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Thema: Kennt sich jmd. mit Gesetzen und Rechten aus?

  1. #1
    Mittlerer SpacePub-Besucher
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    Standard

    Also... Lage ist folgendes... meine Freundin und ihre Eltern waren letzte Woche bei ihrer Psychiaterin. Sie ist 17. Die Psychiaterin meinte, es waere das beste fuer sie, wenn sie fuer 3 - 9 Monate in eine geschlossene Anstalt geht, damit sie "wieder zu sich selbst findet". Meine Freundin will das natuerlich nicht. Ich hab mich mal ein bisschen erkundigt, und eigentlich duerften die so eine Zwangseinweisung nur vornehmen, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefaehrdung vorliegt, die aber wohl eben nicht vorhanden ist. Weiss irgendwer, wie sie sich da am besten gegen wehren kann? Ich finds ja irgendwie 'n hammer, weil deine Eltern und deine Psychiaterin mit sowas nicht klarkommen, wollen sie dich gleich so loswerden....

    Die Eltern meinten auch, das sie sie eigentlich nicht gegen ihren Willen einweisen wollen... son gewaesch...

  2. #2
    Wühlmaus Avatar von Nager
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    Wenn die begründung für die einweisung deiner freundin irgendetwas schwammiges wie "Borderline" ist und aus dieser etwaigen borderline-persönlichkeitsstörung eine selbstgefährdung abgeleitet wird, kann sie doch nicht gezwungen werden, in die geschlossene anstalt zu gehen. Ihre eltern können das jedoch veranlassen, solange sie nicht volljährig ist, oder?

    Wenn die eltern nicht mitspielen, läufft aber gar nichts, solange sie keine straftat begangen hat.
    Sicher bin ich mir hier aber nicht, ich kenne nur selbst den fall einer Borderlinerin, die in geschlossener behandlung war (wie auch privat bei mehreren psychatern) und dadurch nur noch mehr traumatisiert wurde und sich selbst völlig verschlossen hat....

  3. #3
    Tastaturruinierer Avatar von Ghettomaster
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    Als erstes würde ich ein Zivilgerichtsverfahren zum Schutz deiner Freundin anstreben. Im Rahmen dieser Verhandlung kann dann ein unabhängiges Sachverständigen Gutachten eingeholt werden, außerdem wird das Jugendamt da auch noch etwas mitreden. Denn eine Einweisung mit 17, also der fast-volljährigkeit, ist immer so ne Sache.
    Ich würde mit allen möglichen und wenn nötig auch unkoscheren Mitteln verhindern das Sie eingewiesen wird. Denn die Erfahrung zeigt das wenn ein Mensch der nicht wirklich schwer gestört ist meistens schlimmer aus der Anstalt rauskommt als er reingegangen ist.

    PS: Die beste Beratung bekommst du natürlich bei einem Anwalt der sich wennmöglich auf solche Fälle im psychatrischen Bereich spezialisiert hat.


    CU
    Ghettomaster
    Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger.

  4. #4
    Tastaturquäler Avatar von MinasTirith
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    Da schliesse ich mich Ghetto an. Schon oft wurde gegen die Eltern oder die behandelden Ärtze entschieden, wenn die betroffenen kurz vor der Volljährigkeit standen.

    Vor allem würde ich ein weiteres Gutachten erstellen lassen. Entweder dies per Anwalt erzwingen oder selbst einholen, dass kann zwar etwas kosten, aber wenn es hilft, dann war es jeden Cent wert.

    Dummerweise ist das aber immer so eine Sache mit den Psychiatern, denn hier reagiert man immer ein wenig sensibler als bei anderen Fällen. Was ich aber nicht so ganz verstanden habe, ist was deiner Freundin eigentlich vorgeworfen wird, denn so eine Einweisung ist nicht ohne. Zwar wird das gerne als 'Vorsorge' deklariert aber die Folgen können sehr schlimm sein. Auf freiwilliger Basis kann man das jederzeit machen.

    Aber wie gesagt, zuerst einmal zum Anwalt und eine Beratung machen lassen. Am besten erst einmal ohne die Eltern und dann mit. Denn wenn die Eltern evtl. doch einer Einweisung zustimmen könnten, dann kann das auch nach hinten losgehen. Eine Rechtsberatung kann man sich auch ohne seine Eltern einholen. Dieses Recht steht einem immer frei, vor allem wenn die Eltern evtl. sogar die Hürde sind.
    Tu erst das Notwendige,
    dann das Mögliche
    und plötzlich schaffst du das Unmögliche.
    Franz von Assisi


  5. #5
    Tastaturruinierer Avatar von Ghettomaster
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    Originally posted by MinasTirith@07.02.2003, 19:51
    Auf freiwilliger Basis kann man das jederzeit machen.
    Kann man, sollte man aber nicht. Ich kenne jemanden dem es eine Zeit lang wirklich schlecht ging und dem nahe gelegt wurde sich doch mal für 2 Wochen fernab von seinen Problemen (in einer geschlossenen Psychatrie) in Behandlung zu geben.
    Er gab dem nach und willigte auf freiwilliger Basis ein sich für 2 Wochen in Behandlung zu geben. Ich betone nochmals, die Rede war von 2 Wochen leichter Gesprächstherapie.

    Nach 2 Monaten (!!&#33 in denen niemand etwas von ihm gehört hatte beauftragten seine Freunde seinen Rechtsanwalt (mit dem hatte er sich davor auch darüber unterhaktenw eswegen er Bescheid wußte) damit herauszufinden was mit ihm los sei. Nach weiteren 2 Wochen und einem Gerichtsbeschluss später wurde er entlassen.

    Nix mit Gesprächstherapie und Entlassung nach 2 Wochen. Kurz nach seiner Ankunft gabs Tabletten, wenn er sich beschwerte hat man ihn ruhig gestellt. Gesprochen hat man mit ihm während seines gesamten Aufenthalts quasi gar nicht, außer "Guten Morgen" und "Guten Abend" hat er nicht viel gehört.
    Ich weiß das hört sich an wie aus einem schlechten Film geklaut, aber es entspricht den Tatsachen. Ich gehe natürlich von einem Einzelfall aus, aber ich kenne psychatrische Kliniken nunmal höchstens von ausen.
    Achja, strafrechtlich verfolgbar war das ganze nicht, da sich das ganze Ärzteteam einig war das dieser Aufenthalt in dieser Art und Weise nötig war.

    Inzwischen ist betreffende Person wieder absolut auf dem Damm und erfreut sich bester Psychischer und Physischer Gesundheit, dazu waren aber immerhin 6 Monate Aufbautherapie nötig, die er ohne den Aufenthalt in der Klinik mit Sicherheit nicht gebraucht hätte.


    Ich kann es nur nochmals eindringlichst betonen, niemals in eine geschlossene Psychatrie gehen. Und wenn es sich absolut nicht vermeiden lässt das ein begrenzter aufenthalt angesetzt wird, beauftrage einen Rechtsanwalt oder ersatzweise einen Notar der dafür sorgt das der Aufenthalt sich auch wirklich auf die zugesprochene Zeit beschränkt und die Therapien die zuvor angesetzt wurden auch eingehalten werden.


    PS: Eine gute Rechtschutzversicherung die auch mal in notwendigen Zivilfällen den Kopf hinhält ist immer eine gute Sache


    CU
    Ghettomaster
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