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Thema: Das stinkt zum Himmel

  1. #1
    Dauerschreiber
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    VERGEWALTIGUNG IN DER FUSSGÄNGERZONE

    Die Wegschauer von Heide


    Von Jule Lutteroth

    Himmelfahrt, der Tag, den deutsche Männer gern im Alkohol ertränken, wurde für ein Mädchen aus Schleswig- Holstein zum Alptraum. Die 14-Jährige wurde in der Fußgängerzone in Heide von einem sturzbetrunkenen Mann vergewaltigt. Die Tat hätte verhindert werden können, sagt Reinhold Laaser von der örtlichen Polizei. Etliche Passanten schauten dem Verbrechen tatenlos zu.

    Heide - Es war noch hell am Donnerstagabend, als sich die 14- Jährige auf den Weg nach Hause machte. Ihr Rad hatte sie in der Nähe der Heider Fußgängerzone abgestellt. Dort traf sie auf ihren Peiniger, einen 19-Jährigen, der an diesem wolkenlosen Tag zu tief ins Glas geschaut hatte. Der Mann drängte das Mädchen in einen Ladeneingang, versuchte sie zu küssen. Sie bat eine Passantin um Hilfe, doch die Frau mittleren Alters ging einfach vorbei.

    Mehrmals habe das Mädchen Passanten um Hilfe gebeten, berichtet Reinhold Laaser von der Polizei Heide. Inzwischen war sie von dem Mann in der Mitte der Einkaufsstraße zu Boden gedrückt worden. Doch weder die Gruppe junger Männer, die auf einem Balkon standen und die Tat beobachten konnten, noch die drei jungen Frauen, die mit einem Mann in der Fußgängerzone der 20.000-Einwohner- Stadt standen, seien ihr zur Seite gesprungen.

    Mindestens 30 Minuten vergingen, so schätzt Laaser, bevor einer der Passanten zum Handy griff und die Einsatzkräfte alarmierte. Warum es so lange dauerte, bis endlich jemand eingriff, kann der Kripobeamte nicht verstehen.

    Dabei habe sich das Mädchen eigentlich richtig verhalten, sagt Laaser. Sie sei ruhig geblieben, habe versucht, beruhigend auf den Täter einzureden, Mitmenschen auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Sie habe ja nicht wissen könne, was der Mann für ein Gewaltpotenzial hatte. Erst als der Vater des Mädchens herbei eilte, griff einer der Umstehenden zu seinem Mobiltelefon und alarmierte die Polizei. "Hätten die Menschen nur ein wenig Courage gehabt, dann hätten sie wenigstens die Polizei informiert", sagt der Polizist.

    "Eine Sauerei" nennt der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfgang Zepter aus Itzehoe das Verhalten der Augenzeugen. Dass sie ein 14-jähriges Mädchen in solch einer Situation allein ließen und nicht eingegriffen hätten, sei nicht nachvollziehbar. Gleichzeitig befürchtet der Jurist, dass Wegschauen ein allgegenwärtiger Trend sei.

    Inwiefern die Passanten für ihr Wegschauen verantwortlich gemacht werden, ist offen. Zwar werde die Staatsanwaltschaft "ganz genau hinschauen". "Personen nachzuweisen, dass sie eine Notlage erkannt, aber trotzdem nicht gehandelt haben, ist sehr schwierig", sagt Zepter. Die Höchststrafe auf unterlassene Hilfeleistung liegt bei einem Jahr Freiheitsentzug.

    Unklar ist indes auch, inwiefern der Täter zur Rechenschaft gezogen wird. Da der 19-Jährige zum Zeitpunkt der Tat volltrunken war - nach Angaben der Polizei lag sein Alkoholspiegel bei mehr als zwei Promille - wird er für die Tat kaum schuldfähig sein. Derzeit sei er auf freiem Fuß, denn schließlich bestehe keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr, sagt Zepter. Auch könne man zum derzeitigen Zeitpunkt nicht davon ausgehen, dass Wiederholungsgefahr bestehe. Daher lägen keine Haftgründe vor.

    geklaut von: spiegel.de
    Also ... ich hasse ja dieses elende Gutmenschengetue, aber das kann doch nicht stimmen, oder? Ich meine, mitten in der Innenstadt und niemand hilft?

    Und falls doch, Straffreiheit weil er zu viel gesoffen hat?

    Ich wäre froh wenn mir jetzt jemand versichert das so etwas gar nicht passieren kann. Passiert mir wirklich nicht oft, ich bin aber wirklich sprachlos.
    "Both destiny's kisses and its dope-slaps illustrate an individual person's basic personal powerlessness over the really meaningful events in his life: i.e. almost nothing important that ever happens to you happens because you engineer it. Destiny has no beeper; destiny always leans trenchcoated out of an alley with some sort of Psst that you usually can't even hear because you're in such a rush to or from something important you've tried to engineer."

  2. #2
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    Leider ist dies nicht der erste Fall, dass solche Verbrechen hätten vermieden werden können, wenn Unbeteiligte ihren Mut zusammen genommen und eingegriffen hätten. Nachher kommen dann immer solche Ausreden wie "Was hätte ich denn tun sollen? Nachher wäre ich noch das Opfer gewesen!"
    Ich wüßte gerne, wie die Ausreden dieser Leute lauten, die es anscheinend noch nicht einmal mit einem volltrunkenen 19-jährigen aufnehmen konnten, der mit 2 Promille wahrscheinlich eh fast am Rand zur Ohnmacht stand.
    Inwieweit man ihn nun zur Verantwortung ziehen kann, ist die andere Frage: weiß man mit 2 Promille überhaupt noch, was man tut? und ist man für seine Handlungen verantwortlich? oder muss man einen Vergewaltiger eines 14-jährigen Mädchens generell bestrafen.
    Dies sind Entscheidungen, die von Richtern abhängen und immer wieder für Konfliktstoff sorgen.

    Wer auf jeden Fall bestraft werden sollte sind die Leute, die den Fall gesehen haben und trotzdem nicht eingriffen. Ein Jahr Höchststrafe ist lachhaft. Da sie sich am Verbrechen mitschuldig gemacht haben, haben sie die gleiche Strafe wie der Täter selbst verdient.

    Aber egal wie oft noch unser Bundespräsident mehr Zivilcourage fordert oder wie oft Sat1 Menschen des Jahres auszeichnet (natürlich mit genügend Werbung um aus diesem ernsten Thema möglichst viel Geld zu machen), ändern wird sich sowieso nichts. Das Klischee des deutschen Spießbürgers, der eher seinen Nachbarn anzeigt, weil der Hund wieder einmal auf den Gehweg gekackt hat, als den Verbrecher, der 2m neben ihm eine wehrlose Person überfällt, stimmt leider zu sehr mit der Realität überein.
    Denn für Zivilcourage müßte man ja aus der grauen Menge heraustreten, Stellung beziehen, Entscheidungen treffen für die man später verantwortlich gemacht werden kann. Da bleibe ich lieber im Hintergrund, irgendjemand wird schon etwas unternehmen. Und als graue Eminenz war ich sowieso die wichtigste Person.
    "Es wird der Tag kommen, wo unsere Nachkommen sich wundern, dass wir so offenbare Dinge nicht gewußt haben." Seneca

  3. #3
    Dauerschreiber Avatar von Mara
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    Originally posted by Enkidu@05.06.2003, 00:27
    Inwieweit man ihn nun zur Verantwortung ziehen kann, ist die andere Frage: weiß man mit 2 Promille überhaupt noch, was man tut? und ist man für seine Handlungen verantwortlich? oder muss man einen Vergewaltiger eines 14-jährigen Mädchens generell bestrafen.
    Klar gehört so ein Mistkerl auf jeden Fall bestraft, egal ob er Alkohol, Drogen oder weiß der Geier was im Blut hat. IMHO ist es eine ziemliche Sauerei wenn Leute deswegen auch noch eingeschränkte Schuldfähigkeit kriegen. Die sollte man besser gleich doppelt so hart bestrafen.

    Ich kanns ja noch verstehen, wenn man sich nicht direkt mit einem Besoffenen anlegen möchte, aber warum um Himmelswillen ruft da niemand die Polizei? Von der Geschichte habe ich übrigens das erste mal gestern Nacht in irgendeiner Nachrichtensendung gehört, und da haben sie ein paar Leute zu dem Thema interviewt. Ein älterer Herr brachte folgendes besonders einleuchtendes Statement: "Ich helfe keinem, weil mir auch keiner helfen würde." Toll. Würde mich interessieren, was der Typ sagt, wenn er morgen auf der Straße nen Herzanfall kriegt und keiner schert sich drum.

  4. #4
    Dauerschreiber Avatar von Drago
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    Also das ein Vergewaltiger nicht bestraft werden soll, weil er wegen Betrunkenheit schuldunfähig sein soll, und obwohl der Fall so eindeutig ist, beweist nur mal wieder wie lasch und lachhaft das deutsche Gesetzt mit Kriminellen umgeht, und wie wenig das Wohl eines Menschen (des Opfers) im deutschen Gesetz berücksichtigt wird.
    Vor allem das Statement im original Text, das ja keine Wiederholungsgefahr bestehe ist ein Witz. Wer hindert den daran das ganze nochmal zu machen, natürlich wieder besoffen, hey ist ja erlaubt......
    Hätte er im besoffenen Zustand eine Bank überfallen, wäre er vieleicht schon fast lebenslang ins Gefängnis gekommen, da ist ja auch Geld im Spiel. Oder hätte er seine Steuererklärung besoffen gefälscht und verschickt, dann wäre er natürlich trotzdem schuldfähig, das ist ja Betrug an den Staat.
    Ich bin jedesmal erneut entsetzt wenn ich von solchen Fällen höre. Und das interessante ist die Richter und Staatsanwälte ärgen sich über diese Fälle masslos, aber ihnen sind die Hände gebunden. Die Regierung die die Gesetze verändern könnte interessiert sich für so was nicht. Gibt ja auch nicht genug Profil in der Öffentlichkeit so etwas zu verändern, also warum sollte man sich die Arbeit überhaupt erst machen. Und das kleine Mädchen hat ja keine Lobby hinter sich stehen, die eine Gesetzesänderung durchbringen würde. Erstaunlicherweise haben alle Kinder hierzulande und ihre entsetzen Eltern auch keine Lobby, obwohl sie sicherlich ein politisches Gewicht haben, wenn sie sich mal organisieren würden, aber dann kommt wieder diese Stimme ins Spiel; ach lass nur die anderen machen das schon.

  5. #5
    Dauerschreiber Avatar von CaptProton
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    Das liegt daran das unsere Gesetze teilweise über 100 Jahre alte sind.... Denn damals wurde ein Hühnerdieb schlimmer bestraft als ein Kinderschänder.

  6. #6
    Dauerschreiber Avatar von mukenukem
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    Ich hätte was gemacht. Leicht möglich, daß mich das besoffene Arschloch dann wegen Körperverletzung verklagt hätte

    Mir geht die Feigheit der meinsten Leute echt auf den Nerv. Was ist dabei, jemandem mit Kinderwagen zu helfen, nach einem Unfall stehenzubleiben (und nicht zu behaupten "ich hab nix gesehen") und zu helfen. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.

    Was ist mit einem besoffenen Autofahrer ? Ist der auch nicht schuldfähig ?

    Die feigen Wegschauer gibts leider weltweit. Da sind nicht nur die Deutschen feig. Sondern auch die Österreicher. Wobei ich das Gefühl habe, daß gerade die "zugereisten" mehr Courage besitzen.
    "In this house we obey the laws of Thermodynamics !" - Homer Jay Simpson

  7. #7
    Tastaturruinierer Avatar von Ghettomaster
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    Zum Thema Schuldunfähigkeit:

    § 323a Vollrausch
    • Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.



    CU
    Ghettomaster
    Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger.

  8. #8
    Dauerschreiber Avatar von mukenukem
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    Also sollte es ja kein Problem sein, den Arsch gesiebte Luft atmen zu lassen !!
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  9. #9
    DerBademeister
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    Manchmal denke ich, das in unserer durch alltägliche mediale Blutbäder abgestumpften Gesellschaft eigentlich nichts mehr schockieren kann.
    Doch ich irre mich. Zuweilen geschehen Dinge die auch mich am guten Menschenverstand und unserer ganzen Gesellschaft zweifeln lassen.

    Ja, ich schäme mich.
    Ich schäme mich in einem Staat zu leben der seine eigenen höchsten Werte ("Die Würde des Menschen ist unantastbar") ignoriert. Der das Recht des Täters über das des Opfers stellt.
    Ich schäme mich für eine Justiz die Menschen die sich wissentlich und mit Absicht in Vollrausch begeben auch noch dafür mit eingeschränkter oder fehlender Schuldfähigkeit belohnt werden, die straffrei ausgehen, während das Opfer vermutlich sein Leben lang leiden muss.
    Ich schäme mich für diese Gesellschaft - die zuschaut und sich ergötzt während in ihrer Mitte eine halbe Stunde lang ein Kind vergewaltigt wird und um Hilfe bettelt. Die zu feige ist einzugreifen. Die zu sensationsgeil ist um 110 zu wählen.

    Manchmal schäme ich mich ein Deutscher zu sein.

  10. #10
    DerBademeister
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    Beschuldigter bestreitet die Tat

    Der 19-jährige Vitali S., der am Vatertag mitten in der Fußgängerzone von Heide in Schleswig-Holstein ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt haben soll, hat die Tat bestritten.

    Der Fall erregte Aufsehen, weil Passanten die Notlage des Mädchens ignoriert haben sollen. Gegenüber dem SPIEGEL behauptete S., er sei nicht spontan in der Einkaufsstraße über das Mädchen hergefallen, wie die Polizei vermutet.
    Vielmehr habe er die Schülerin am Nachmittag im Zug kennen gelernt und den Abend mit ihr verbracht. Er habe sie auch nicht bedrängen wollen, sondern sei betrunken auf sie gestürzt.

    Die Polizei, die S. mit etwa 2,5 Promille am Tatort sitzend festnahm, geht nach Aussage des Mädchens hingegen davon aus, dass der Spätaussiedler die 14-Jährige nicht kannte, sie an einem Fahrradständer spontan packte, 150 Meter durch die Fußgängerzone zerrte und sexuell nötigte. Passanten bestätigten, dass das Mädchen um Hilfe gerufen habe. Gegenüber der Polizei hat Vitali S. vorerst die Aussage verweigert.

    von spiegel.de

  11. #11
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    Oh Mann. bei so einem Thema verliert man schnell die Objektivität. Kann ich verstehen.
    Ob das mit dem Wegschauen ein typisch deutsches Problem ist,weiß ich nicht. In Japan soll es sogar schon dazu gekommen sein, dass das Fernsehen live eine Gewalttat übertrug. (war mal vor einiger Zeit ein Bericht dran).
    Wenn es halt um die eigene Gesundheit geht, kneift man.
    Da ich aber vor einiger Zeit (ist schon 17 Jahre her) selbst mal Opfer einer Gewalttat wurde (ich wurde damals von Skins in aller Öffentlichkeit krankenhausreif geschlagen), weiß ich, wie sich so ein Betroffener fühlt. Seitdem hatte ich mir geschworen, nicht einfach wegzusehen, wenn irgendjemand bedroht wird. Und bisher habe ich in solchen Fällen auch nie gekniffen.
    Was mich aber auch besorgt, ist die Tatsche, dass wieder ein mal ein Russlanddeutscher mit einer solchen Tat in Verbindung gebracht wird.

  12. #12
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    Wo wir gerade von schuldunfähig und so reden, fällt mir etwas ein, dass der Cousine meiner Mutter geschehen war und dem Liebhaber der Mutter meiner Mutter, es ist allerdings von ungefähr 35 Jahren passiert. Ich versuche jedoch, die Sachlage möglichst genau darzustellen:

    Der Liebhaber meiner Großmutter (er selbst war mit einer anderen Frau verheiratet u. hatte mit ihr auch mehrere Kinder, genau wie mit meiner Großmutter), hatte die kleine Cousine (12 Jahre altes Kind) meiner Mutter vergewaltigt. Das wurde polizeilich festgestellt und er kam vor Gericht. Die Höhe seiner Strafe kenne ich nicht, doch die Strafe wurde zur Bewährung ausgestellt (meine Mutter redet immer davon, er wurde "freigelassen"; ich glaube nicht an Freispruch eher an Bewährung), weil er
    a ) nicht vorbestraft war,
    b ) Alkoholiker war,
    c ) über 60 Jahre war und
    d ) verheiratet war und Kinder hatte.
    (zumindest hat mir meine Mutter diese Gründe für die Strafzumessung gesagt und sie war damals knapp zwanzig, also alt genug um es korrekt weiter zu geben)
    Diese Gründe für die Strafmilderung finde ich pervers, speziell Punkt d), denn das wäre für mich ein Grund, ihn erst recht in den Knast zu bringen. Und das absolut schlimme finde ich, dass meine Großmutter tatsächlich mit ihm zusammengeblieben ist (angeblich war sie ihm sexuel hörig, igitt mich schüttelt es bei den Gedanken, von so einem Perversling sexuell abhängig zu sein)
    Als ich Jahre später geboren worden bin, und wir meine Großmutter besucht haben (meine Mutter konnte mir als Kleinkind nicht die Großmutter verwähren oder mir die Gründe für einen Nicht-Besuch erklären), hat meine Mutter mich niemals auf ihrem Grundstück oder im Haus alleine gelassen, aus Angst der Perverse würde sich auch an mich ranmachen. Dafür bin ich ihr heute dankbar. Meine Meinung ist, wer so etwas einmal macht, würde es höchstwahrscheinlich ein zweites Mal machen (vor allem, wenn die Strafe ein solcher Witz ist).

  13. #13
    Tastaturruinierer Avatar von Ghettomaster
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    Heutzutage würde er dafür mindestens 4 Jahre bekommen.

    CU
    Ghettomaster
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  14. #14
    Dauerschreiber
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    Nur der Form halber:

    ZWEIEINHALB JAHRE GEFÄNGNIS

    Vergewaltiger von Heide verurteilt

    Der Vergewaltiger von Heide muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Richter gingen damit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus.


    Meldorf - Das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Meldorf befand Vitali S. am Dienstag für schuldig, eine 14-Jährige am 29. Mai in der Fußgängerzone von Heide missbraucht zu haben. Mit dem Urteil - 30 Monate ohne Bewährung - gingen die Richter über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die für ein Strafmaß von einem Jahr und neun Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hatte eine einjährige Bewährungsstrafe gefordert.

    Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil zunächst der Verdacht aufgekommen war, dass mehrere Passanten und Anwohner bei der Tat weggeschaut und dem Opfer nicht geholfen hatten.

    Der Täter hatte zugegeben, sein Opfer am Himmelfahrtstag in der Fußgängerzone bedrängt und unsittlich berührt zu haben. Ein Sachverständiger hatte errechnet, dass der Mann zur Tatzeit knapp 3,3 Promille Blutalkohol hatte. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei nicht auszuschließen, sagte der Mediziner.

    Der Angeklagte trinke auch heute noch Alkohol im Übermaß, sagte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe. "Wenn er trinkt, ist er offensichtlich nicht in der Lage, seine Aggressionen zu kontrollieren", sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft: "Nur eine längere Strafe kann seinen verhängnisvollen Lebensweg beenden."

    Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt in einem zweiten Fall gegen den 20-jährigen Deutsch-Russen: Er soll vier Tage nach Prozessbeginn eine 27-jährige Frau vergewaltigt haben. Opfer der vermutlich bei einem Zechgelage begangenen Tat soll eine Bekannte des mutmaßlichen Täters gewesen sein. Sowohl das Opfer als auch die mutmaßlichen Täter waren erheblich alkoholisiert, hieß es. "Wegen vieler widersprüchlicher Aussagen hat sich ein Tatverdacht bislang nicht konkretisiert", sagte der Staatsanwalt.

    Nudelsieb
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  15. #15
    Plaudertasche
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    Standard

    Also ich bin für die russische Methode.

    Umerziehungslager. Als erstes werden alle Zuschauer selbst vergewaltigt damit die mal wissen wie das so ist. Dann wird denen Monate lang unter den widrigsten Bedingungen eingehämmert was ein Sozialbewußtsein ist. Wenn die dann noch leben, läst man sie wieder auf die Menschheit los.
    <span style='color:orange'>
    &quot;A lightsaber is an interesting weapon, a blade unique to the history of warfare. A paradox, not unlike the Jedi who wield it: those peaceful warriors, who kill in the service of life. Have you ever noticed? The blade is *round*. It has no edge. But it is a lightsaber--which means it is nothing *but* edge. There is no part of this blade that does not cut. Curious, yes?&quot;
    -Vergere, The New Jedi Order: Traitor</span>

  16. #16
    Tastaturruinierer Avatar von Ghettomaster
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    Originally posted by Jedimaster Yoda0@23.08.2003, 18:53
    Also ich bin für die russische Methode.

    Umerziehungslager. Als erstes werden alle Zuschauer selbst vergewaltigt damit die mal wissen wie das so ist. Dann wird denen Monate lang unter den widrigsten Bedingungen eingehämmert was ein Sozialbewußtsein ist. Wenn die dann noch leben, läst man sie wieder auf die Menschheit los.
    Jo, um danach dann richtige Psychopathen zu haben... sowas funktioniert in Amerika nicht (auch wenn es die Betreiber solcher Camps immer wieder behaupten) und in Russland oder Deutschland schon gar nicht.

    Zumal sich der deutsche Rechtstaat schon im Grundgesetz gegen solche Akte der Barbarei stellt. Die Zeiten in denen "Auge um Auge, Zahn um Zahn" galt liegen glücklicherweise schon lange hinter uns.

    CU
    Ghettomaster
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  17. #17
    DerBademeister
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    Die Zeiten in denen "Auge um Auge, Zahn um Zahn" galt liegen glücklicherweise schon lange hinter uns.
    ...jo, bis uns Deutsche mal wieder das Verlangen nach dem starken Mann packt.
    Am besten wir verhängen dann einen Einreisestop für Österreicher, nur zur Sicherheit.

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