US-Gericht bestätigt Urteil gegen Plattenfirmen wegen CD-Preisen

Ein US-amerikanisches Bundesgericht hat eine Geldstrafe bestätigt, die im Oktober 2002 gegen die fünf größten Plattenfirmen der USA und drei Musikverkäufer verhängt wurde. Universal Music, Sony Music, Warner Music, BMG Music und EMI Group sowie Musicland Stores, Trans World Entertainment und Tower Records müssen mindestens 75,7 Millionen US-Dollar Strafe zahlen, weil sie von 1995 bis 2000 überhöhte Preise für ihre Produkte verlangt haben sollen, hat Richter D. Brock Hornby befunden. Die Unternehmen begleichen ihre Strafe in Form von 5,6 Millionen CDs für Schulen und öffentliche Bibliotheken.


Zudem sollen 3,5 Millionen Verbraucher, die sich beschwert hatten, entschädigt werden. In Medienberichten heißt es, Richter Hornby habe noch nicht festgelegt, wie viel Geld je Person ausgezahlt werden soll. Spekuliert wird über eine Gesamtsumme von 44 Millionen US-Dollar. Dazu kommen noch Verfahrenskosten in Höhe mehrerer Millionen US-Dollar.

Den US-amerikanischen Wettbewerbshütern von der Federal Trade Commission (FTC) und rund 43 Bundesstaaten ging das Konzept Minimum Advertised Price (MAP) gegen den Strich. Dabei unterstützten die Labels die Werbekosten von Plattenläden, die einen festgelegten Preis für die Produkte nicht unterschritten. So sollen die Preise gezielt in die Höhe getrieben worden sein, um den Trend zu Niedrigstpreisen zu stoppen, hieß es in der Sammelklage. Die Plattenfirmen und Händler sind sich weiterhin keiner Schuld bewusst. (anw/c't)
von heise.de


Wäre interessant, was zu hohe Preise sind. Und dann die Verbrecher bei uns auch gleich verklagen.

Grrr. Die "arme" Musikindustrie macht mich agressiv. Zocken ab, daß es ärger nicht geht, und jammern zum Herzerweichen.