte FSK 18 Fassung auch geschnitten ist wusste ich nicht. Ich denke mal es wird zeit für RC1 Version des Films.

cu, Spaceball

Agamemnon
31.08.2003, 10:16
@Spaceball
Nicht die indizierte Version ist geschnitten, sondern nur die 18er. FSK18 Filme landen nicht automatisch auf dem Index. Es sind schon bestimmte Faktoren dazu nötig, um ein Verbot zu verhängen.
Beispiel:
FDTD: Diskriminierung von Mongoloiden.
Starship Troopers: Gewaltverherrlichungen vom Krieg.
Blade: Ein Spucken auf einen auf dem Boden liegenden Mann oder ein Satz, in dem es um die Reinheit des Blutes (Hitler) geht, werden als Verletzung der Menschenwürde angesehen.

Zu Running Man: Es gibt 4 Auflagen des Films, von denen die 4. angeblich die beste sein soll. Leider fehlen 3 kleine (gewaltlose) Einstellungen. Vermutlich wurden sie wegen des schlechten Ausgangsmaterials rausgenommen, was wiederum zur Erhöhung der Bildqualität führte.
Die beiden Vorgänger sind ungeschnitten, liefern jedoch ein schlechteres Bild/-Format.

Spaceball
01.09.2003, 00:43
@agamemnon

Weisst du wie Konfus das ist? Ich hab die Tarantino Box. Wegen FDTD ist die ganze Box auf dem Index obwohl die anderen beiden FSK 16 haben.

So weit ich weiss gibt es von FDTD nur eine FSK 18 und die steht auch noch auf dem Index. Das FSK 18 nicht automatisch Index bedeutet ist mir klar. Mich wunderts eh das es nicht gerade wenig Filme gibt die trotz FSK 18 dennoch auf dem Index stehen.

Ich halte eine Indizierung sowieso für totalen Quatsch. Bringt doch eh nix. Verkauft werden indizierte Filme ja schon fast besser als normale Filme.

cu, Spaceball

Whyme
01.09.2003, 09:38
Eine Indexierung soll auch kein Verkaufsverbot darstellen.

Die Filme sollen lediglich nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden dürfen und ihre Attraktivität in dieser Altersgruppe soll durch ein Werbe- und Rezensionsverbot gemindert werden, damit die Jugend nicht mit den sie gefährdenden Inhalten konfrontiert wird. Das ist quasi noch eine Stufe härter als die FSK-18-Freigabe.

Die 18er-Version von Starship Troopers z.B. steht auch auf den Index, die habe ich damals über unsere Videothek bekommen. Der Besitzer hat sie mir einfach mitbestellt. Und daran ist nichts illegales.

Whyme

Agamemnon
01.09.2003, 14:44
Leichter gesagt als getan! Nur durch einen Kumpel habe ich zuuufällig erfahren, wie das so (in großen Kaufhäusern) mit dem "unter'm Ladentisch" verkaufen abläuft. Ansonsten wäre ich nie hinter das Geheimnis gekommen.

@Whyme
Habe Starship Troopers ebenfalls in der Videothek gekauft. Auf VHS, versteht sich. War mein aller erster indi. Film.

Falcon
01.09.2003, 16:25
Originally posted by Spaceball@31.08.2003, 23:43
So weit ich weiss gibt es von FDTD nur eine FSK 18 und die steht auch noch auf dem Index. Das FSK 18 nicht automatisch Index bedeutet ist mir klar. Mich wunderts eh das es nicht gerade wenig Filme gibt die trotz FSK 18 dennoch auf dem Index stehen.

Käuflich zu erwerben gibt es von FDTD nur eine gekürzte FSK-16 Version und eine indizierte, ungekürzte FSK-18 Version. Dann gibt's jedoch auch noch eine TV-Fassung mit FSK18, die zwar auch gekürzt ist, allerdings nicht indiziert ist.

Nach dem neuen Jugenschutzgesetz dürfen jetzt übrigens Filme die eine Altersfreigabe von der FSK bekommen haben (einschließlich "ab 18") nicht mehr indiziert werden.

CU Falcon

Agamemnon
01.09.2003, 17:05
Da gibt es aber noch dieses "SPIO" Ding, daß mir in letzter Zeit immer öfter begegnet. Was heißt das eigentlich genau?

Kaff
01.09.2003, 17:15
Originally posted by Agamemnon@01.09.2003, 16:05
Da gibt es aber noch dieses "SPIO" Ding, daß mir in letzter Zeit immer öfter begegnet. Was heißt das eigentlich genau?
Genau. Das ist keine FSK-Sache sondern eine andere Juristenkomisson. Diese entscheidet dann, ob der Film richtig verboten/beschlagnahmt wird oder ob er "strafrechtlich unbedenklich" ist. (schon allein bei der Bezeichnung dreht sich mir der Magen um). Das heisst aber noch nicht das er indiziert ist. Beispiele: Starship Troopers (nicht FSK 18, sondern "JK/SPIO" strafrechtlich unbedenklich) ist indiziert, Jason X der ebenfalls dieses "Prädikat" trägt hingegen nicht. Im Gegensatz zum von Falcon angesprochenen "Verbesserung" des Gesetzes können diese Filme dennoch indiziert werden.

DerBademeister
01.09.2003, 17:40
Hmm über Sinn und Unsinn dieser Gesetze haben wir ja schon früher ausführlich diskutiert. Man muss halt hinnehmen, das sich auch hier der gute Menschenverstand dem pedantischen Gesetz unterordnet.


oder ein Satz, in dem es um die Reinheit des Blutes (Hitler) geht, werden als Verletzung der Menschenwürde angesehen.

Was ich nur als Beispiel lustig finde, da die Reinheit des Blutes in einem Vampirfilm (!) mit dem Nationalsozialismus gleichzusetzen reichlich seltsam ist.
Diesbezüglich wundere ich mich dann auch, warum die Herr der Ringe Filme und Bücher nicht auf dem Index sind, schließlich wird dort auch (wiederholt) von der Reinheit des Blutes gesprochen, und das, wenn man unbedingt Parallelen zum großen Diktator ziehen will, sogar noch wesentlich besser gelingt als bei Blade.

Bleibt einem nichts anderes übrig als weiter die Österreicher zu beneiden, die diesen Quatsch nicht haben, und trotzdem nicht wütend in der Gegend rumlaufen und Menschen abstechen...

Kaff
01.09.2003, 17:59
Originally posted by Whyme@01.09.2003, 08:38
Eine Indexierung soll auch kein Verkaufsverbot darstellen.

Die Filme sollen lediglich nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden dürfen und ihre Attraktivität in dieser Altersgruppe soll durch ein Werbe- und Rezensionsverbot gemindert werden, damit die Jugend nicht mit den sie gefährdenden Inhalten konfrontiert wird. Das ist quasi noch eine Stufe härter als die FSK-18-Freigabe.

Das stimmt schon, aber es ist dennoch eine Erschwerung. Da die Filme nicht offen verkauft werden, wissen es ja viele nicht, das es sie gibt. Daher werden auch nicht viele Exemplare verkauft und somit bleiben die Preise schön hoch... Währenddessen im Ausland die Preise nach einer Zeit fallen - dummerweise da auch mit dem Bestellen aufpassen, da der Zoll die Scheibe in den meisten Fällen einkassiert. Und wer auf eine deutsche Tonspur angewiesen ist, hat sowieso das Nachsehen.

Zusätzlich gibts dann noch eine FSK16 Version, die sich dann Prima verkauft, weil es immer noch zu viele Leute gibt, die es a) nicht wissen oder B) sich gar nichts draus machen - was man zwar wieder tolerieren muss, aber in dem Fall fällt es mir sehr schwer...

Sieht man ja auch an den Verkaufszahlen von Harry Potter 2 - das der Film gekürzt ist, interessiert dann doch niemanden. Hauptsache die Kinder sind ruhig gestellt.

Aufgrunddessen veröffentlichen viele Labels die DVDs auch nicht hierzulande und verkaufen höchstens die Rechte an kleine deutsche Labels. Und dann kriegen wir dann so lieblose Schrottveröffentlichungen von Laser Paradise oder Marketing. Klar dass die da nicht viel Mühe reinstecken, denn die zu erwartenden Verkaufzahlen sind eh gering.

Aber das ist schon wieder ein eigenes Thema...

Falcon
01.09.2003, 18:42
Originally posted by Kaff+01.09.2003, 16:15--></div><table border='0' align='center' width='95%' cellpadding='3' cellspacing='1'><tr><td>QUOTE (Kaff @ 01.09.2003, 16:15)</td></tr><tr><td id='QUOTE'> <!--QuoteBegin-Agamemnon@01.09.2003, 16:05
Da gibt es aber noch dieses "SPIO" Ding, daß mir in letzter Zeit immer öfter begegnet. Was heißt das eigentlich genau?
Genau. Das ist keine FSK-Sache sondern eine andere Juristenkomisson. Diese entscheidet dann, ob der Film richtig verboten/beschlagnahmt wird oder ob er "strafrechtlich unbedenklich" ist. (schon allein bei der Bezeichnung dreht sich mir der Magen um). Das heisst aber noch nicht das er indiziert ist. Beispiele: Starship Troopers (nicht FSK 18, sondern "JK/SPIO" strafrechtlich unbedenklich) ist indiziert, Jason X der ebenfalls dieses "Prädikat" trägt hingegen nicht. Im Gegensatz zum von Falcon angesprochenen "Verbesserung" des Gesetzes können diese Filme dennoch indiziert werden. [/b][/quote]
Im großen und ganzen ist das richtig Kaff, was Du schreibst. Ein kleiner Fehler hat sich aber in Deine Erklärung eingeschlichen. Diese Juristenkommission der SPIO entscheidet nicht, ob der Film beschlagnahmt wird, dafür sind die Staatsanwaltschaften bzw. die Gerichte zuständig. "SPIO/JK-geprüft" bedeutet lediglich, dass dem Film von der Kommission eine strafrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt wird. Bekommt ein Film dieses Siegel, ist eine Beschlagnahmung praktisch ausgeschlossen (allerdings nicht unmöglich, wenn ich mich nicht irre).

CU Falcon

Darian
03.09.2003, 10:46
Also nachdem ich dt. Spur nicht brauche, lass ich mir die indizierten Filme aus Englang kommen. Neulich gleich im Quart Pack:

- FDTD
- Braindead
- Bloodsport
- Desperado

Vorallem bei der TV Version von Bloodsport auf Pro7 fehlen ja ganze Szenen.

Jedoch ist das beste immer noch die dt. Kino Version von "Auf brennendem Eis" mit Steven Seagal: Einstellung: man sieht ca. 7 fiese Typen die eine Falle für Steven auf einer Ölplattform vorbereiten und sich verstecken, Steven kommt auf die Plattform SCHNITT alle sieben liegen Tod oder Bewußtlos um Steven herum und er geht weiter....

Falcon
03.09.2003, 13:07
Originally posted by Darian@03.09.2003, 09:46
- Desperado

Zur Info, bevor wieder irgendwelche Gerüchte anfangen:
Desperado ist nicht indiziert, sondern nur FSK 18. Die dt. DVD ist uncut.

Agamemnon
03.09.2003, 13:18
Jo, kommt mir bekannt vor. Da wäre es doch besser, ganze Szenen wegzulassen. So kriegt man wenigstens von der Verarsche nichts mit.
Zu Bloodsport: Einer der besten "Prügel-Filme" überhaupt. Die TV-Version ist nur minimal gekürzt. Eben da, wo mal ein Knochen rausguckt oder jemand per Schlag ins Gesicht getötet wird.
Der Film ist übrigens nicht indiziert, trotz FSK18 Freigabe.

Spaceball
05.09.2003, 00:43
Noch so ein Fall ist Paul Andersons Soldier indem Kurt Russel seinem Gegner das Genick bricht. Die Szene in der das Genick eigentlich bricht fehlt genau die Stelle, die dann auch noch unsauber rausgeschnitten wurde.

cu, Spaceball

Agamemnon
05.09.2003, 13:15
Ich glaube, daß war meine erste "gekürzte" Erfahrung im Kino. Es folgten noch "The Scorpion King" und "Hulk". Aber wieso werden dann viel brutalere Filme (P. Verhoeven) uncut gezeigt, und das noch in der Nachmittagsvorstellung?

wu-chi
05.09.2003, 14:33
von Agamemmnon: Aber wieso werden dann viel brutalere Filme (P. Verhoeven) uncut gezeigt, und das noch in der Nachmittagsvorstellung?

Weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat&#33; Grundsätzlich ist es die Entscheidung einer Firma, ob sie einen Film in D uncut herausbringt oder nicht. So werden nun mal Filme für den deutschen Markt gerne geschnitten, um eine bessere FSK-Einstufung zu erlangen, die dann gerne mit einer höheren Einnahme an den Kinokassen gleichgesetzt wird. Beispiele gibt es hier genug ("We were Soldiers" dt. Kinofassung vs. US-Fassung).

Desweiteren gibt es bei indizierten Filmen wie "Starship Troopers" noch ein Unterschied in bezug auf die Kino und Video/DVD-Vermarktung. Rein rechtlich wäre es wohl möglich auch Filme, die in Kinos laufen zu indizieren. De Facto ist mir aber kein einziger Fall bekannt, wo ein Kinofilm auf dem Index gesetzt worden ist. So wird erst bei der Video/DVD-Vermarktung festgelegt, ob ein Film indiziert wird oder nicht. Und selbst dann wenn z.B. wie bei "Starship Troopers" dieser dann indiziert wurde, darf er trotzdem weiter in den Kinos gezeigt werden und [wichtig&#33;] beworben (Kinoprogramm, Schaufensteraushang, etc.) werden.

Die Indizierung spielt aber für die Nachmittags-Kinovorstellung keine Rolle, da hier der Kinobetreiber überprüfen muß, ob die Kinogänger das entsprechende Alter haben, um solche Filme anschauen zu dürfen. Bei einer TV-Ausstrahlung ist dies eben nicht sicherzustellen.

Viele Grüße
wu-chi

Falcon
05.09.2003, 17:11
Originally posted by wu-chi@05.09.2003, 13:33
Desweiteren gibt es bei indizierten Filmen wie "Starship Troopers" noch ein Unterschied in bezug auf die Kino und Video/DVD-Vermarktung. Rein rechtlich wäre es wohl möglich auch Filme, die in Kinos laufen zu indizieren. De Facto ist mir aber kein einziger Fall bekannt, wo ein Kinofilm auf dem Index gesetzt worden ist. So wird erst bei der Video/DVD-Vermarktung festgelegt, ob ein Film indiziert wird oder nicht. Und selbst dann wenn z.B. wie bei "Starship Troopers" dieser dann indiziert wurde, darf er trotzdem weiter in den Kinos gezeigt werden und [wichtig&#33;] beworben (Kinoprogramm, Schaufensteraushang, etc.) werden.

Soweit ich weiß, ist es sogar unmöglich, einen Kinofilm zu indizieren. Es können nämlich nur Medien wie Bücher, CDs, DVDs, VHS-Kassetten usw. indiziert werden.

CU Falcon

Spaceball
06.09.2003, 00:52
@Falcon

Auf jeden Fall muss ein Film nicht geprüft werden. Das wird manchmal auch nicht gemacht weil eine einzelne Prüfung ca. 2000 € kostet und zwar jeweils pro Medium. Das heisst ein normaler Release fürs Kino, VHS und DVD kostet dann schon mal 6000 € alleine für die Prüfung.

Ironischerweise stimmt das schon mit Kinofilmen das die nie indiziert werden auf VHS und DVD aber schon. Ich hab das mal nachgelesen, ist aber schon ne zeitlang her. Daher weiss ich das nicht so genau. Richtig ist auf jeden Fall das ein Film fürs Kino nicht geprüft werden muss. Auf den Warner Filmpostern, wenn man denn mal eins in die Finger kriegt, steht immer noch der FSK Geprüft Stempel drauf.

cu, Spaceball

Kaff
06.09.2003, 15:37
Dieser Tage erscheint ja Daredevil auf DVD in zwei Versionen:

FSK 12 Plain Vanilla - ist gekürzt (entspricht der deutschen Kinoversion)

FSK 16 Special Edition - ist ungekürzt (die Version sollte es auch in der Videothek zum Leihen geben)

Wer also normalerweise nicht scharf auf Extras ist und eine preiswertere "Plain Vanilla"-Version bevorzugt, wird hier wohl trotzdem zu SE greifen müssen. Wobei ich mir eh denken kann, dass sich die billigere FSK12 weit besser varkaufen wird.

Falcon
06.09.2003, 17:02
Originally posted by Spaceball@05.09.2003, 23:52
@Falcon

Auf jeden Fall muss ein Film nicht geprüft werden. Das wird manchmal auch nicht gemacht weil eine einzelne Prüfung ca. 2000 € kostet und zwar jeweils pro Medium. Das heisst ein normaler Release fürs Kino, VHS und DVD kostet dann schon mal 6000 € alleine für die Prüfung.
Jepp, das stimmt. So eine Prüfung ist nicht zwingend (wüsste auch nicht, dass ich sowas behauptet habe). Allerdings ist ein ungeprüfter Film letzenendes ähnlich zu behandeln wie ein indizierter.

CU Falcon

Whyme
06.09.2003, 19:15
Ein ungeprüfter Film ist zu behandeln wie FSK 18. Das war jedenfalls letzten November noch die Regelung, als ich in einer Bibliothek gearbeitet hatte, die noch etliche alte Sachvideos ohne FSK hatte.

Falcon
06.09.2003, 20:09
Originally posted by Whyme@06.09.2003, 18:15
Ein ungeprüfter Film ist zu behandeln wie FSK 18. Das war jedenfalls letzten November noch die Regelung, als ich in einer Bibliothek gearbeitet hatte, die noch etliche alte Sachvideos ohne FSK hatte.
Hast wohl Recht. Ich dachte es wäre, wie indiziert. Evtl. war das auch noch so bevor das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten ist (ich hab zumindest so was in Erinnerung, vielleicht irre ich mich aber auch da).
Aber egal. Ich hab gerade nochmal nachgesehen und jetzt ist es auf jeden Fall so, dass sie wie "Keine Jugendfreigabe" (sprich FSK18) zu behandeln sind. Im Gegensatz zu Medien mit der Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" können ungeprüfte Filme aber natürlich indiziert werden.

Ich hab bei der Gelegenheit auch gerade noch einen weiteren Unterschied zwischen Kino und DVD/VHS gefunden:

Die FSK kann für Kinofilmvorführungen die Freigabe "Keine Jugendfreigabe" erteilen, solange der Film nicht "schwer jugendgefährdend" ist.
Bildträger (DVD usw.) können die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" nicht erhalten wenn sie "einfach jugendgefährdend" sind.

Das heißt also, dass es möglich ist, dass ein Film, der für die öffentliche Vorführung das Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ erhalten hat, als inhaltsgleicher Bildträger nicht von der FSK gekennzeichnet werden kann.

CU Falcon

Spaceball
06.09.2003, 23:56
Bestimmte Filme werden automatisch indiziert. Egal ob sie geprüft werden oder nicht. Pornos landen sofort auf dem Index.

Das heisst aber noch lange nicht das ein Film der nicht geprüft wurde einfach wie indiziert zu behandeln ist. Mit dem neuen Gesetz ticken unsere Politiker sowieso völlig aus. Jetzt muss schon das Video zur Bauanleitung von nem Spielzeug geprüft werden oder ist grundsäzlich ab 18 Jahre. Wer kommt auf so nen Hirnschiss, ach ja unsere Politiker.

cu, Spaceball

Agamemnon
08.09.2003, 11:09
Zu FDTD:
Hier (http://www.schnittberichte.com/display_1187.html) gibt&#39;s den vollständigen Schnittbericht der FSK16 vs. FSK18 Version.
Jawohl, die Seite ist wieder online&#33;

Falcon
08.09.2003, 13:10
Originally posted by Spaceball@06.09.2003, 22:56
Mit dem neuen Gesetz ticken unsere Politiker sowieso völlig aus. Jetzt muss schon das Video zur Bauanleitung von nem Spielzeug geprüft werden oder ist grundsäzlich ab 18 Jahre.

Wobei aber Anbieter von Lehrfilmen u.ä. die Kennzeichnung selbst durchführen dürfen und dies nicht von der FSK machen lassen müssen.

CU Falcon

wu-chi
09.09.2003, 19:51
@Agamemmnon
Danke für den Hinweis. Ich werde mir mal eine exakte Kopie der Web-Seite anfertigen. (Der Schweizer-Link ist ja nicht mehr ganz aktuell - aber immer noch besser als gar nichts) Man weiß ja nie.

@all
Nach dem neuen Jugenschutzgesetz (JuSchG (http://www.spio.de/juschg.pdf)) vom 23. Juli 2003 unter §18 Absatz 8 können Filme, die FSK (generell, egal ob früher, jetzt oder später ) generell nicht mehr indiziert werden.
--&#62; Was bedeuten würde, daß es theoretisch wohl möglich wäre Kinofilme zu indizieren, sofern dieser nicht FSK-geprüft wurde.

Einen weiteren Hinweis gibt es auf folgender Seite von www.spio.de (Informationen zum neuen JuSchG (http://www.spio.de/2FRAMES/FSK.HTM)) gibt es auch Hinweise für Filmtheater bzgl. dem neuen Gesetz. (Hier klicken (http://www.spio.de/juschg-kino.pdf)) Dort steht unter anderem, daß die öffentliche Filmvorführung von indizierten Filmen nur vor Erwachsenen weiterhin erlaubt ist.
--&#62; Dieses betrifft wohl generell Filme, die nachträglich (also nach der Kinoauswertung - nun z.B. zur VHS/DVD-Auswertung) indiziert wurden. Laut einem Inhaltsgleich-Paragraphen langt eine Indizierung für z.B. DVD, um sie für alle Medien zu indizieren. Sollte dies so zutreffen, wie ich vermute wundere ich mich, daß ich hierüber nichts im Gesetz finde.

Auf der folgenden Seite (Hier klicken (http://www.ivd-online.de/jugendschutz/effizienz_j.html)) wird zwar noch auf das alte JuSchG eingegangen, aber trotzdem findet sich ein interessanter Absatz, in der gleiche Regeln für Kino und Video gefordert werden:
Gleiche Regeln für Kino und Video
Mike, 15 Jahre alt und begeisterter Filmfan, liest regelmäßig das Kinoprogramm. Der Film "Blade" läuft nun seit 6 Wochen, leider darf er ihn noch nicht sehen, weil er noch nicht 18 ist. Die Besprechung in seiner Lieblingszeitschrift war aber sehr interessant und das Riesenposter vor dem Kino einfach geil.... Wenn Mikes Videothekar in einem halben Jahr in der Familienvideothek ein Poster des Films aufhängen würde, macht er sich strafbar.

Von der Bundesprüfstelle dürfen Kinofilme, die gemäß den Statuten der FSK mit "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" ausgezeichnet sind, nicht mehr indiziert werden.
Für Videofilme gilt dies nicht; hier dürfen nur Filme bis zur Freigabe ab 16 nicht indiziert werden.
Eine Ausstrahlung solcher Filme im Fernsehen ist in einzelnen Fällen möglich.

Diese Regelung führt zu einer Ungleichbehandlung ein und desselben Filmes, abhängig von seiner Vertriebsform.

Es handelt sich dabei teilweise um Filme mit hohem Bekanntheitswert, die zum Teil von mehreren Millionen Zuschauern gesehen wurden.
Ein Werbeverbot für Videofilme, die als Kinofilm über Monate beworben wurden, ist wenig sinnvoll.
Sinnvoll wäre deshalb eine Anpassung der Vorschriften für Videofilme an die Vorschriften für Kinofilme.

Zu klären wäre aber nun was überhaupt indiziert werden kann und dann in die Liste der jugendgefahrdenden Medien aufgenommen kann. Hier wird unterschieden, ob es ein Trägermedium oder ein Telemedium ist. Hier gibt das JuSchG wieder Auskunft:


Das Jugendschutzgesetz verpflichtet die Bundesprüfstelle, die Liste der jugendgefährdenden Medien zu führen. Es unterscheidet dabei, ob die Bundesprüfstelle über ein sogenanntes Trägermedium oder ein Telemedium entschieden hat:

Trägermedien im Sinne dieses Gesetzes sind Medien mit Texten, Bildern oder Tönen auf gegenständlichen Trägern, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind. Dem gegenständlichen Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen von Trägermedien steht das elektronische Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen gleich, soweit es sich nicht um Rundfunk im Sinne des § 2 des Rundfunkstaatsvertrages handelt (§ 1 Abs. 2 JuSchG).

Telemedien im Sinne dieses Gesetzes sind Medien, die durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste nach dem Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstgesetz, TDG) und nach dem Staatsvertrag über Mediendienste der Länder übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Als Übermitteln oder Zugänglichmachen im Sinne von Satz 1 gilt das Bereithalten eigener oder fremder Inhalte (§ 1 Abs. 3 JuSchG).

Die Liste wird in vier Teilen geführt.

A) Die Bundesprüfstelle führt in der Liste A alle indizierten Trägermedien auf, soweit diese nach Einschätzung der Bundesprüfstelle keinen strafrechtlich relevanten Inhalt haben.

B ) Die Bundesprüfstelle führt in der Liste B alle Trägermedien auf, die sowohl jugendgefährdend sind als auch einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass das Medium nicht strafrechtlich relevant ist, wird es in Liste A gesetzt. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass dessen Inhalt strafrechtlich relevant ist, kommt es noch zusätzlich in die von der Bundesprüfstelle geführte Liste aller bundesweit beschlagnahmten Medien.

C) Die Bundesprüfstelle führt in der Liste C alle indizierten Telemedien auf, soweit diese nach Einschätzung der Bundesprüfstelle keine strafrechtlich relevanten Inhalte haben.

D) Die Bundesprüfstelle führt in der Liste D alle Telemedien auf, die sowohl jugendgefährdend sind als auch einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass das Medium nicht strafrechtlich relevant ist, wird es in Liste C gesetzt.

--&#62; Damit würde ich einen Kinofilm als ein Trägermedium bezeichnen. Ob dies so nun richtig ist kann ich nicht sagen, dazu müßte man jetzt die Kommentare zum JuSchG durchwälzen.

Aus einem DVD-Forum habe ich zwei Gründe warum nun Kinofilme (bei Kinostart) in den allerseltesten Fällen indiziert werden:


1. Die Indizierung eines Mediums zieht ein striktes Werbeverbot nach sich. Im Verleihgeschäft wirkt sich dieses längst nicht so dramatisch aus, wie dies bei Kinofilmen der Fall ist. Durch Verhängung eines Werbeverbotes (Aushangverbot für Filmplakate, Verbot der Nennung des Titels, usw.) wird dementsprechend ein Großteil der potentiellen Besucher ferngehalten.
Oder würdet Ihr mittlerweile 7 EUR (&#33;&#33;&#33;) für einen Kinobesuch ausgeben, bei dem nicht einmal der Titel bekannt ist?
Die Indizierung eines Kinofilms hat somit einen nicht zu unterschätzenden finanziellen Verlust zur Folge, der sich bei Großproduktionen besonders dramatisch auswirken kann.

2. Der eigentliche Sinn einer Indizierung besteht lediglich darin, Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten weitgehend zu schützen. Im Verleihgeschäft reicht eine Indizierung dementsprechend deutlich weiter als eine FSK 18 Freigabe, da durch mangelnde Werbung sich natürlich auch entsprechend weniger Minderjährige die betreffenden Filme vom großen Bruder mitbringen lassen.
Bei der Aufführung von Kinofilmen ist diese Maßnahme weitgehend überflüssig, da die jeweiligen Kinokarten persönlich am Kinoschalter abgeholt werden müssen, und eine ausreichende Alterskontrolle somit gegeben ist.
Würde sich allerdings die Möglichkeit eröffnen, Kinokarten beispielsweise auch anonym am Automaten lösen zu können, würde innerhalb kürzester Zeit die betreffenden Kinofilme das gleiche Schicksal ereilen wie die gängigen Videoauswertungen.

Für Kinofilme, die später auf DVD/Video indiziert werden ist folgendes zu beachten:


Dabei noch ein Wort zur vielzitierten Inhaltsgleichheit: Die Tatsache, dass eine Videoauswertung eines bestimmten Films von der BPjS eine Indizierung erfährt, hat nicht zur Folge, dass der vorher gelaufene Kinofilm dann ebenfalls indiziert werden muss. Die FSK-Freigabe des betreffenden Kinofilms bleibt auch NACH einem Indizierungsbeschluss unverändert bestehen und darf weiterhin in gewohnter Form aufgeführt werden.

--&#62; Damit wären nur Kinofilme nachträglich indizierbar, welche nicht FSK-geprüft sind. Und diese gibt es in der Praxis nur sehr selten, sieht man mal von den Porno-Kinofilmen. Deshalb darf z.B. für Starship Troopers, Blade, From Dusk Till Dawn bei späteren Kinoaufführungen immer noch geworben (z.B. im Schaufenster) werden.

Über aufklärendes Feedback würde ich mich freuen.

Viele Grüße
wu-chi

Falcon
09.09.2003, 23:32
Also ich hatte mich auch schon desöfteren durch diverse Seiten zum Thema Jugendschutz gearbeitet, in den letzten Tagen wegen dieses Threads jetzt wieder. Ich habe es eigentlich immer so verstanden und bin daher auch der Meinung, dass Kinofilme nicht indiziert werden können, da sie wohl kein "Trägermedium" im Sinne des Gesetzes sind. So 100%ig sicher bin ich mir da aber mittlerweile auch nicht mehr. Die offiziellen Seiten drücken sich da leider immer etwas schwammig aus.


Nach dem neuen Jugenschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2003 unter §18 Absatz 8 können Filme, die FSK (generell, egal ob früher, jetzt oder später ) generell nicht mehr indiziert werden.

Das ist soweit ich weiß falsch. Filme, die die Kennzeichnung "nicht freigegeben unter 18 Jahren" haben (somit also vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1.4.2003 geprüft wurden) können nach wie vor indiziert werden. Filme mit der neuen Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" (quasi dem Nachfolger der alten Bezeichnung) sind hingegen vor Indizierungen geschützt (Filme mit geringeren Freigaben sowieso). Desweiteren bleiben natürlich die alten Indizierungen bestehen und werden jetzt nicht hinfällig, weil die Filme teilweise ein FSK-Siegel haben (wäre ja aber dann sowieso nur ein altes "ab 18", welches nix nützt).

CU Falcon

wu-chi
10.09.2003, 03:25
@Falcon
Arrrgh, du hast Recht, die "Klammer" hat mich nicht mehr weiterführen lassen. Anstatt FSK meinte ich FSK-geprüft. Dein Einwand in dieseer Richtung ist absolut korrekt. Danke für den Hinweis.

Zur Definition von Trägermedien lese ich gerne, daß diese deswegen so genannt werden, weil man sie tragen kann. Andererseits wird das Radio (also Radiosendungen) explizit ausgeschlossen, was wiederum eine Radiosendung als Trägermedium qualifiziert. Dieses macht mich halt stutzig.

Viele Grüße
wu-chi

PS: Ich denke, daß dieses erst durch die Rechtssprechung genau geklärt worden ist. Also werde ich mal die Kommentare wälzen. Das ist mal wieder ein Grund in die BLB (Badische Landesbibliothek) zu gehen.

edit: BLB erklärt

Falcon
10.09.2003, 14:29
So, ich hab jetzt in ein paar PDF-Dateien von der FSK-Homepage gestöbert und einiges gefunden. Ich versuche daraus mal meine Schlüsse zu ziehen. Die zitierten Stellen stammen aus einer Broschüre der FSK für die Filmverleihe.



Von der FSK nach dem JuSchG gekennzeichnete Filme und Bildträger
können nicht mehr indiziert werden.
...
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann bei nicht von
der FSK gekennzeichneten Filmen und Bildträgern von sich aus – ohne
Antrag - ein Indizierungsverfahren einleiten.

Der Indizierungsschutz durch eine FSK-Freigabe ist ja klar. Hier ist jetzt aber sowohl von Bildträgern (gemeint sind damit wohl VHS/DVD), als auch von Filmen die Rede.

Folgerung: Kinofilme können indiziert werden

Nun kommen aber einige Einschränkungen:


Ein Film wird für die öffentliche Vorführung mit „Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichnet, wenn der Film nicht schwer jugendgefährdend ist.
...
Der inhaltsgleiche Bildträger darf hingegen nicht mit „Keine Jugendfreigabe“
gekennzeichnet werden (§§ 12, 14 JuSchG), wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste der Bundesprüfstelle vorliege. Die Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste ist die einfache Jugendgefährdung&#33; Dies ist ein Grund, weshalb Kennzeichen für Bildträger auch für die öffentliche Filmvorführung gelten, aber nicht umgekehrt.


Diesen Umstand hab ich ja weiter oben schonmal erklärt. Ein Kinofilm kann also noch eine FSK-Freigabe bekommen, obwohl er Sachen beinhaltet, die bei einer Videoveröffentlichung dazu führen würden, dass er keine Freigabe bekommt.

Folgerung: Die Anforderungen an den Inhalt sind bei Kinofilmen geringer, eine Indizierung also schwieriger. Ein Indizierungsgrund der für eine Indizierung eines Videos/DVD ausreichend ist, muss es nicht auch für einen Kinofilm sein.


Die öffentliche Filmvorführung von indizierten Filmen nur vor
Erwachsenen ist weiterhin erlaubt.

Die Formulierung ist ja ziemlich eindeutig.

Folgerung: Sollte ein (Kino-)Film indiziert sein, darf er trotzdem im Kino laufen.


Ein indizierter Bildträger ist mit einem umfassenden Verbreitungs-,
Abgabe- und Werbeverbot belegt (im einzelnen § 15 JuSchG).

Das entscheidende Wort ist meiner Meinung nach hier "Bildträger". Es wurde vorher ja schon immer zwischen Film und "Bildträger" unterschieden. Das würde also bedeuten, dass die besonderen Einschränkungen, die eine Indizierung mit sich bringt, für Kinofilme nicht gelten.

Folgerung: Für einen indizierten Kinofilm darf geworben werden.

Mein Fazit: Ein Kinofilm kann zwar indiziert werden (vorrausgesetzt er hat keine FSK-Freigabe), es hat aber praktisch keine Auswirkungen und ist mehr oder weniger sinnlos.

CU Falcon

Agamemnon
04.12.2003, 14:29
"Filme, die nicht geschnitten wurden und warum..."

Bin heute auf den Film "Der Blob" (Remake) gestoßen und würde sehr gerne die Meinung von jemanden hören, der gegen eine Indizierung wäre. Es ist mir nämlich ein absolutes Rätsel, daß dieser Film nur auf Video gekürzt wurde, dafür aber im Free-TV angeblich uncut (http://www.ofdb.de/view.php?page=film&fid=1133) lief, da er nicht auf dem Index steht.
Ich brauche jawohl nicht die unzähligen Filme zu erwähnen, die ungerechterweise dieses Schicksal ereilte.

Spaceball
05.12.2003, 05:03
Kennt von euch jemand den Film "The Frighterners" von Peter Jackson. Ich hab mir den heute mal wieder angeschaut da ich ja die DVD habe. Mir ist aufgefallen das der Film geschnitten ist. Zwar mal wieder so schlecht das man weinen könnte aber immerhin. In der Szene wird ein Kopf mit Schrot getroffen. Dieses Stück fehlt obwohl der Film eh FSK 18 hat.

cu, Spaceball

Kaff
05.12.2003, 15:05
Das kann in beiden Fällen daran liegen, dass beispielsweise in Großbritannien Schnittauflagen seitens der BBFC (UK Pendant der FSK) gemacht wurden. Und der Hersteller meinte, dass sich zwei unterschiedliche Auflagen nicht lohnen, müssen auch andre Länder drunter leiden.

Paramount macht das ja bei Deep Space Nine so. Bei Indiana Jones and the Temple of Doom haben sie aber glücklicherweise nicht gemacht.

Und ein FSK18 ist auch noch kein Siegel für "ungeschnitten". Beispiele sind da ja Soldier oder Battle Royale.

P.S.: Hulk ist übrigens ungeschnitten auf DVD veröffentlicht (FSK 16). Da muss man Universal mal loben.

Last_Gunslinger
06.12.2003, 13:31
Bei der Frighteners-DVD fehlt ausserdem ein Stück de Kamerafahrt über die Leiche der Toten im Bett.
Ungeküzrt gibt es den wohl nur auf Tape und LD.
Auf der in den USA erschienenen LD ist sogar ein DC der zusätzliche Szenen (ca. 12- 13 Minunten) enthält. Genau nachlesen kann man das auf der wohl bekanntesten Schnittberichteseite.

Das es den spaßigen Film nur cut gibt ist auch der einzige Grund das die DVD noch nicht bei mir im Schrank steht. Bleibt nur zu hoffen, das jetzt wo P. Jackson so angesagt ist, vielleicht der DC auf DVD herrauskommt.