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Thema: Geistiges Eigentum in Europa

  1. #1
    Dauerschreiber Avatar von mukenukem
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    So, jetzt ist es soweit, die Content Mafia hat gewonnen und jeder Filesharer oder CD-Kopierer wird durch Kommandoeinheiten gefilzt:

    Europaparlament bläst zum Halali auf die Tauschbörsen-Nutzer

    Das Europaparlament hat am heutigen Dienstagnachmittag ein heftig umkämpftes "Kompromisspapier" des Rats der Europäischen Union zur "Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum" in der entscheidenden Plenarabstimmung ohne große Debatte durchgewunken. Eine Mehrheit von über 300 Parlamentariern stimmte in Straßburg für das Paket, nur eine kleine Allianz aus Grünen, Radikalen und Sozialisten lehnte es ab. Änderungsanträge, die etwa vom fraktionslosen Italiener Marco Cappato oder von den Grünen eingebracht worden waren, erhielten nur ein Minderheitsvotum von rund 150 Stimmen.


    Ziel der Richtlinie sollte es nach Willen der EU-Kommission ursprünglich sein, Inhabern und Verwertern von Urheber- und Markenrechten scharfe Sanktionsmittel gegen kommerzielle Fälscher und Produktpiraten in die Hand zu geben. Die Musik- und die Filmindustrie erkannte in dem Vorstoß aus Brüssel jedoch rasch ihre Chance, die drastischen Strafen des Entwurfs auch gegen Privatkopierer, CD-Brenner und die Nutzer von Online-Tauschbörsen in Stellung zu bringen, die sie hauptsächlich für die eigenen Geschäftsprobleme verantwortlich macht. So wurde der Geltungsbereich der Richtlinie mithilfe der Parlamentsberichterstatterin Janelly Fourtou und des EU-Rats deutlich aufgebohrt. Er beschränkt sich nun nicht mehr auf kommerzielle Verstöße, sondern macht illegales Kopieren generell zur Straftat -- zu privaten Zwecken begangene Urheberrechtsverletzungen sollen nun nicht, wie urspränglich vorgesehen, nur bei einem "nachhaltigen Schaden" für die Rechteinhaber geahndet werden. Einschränkende Formulierungen wie "Rechtsverletzungen zu gewerblichen Zwecken" wurden konsequent aus dem Gesetzestext gestrichen -- was Fourtou, Gattin des Vivendi-Chefs, von vielen Seiten Befangenheitsvorwürfe eingebracht hat.

    Datenschützer, Verbraucherschützer, Bürgerrechtsverbände und Organisationen aus dem Umfeld der freien Softwarebewegung hatten seit längerem heftige Kritik an der Direktive geübt. Dementsprechend warnte Andreas Dietl von der "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) nun gegenüber heise online vor dem Einzug von "US-Verhältnissen" bei der Verfolgung von Tauschbörsen-Nutzern in Europa. "Sturmtruppen" der Musikindustrie dürften seiner Meinung nach bald die Wohnungen von Surfern nach Beweismaterial für Urheberrechtsverstöße durchforsten. Auch andere Nutzerlobbys wie die Initiative Privatkopie.net oder das Grünen-nahe Netzwerk Neue Medien malen in einer gemeinsamen Stellungnahme Schreckensszenarien mit "Hausdurchsuchungen und Kontosperrungen bei Jugendlichen" an die Wand. Es sei eine "vollkommen unverhältnismäßige Richtlinie" auf den Weg gebracht worden, die "Tauschbörsen-Nutzer mit dem Organisierten Verbrechen gleichsetzt."

    Unzufrieden zeigt sich auch Cappato mit dem Abstimmungsverhältnis. Der Abgeordnete der Radikalen monierte im Gespräch mit heise online vor allem den Prozess der Einigung zwischen den Parlamentsberichterstattern und dem Rat. Hinter verschlossenen Türen sei in Anwesenheit der großen Industrielobbys verhandelt worden, sodass die Richtlinie ohne echten Einbezug der Volksvertreter in aller Schnelle verhandelt worden sei. Trotz einiger begrüßenswerter Änderungen im Vorfeld biete das Gesetz nach wie vor Raum für einen "völlig fehlgeleiteten Crackdown gegen Nutzer sowie kleine und mittlere Unternehmen", fürchtet der Italiener. Schlicht als "desaströs" bezeichnete die österreichische Grünen-Abgeordnete Mercedes Echerer das im Plenum erzielte Ergebnis. Ihre größte Sorge ist neben der infrage gestellten Privatkopie die beschlossene Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf Patente. "Das Parlament hat ein Paradies für amerikanische Rechtsanwälte gebaut", kritisiert Echerer. Der Einführung trivialer Softwarepatente, der das Parlament im September die rote Karte gezeigt hat, stehe nun durch die Hintertür nichts mehr im Weg.

    Als "sehr bedauerlich" empfindet auch Evelyne Gebhardt, SPD-Vertreterin im Europaparlament, den Versuch, "die klare Stellungnahme zu Softwarepatenten durcheinander zu bringen". Die Abgeordneten müssten in der 2. Lesung der entsprechenden Richtlinie über "computerimplementierte Erfindungen" darauf achten, dass die über den Umweg erfolgten Rechtsausweitungen wieder zurückgenommen würden. Als Grundproblem sieht Gebhardt ähnlich wie Cappato die große Hektik im Gesetzgebungsverfahren, die eine Schaffung anderer Mehrheiten verhindert habe. Bürgerrechtler sprechen gar von "Taschenspielertricks" der EU-Bürokratie angesichts der vorgezogenen Absprachen mit dem Rat. Die Richtlinie kann so schon am Donnerstag endgültig von dem Gremium der nationalen Minister abgesegnet und wenige Tage darauf amtlich veröffentlicht werden.

    Die nationalen Regierungen müssen die Gesetzesinhalte dann in eigenes Recht umsetzen, wobei sich schon jetzt neue Konfliktherde für die zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle hierzulande abzeichnen. Denn die Balance zwischen den Belangen von Autoren und Verwertern auf der einen sowie den Nutzern und der Öffentlichkeit auf der anderen Seite ist mit der neuen EU-Richtlinie weiter zugunsten der Lobby des geistigen Eigentums verschoben worden. Dennoch hat der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft bereits in einer ersten Reaktion auf die Verabschiedung der Richtlinie Änderungsbedarf hierzulande angemeldet: Der Musikindustrie geht es demnach vor allem um eine zügige Regelung des von den Rechteinhabern geforderten Auskunftsanspruchs gegen Internet-Provider. (Stefan Krempl) / (jk/c't)
    geklaut von heise.de

    Nicht nur, daß einem der Musikgenuß durch einen "Kopierschutz" vergällt wird, jetzt wird man nicht mal mehr seine CDs fürs Auto kopieren dürfen. Ich frage mich, wieviel Schmiergelder die Content-Mafia dafür berappen mußte. Ich sehe schon Zustände wie in Amiland auf uns zukommen. Düster.....
    "In this house we obey the laws of Thermodynamics !" - Homer Jay Simpson

  2. #2
    Plaudertasche Avatar von Haplo
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    Das sind in der Tat keine guten Nachrichten. So langsam werde ich das Gefühl nicht los, das wir den Zuständen in George Orwells "1984" bedenklich nahe kommen. Warscheinlich werden wir uns in Zukunft nicht einmal mehr einen CD/DVD-Brenner oder Rohlinge kaufen können ohne mit einer Hausdurchsuchung rechnen zu müssen.

    Ich find sowieso, daß die Musikindustrie das Problem völlig falsch sieht. Ich persönlich habe mir früher viel mehr Musik CDs (manchmal einfach auf gut Glück) gekauft. Heute überlege ich mir das sehr genau, aber NICHT weil ich die CD in einer Tauschbörse runterladen kann, sondern weil Musik CD so unverschämt teuer sind (heute 20-25 Euronen, früher 18-25 DM) und, sozusagen als Krönung auch noch kopiergeschützt sind!

    Aber ein kleines Trostplaster bleibt uns (zumindest in Deutschland) noch. Deutschland brauchte bisher immer ziemlich lange um Vorgaben aus Europa in deutsches Recht umzusetzen. Es könnten also durchaus noch einige Monate dauern bis das Gesetz in hier beschlossen wird und in Kraft tritt.

  3. #3
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    Wollen wir realistisch bleiben: Rollkommandos, weil man zehn Lieder zum Download anbietet oder einem Freund per Mail ein Lied oder das Cover zu HDR geschickt hat, wird es auch künftig nicht geben. Solche Entwürfe richten sich meines Wissens nach auch in den USA gegen Leute, die riesige Mengen geschützter Daten anbieten.
    Extrem bedenklich finde ich, dass Provider künftig Kundendaten herausgeben werden müssen. So etwas wie Datenschutz oder persönliche Rechte kann man sich in Zukunft somit knicken. Tolle Volksvertreter, die wir haben!
    Persönlich boykottiere ich Audio-CDs seit längerem – nicht, weil ich mir Songs runterlade und brenne, sondern weil ich nicht mehr einsehe, diesen Säcken das Geld auch noch in den Rachen zu werfen, obwohl sie immer unverschämter werden und jeden Konsumenten prinzipiell als verbrecherischen Raubkopierer sehen, den man in die Pfanne hauen muss. Dass sie von den Polit-Lakaien all ihre Forderungen erfüllt sehen, ist der blanke Hohn und kann eigentlich nur eine Konsequenz bedeuten:
    Wählt ungültig und verweigert euch dem Konsumterror!
    "Dumm geboren und nix dazu gelernt"

  4. #4
    Flinker Finger
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    ich kann nur den artikel im neuen CHIP empfehlen über unseren angehenden überwachungsstaat empfehlen (so nebenbei vllt kommst ja dann endlich von intel los muki ^_-). für mich wars ja abzusehen dass "unsere" politiker nicht den mut haben werden um sich gegen die wirtschaft zu stellen also hab ich mich shcon seit längerem mit dem gedanken abgefunden in einer welt zu leben in der man, solange man nicht das gegenteil beweisen kannst, kriminell bist.

    @rainer: deiner aufforderung hab ich seit vorletztem jahr (da konnte ich zum ersten mal wählen^^) folge getan und kann mich da nur anschließen, nicht zur wahl gehen bringt nix, ungültig zu wählen zeigt wenigstens ein bißchen dass man unzufrieden ist.
    Could you do it slower and with more intensity?

  5. #5
    Plaudertasche Avatar von Haplo
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    Hier ist noch ein weiter Artikel von heise.de zu diesem interessanten Thema:

    An der neuen Copyright-Richtlinie der EU scheiden sich die Geister

    Die am gestrigen Dienstag vom Europaparlament im Handumdrehen verabschiedete "Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum" erhitzt die Gemüter. Das Konstrukt ist weitgehend abstrakt formuliert und in zahlreichen Verhandlungsrunden zwischen den Berichterstattern und den nationalen Regierungen mit einer Reihe nicht immer stringenter Zusatzklauseln ergänzt worden, sodass es zu unterschiedlichsten Interpretationen einlädt. Es gehe nicht um Privatpersonen oder um die Kriminalisierung Jugendlicher, so die offizielle Ansage konservativer Abgeordneter wie Angelika Niebler von der CDU oder der Verhandlungsführerin Janelly Fourtou. Verbraucherschützer und internationale Bürgerrechtsorganisationen vertreten dagegen die Auffassung, dass sich Teile des drastischen Instrumentariums der Richtlinie auch gegen Tauschbörsen-Nutzer in Stellung bringen lässt.

    Klar ist, dass das hinter verschlossenen Türen ausgehandelte "Kompromisspapier" einige Verbesserungen -- gerade in datenschutzrechtlicher Hinsicht -- enthält. Darauf weist der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hin, der den ursprünglichen Fourtou-Entwurf im Januar scharf kritisiert und vor gravierenden Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis sowie in Persönlichkeitsrechte gewarnt hatte. Schaar begrüßt daher, dass die zunächst sehr weit gefassten Auskunftsansprüche in Artikel 9 der Richtlinie, die Rechteinhabern weitgehende Rechte zum Einholen persönlicher Informationen gegenüber unbeteiligten Dritten in die Hand gegeben hätten, zurechtgestutzt wurden. "Der Auskunftsanspruch kann jetzt nur im Rahmen eines bereits anhängigen Klageverfahrens gegen einen namentlich bekannten Rechtsverletzer geltend gemacht werden", erläutert der Bundesdatenschutzbeauftragte. Er greife zudem nur bei Rechtsverletzungen "in gewerblichem Ausmaß", wie es in der Richtlinie heißt.

    Besonders erfreut ist Schaar zudem, dass Artikel 21 des ursprünglichen Entwurfs gestrichen wurde. Dieser sah den rechtlichen Schutz technischer Vorrichtungen vor, die Produktfälschungen verhindern, Echtheit verifizieren oder Marken sichern sollten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte daher zunächst befürchtet, dass etwa die datenschutzrechtlich problematischen RFID-Chips von Verbrauchern nach Verlassen der Verkaufsräume nicht mehr deaktiviert werden dürften.

    Die Richtlinie enthält trotzdem noch jede Menge Zündstoff. Kritik kommt beispielsweise aus der Providerecke. "Es ist zu befürchten, dass wir künftig bald nicht mehr nur als Hilfssheriffs für den Staat bei der Telekommunikationsüberwachung herhalten müssen, sondern auch als Hilfssheriffs für die Content-Industrie", erklärte Hannah Seiffert, Justiziarin beim Providerverband eco gegenüber heise online. Sie spielt damit auf die Problematik der Unterlassungsansprüche an, die die Richtlinie Rechteinhabern in Artikel 10 an die Hand gibt. Die Musikindustrie würde die Zugangsanbieter schon heute als "Störer" sehen und sie regelmäßig stärker in die Pflicht nehmen wollen. Die Richtlinie würde dieser Auslegung keinen Riegel vorschieben, sondern dem "geschäfts- und vertrauensschädigenden" Vorgehen der großen Labels und ihrer Verbände prinzipiell in die Hand spielen. Was Seiffert daher vermisst, ist eine Regelung zur Kostenübernahme für die Aufwendungen der Provider durch die Musikindustrie.

    Da sich die Schelte für die Richtlinie, die auch von linken Europa-Abgeordneten vorgebracht wurde, sehr stark auf das Verfahren ohne 2. Lesung sowie auf die Frage der Kriminalisierung von Peer-to-Peer-Netzwerken und der Privatkopie bezieht, sah sich inzwischen auch die Pressestelle des Parlaments zum Eingreifen genötigt. So betont ein Sprecher in einer E-Mail an das Online-Magazin The Register, dass die Direktive es nach wie vor den Mitgliedsstaaten überlasse, ob sie den im Raum stehenden "Crackdown" gegen Tauschbörsen-Nutzer nun in Angriff nehmen wollen oder nicht.

    Andreas Dietl von der "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) sieht die Sache anders und spricht von "Vernebelungsmanövern". Wer Kopierschutztechniken umgehe und Songs aus P2P-Netzen herunterlade, wird seiner Meinung nach "interessant für Verfahren nach Artikel 8", welche den "Beweisschutz" regeln. Demnach könne ein Rechteinhaber mit einem leicht zu erhaltenden Schreiben vom Richter zum angeblichen Urheberrechtsverletzer gehen, eine Hausdurchsuchung vornehmen und Beweismaterial kopieren oder mitnehmen. "Die EU-Direktive sagt noch nicht einmal, dass die Durchsuchung von der Polizei vorgenommen werden muss", betont Dietl. Zudem handele es sich um eine Pflichtvorschrift, die von den bald 25 Mitgliedsstaaten zwingend umgesetzt werden müsse.

    Generell sind sich aber alle Parteien einig, dass die Richtlinie den nationalen Regierungen und Parlamenten einigen Handlungsraum lässt: So mahnt Schaar etwa an, "dass der deutsche Gesetzgeber die positiven Ansätze der Richtlinie im Zusammenhang mit der Novellierung des Urhebergesetzes aufgreift und einen bürgerfreundlichen Interessenausgleich bei der Umsetzung der Richtlinie schafft".

    Quelle: heise newsticker

  6. #6
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    Originally posted by Alucard@10.03.2004, 14:20
    @rainer: deiner aufforderung hab ich seit vorletztem jahr (da konnte ich zum ersten mal wählen^^) folge getan und kann mich da nur anschließen, nicht zur wahl gehen bringt nix, ungültig zu wählen zeigt wenigstens ein bißchen dass man unzufrieden ist.
    Exakt! Die Wahlbeteiligung sollte möglichst hoch sein - aber eben auch möglichst viele ungültige Stimmen, die man so gern "Proteststimmen" nennt. Leider scheint es bei euch in Deutschland das gleiche zu sein wie bei uns: Im Grunde isses egal, wen man wählt.
    "Dumm geboren und nix dazu gelernt"

  7. #7
    DerBademeister
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    Ungültige Stimmen werden nicht zur Wahlbeteiligung hinzugezählt.

  8. #8
    Mittlerer SpacePub-Besucher
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    Standard

    Hallo, was lese ich da???? Zur Wahl gehen und ungültige Stimmen abgeben??? Habt ihr in der Schule nichts gelernt?
    Lieber sollte man das kleiner Übel wählen, als seine Stimme verfallen zu lassen.
    Und ungültige Stimmen werden auch zur Wahlbeteiligung hinzugezählt bzw. zu denen, die nicht gewählt haben und sinkt die Wahlbeteiligung, so ist es radikaleren Parteien leichter in ein Kabinett einzuziehen, was Demokraten einfahc nicht passen sollte.

    Gruß

    Q
    <span style='font-family:Optima'>
    &quot;Oh bitte&#33; Ich sitze hier wie auf Kohlen und warte darauf, daß dieser Mann mir gesteht, ein Außerirdischer zu sein, und währenddessen reden alle über belegte Brote. Belegte Brote, herrje&#33;&quot;
    Cartur Ramsey zu Kaylene Sorensen, als Sellars versucht seine Lebensgeschichte zu erzählen.
    </span>
    OTHERLAND IV »Meer des silbernen Lichtes«
    - - - - -
    ST25C - P&P-RPG

  9. #9
    Administrator Avatar von Dr.BrainFister
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    zum thema wählen bitte einen extra-thread eröffnen, falls bedarf besteht. ansonsten bietet das usprüngliche thema genug diskussionsstoff.
    "Wissen sie woraus der Leberkäs gemacht wird? Aus den Resten der Knackwurst. Und die Knackwurst? Aus den Resten vom Leberkäs. So geht das ewig weiter: Leberkäs, Knackwurst, Leberkäs, Knackwurst..." - Simon Brenner (Josef Hader) in "Silentium"

  10. #10
    DerBademeister
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    Und ungültige Stimmen werden auch zur Wahlbeteiligung hinzugezählt bzw. zu denen, die nicht gewählt haben
    Du hast es erfasst. Sie werden zu den Nichtwählern gezählt, und nicht, wie unsere Vorposter es offenbar glaubten, zu den Wählern.
    Ob man also einen Wahlzettel ungültig macht oder gar nicht erst wählt, macht in der Wahlstatistik die unseren Volksvertretern vorgelegt wird, keinen Unterschied.
    Eine Symbolkraft ließe sich allenfalls erreichen wenn die Nichtwähler zur Wahl gingen und ihre Stimme ungültig machen, da dies dann bei einem so großen Rahmen in den Wahllokalen bemerkt werden und entsprechende Wellen schlagen würde.

    so ist es radikaleren Parteien leichter in ein Kabinett einzuziehen, was Demokraten einfahc nicht passen sollte.
    Im Gegenteil, einer radikalen Partei ist es zum Beispiel zu verdanken, dass in den 40 Jahre währenden Sumpf in Hamburg endlich Bewegung geraten ist. Das Establishment schockt nämlich nichts mehr, als das eigene Stimmvieh das zu den Radikalen abwandert.
    Radikale Parteien haben also in dieser Funktion als Protestsymbole des Bürgers durchaus einen Sinn.

    Hallo, was lese ich da???? Zur Wahl gehen und ungültige Stimmen abgeben??? Habt ihr in der Schule nichts gelernt?
    Lieber sollte man das kleiner Übel wählen, als seine Stimme verfallen zu lassen.
    Wer allerdings wirklich etwas gelernt hat, wählt nicht das kleinere Übel - also "taktisch", sondern die Partei, die ihm persönlich am nächsten steht.
    Ich habe diese Lektion gelernt, und werde bei der nächsten Wahl keine der 4 Bonzenparteien wählen - die sich sowieso in nichts unterscheiden und alle die gleiche Klientelpolitik für die reiche Oberschicht macht - nein, ich werde eine kleine, unabhängige Partei wählen, die noch nicht von machtgeilen Lobbyismusfetischisten durchsetzt ist. Auch wenn diese Partei nur 0,3 % holt. Eine Stimme die nicht an StoiberMerkelSchröderFischerGuido geht ist eine gewonnene Stimme.
    Wer darüber lästert, dass die Abgeordneten nur nach Fraktionszwang (taktisch) und nicht nach ihrer grundgesetzlichen Pflicht der Gewissensfreiheit abstimmen, selber sich aber genau so verhält, macht sich unglaubwürdig.

    Q, wenn Du dies näher diskutieren bzw. auf diesen Beitrag eingehen willst, schlage ich wirklich wie Brainfister anmahnte die Eröffnung eines neuen Themas vor.

    Nun aber wirklich zurück zum eigentlichen Thema (ich höre Brainfister schon stöhnen):

    "Die EU-Direktive sagt noch nicht einmal, dass die Durchsuchung von der Polizei vorgenommen werden muss",
    Wer ist überhaupt außer der Polizei zu Hausdurchsuchungen berechtigt?

  11. #11
    Wiederholungstäter
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    Zu Hausdurchsuchungen sind z.B. die Vertreter der GEZ berechtigt, die bei dir vorbeikommen um nachzuschauen ob du auch alle Fernseher/Radios angemeldet hast. Allerdings haben sie keine Vollmacht diese Durchsuchung gegen deinen Willen durchzuführen. Dies geht nur mit einem richterlichen Beschluß und durch die Polizei. Daher kannst du den Mensch von der GEZ vor der Tür stehen lassen ohne Konsequenzen zu befürchten.

    Wenn diese EU-Richtlinie in Deutschland so umgesetzt würde, dass Hausdurchsuchungen von einer Einrichtung wie der GEZ durchgeführt werden, wäre das Ganze ziemlich witzlos: beim ersten Besuch lässt du ihn einfach nicht an deinen Computer und bis er mit einem richterlichen Beschluß anrückt hast du deine Festplatte bereits "gesäubert".
    &quot;Es wird der Tag kommen, wo unsere Nachkommen sich wundern, dass wir so offenbare Dinge nicht gewußt haben.&quot; Seneca

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