Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch das bundesweite Verbot von Studiengebühren gekippt. Zur Begründung gaben die Richter an, dass das Bundesgesetz gegen die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer verstoße.


Zwar habe der Bund das Recht zur Rahmengesetzgebung für das Hochschulwesen, jedoch nicht zu einer derart bundeseinheitlichen Regelung. Das Gebührenverbot sei weder zur «Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse» noch zur «Wahrung der Wirtschaftseinheit», wie im Grundgesetz verlangt, erforderlich.

Der Bund müsse dann eingreifen, wenn Einwohner von Ländern mit gebührenpflichtigen Hochschulen erheblich benachteiligt würden oder mit einer deutlichen Abwanderung in gebührenfreie Länder zu rechnen wäre, befanden die Richter und mahnten sozialverträgliche Gebührenregelungen an.

Die Karlsruher Entscheidung macht den Weg frei für die Einführung von Studiengebühren an den Hochschulen per Landesgesetz. Das Gebührenverbot für das Erststudium war im August 2002 von der Bundesregierung erlassen worden. Gegen die Aufnahme der Regelung in das Hochschulrahmengesetz hatten die unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt geklagt.

Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg sowie Niedersachsen kündigten bereits an, Studiengebühren einführen zu wollen. Bayern will dies nach Möglichkeit zum kommenden Wintersemester tun.

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So eine Schweinerei. Viele intelligente Leute können sich kein Studium mehr leisten.