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Thema: Urteil bzgl Haftung für Forenbeiträge durch den Betreiber des Forums

  1. #1
    Moderator Avatar von Amujan
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    Standard Urteil bzgl Haftung für Forenbeiträge durch den Betreiber des Forums

    zur Zukunft von Internetforen

    Zitat Zitat von heise online
    Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.
    Also schützt uns auch ein "virtueller" Artikel in der Forums-Bible nicht (unbedingt) vor Haftung, allerdings nehmen alle Mods bisher ihrer Aufgabe gewissenhaft nach, solche Hinweise aus Beiträgen fernzuhalten. Uns darf nur nichts durch die Lappen gehn...

    Ganzer Artikel: Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

  2. #2
    Mittlerer SpacePub-Besucher
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    Standard AW: Urteil bzgl Haftung für Forenbeiträge durch den Betreiber des Forums

    wahh...grusel.......

    das Hamburger Landgericht........ich will garnicht erst damit anfangen das forenüberwachung besonders bei heise mit artikelforen übelst arbeit macht,die sicher auchnicht weiter automatisiert werden kann.

    mal abgesehn das sich das urteil uf das provuzieren von DoS angiffen bezieht,die bei heise aufgrund der nutzungsfrquenz bereits durch posten von links garantiert sind(keine böse absicht,sondern nur unerwartete nachfrage)
    ist das ein ziemlicher einschnitt in die freie meinungsäußerung.auch wenn das planen solcher attaken nicht gutzuheißen ist,ist eine generalüberwachung besonders wenn gesetzlich vorgeschrieben der anfang vom ende......
    man stelle sich vor in nächster instanz verlangt z.B. die musikindustrie die logdaten von usern die z.B. zum boykott ihrer produkte aufrufen(was bei themenbezogenen artikeln häufig vorkommt) oder durch beschwerden über firmenpolitik oder unbrauchbarkeit der produkte "übele nachrede" betreiben.

    leuten mit zuviel zeit und geld ist alles zuzutrauen,
    wir haben es zur zeitmit einer großflächigen perversion von eigentlich guten gesetzen und rechtssystemen zu tuhn.
    eigentlich einfach nur schade.......und kreuzgefärlich.

    (will jetz nicht sagen es gibt zuviele (geldgierige) anwälte...oder zuviele BWLer....oder senile in hohen positionen.....aber....wollt nur sagen das ich das nicht sagen wollt.....)

    BNW
    der luxus dentic mit borsten,speziell für niedere spezies die sich nicht vom gefühl des manuellen putzens trennen können (hmmm,minze....nicht fragen woher

  3. #3
    Moderator Avatar von wu-chi
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    Standard AW: Urteil bzgl Haftung für Forenbeiträge durch den Betreiber des Forums

    Generell ein schlimmes Urteil für Forenbesitzer. Die Klagepartei sieht das allerdings nicht so, da die Heiseforen nicht mit einem gewöhnlichen Board vergleichbar wären, weil der Forendiskussion eine redaktionell gepflegte Newsmeldung vorausgeht.

    Insofern muß man erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die mehr Klarheit bringen sollte.

    Irgendwie scheint es mir, daß die Gerichte "Heise" eins auswischen zu wollen.

    Grüße
    wu-chi
    "Any given man sees only a tiny portion of the total truth, and very often, in fact almost perpetually, he deliberately deceives himself about that little precious fragment as well. A portion of him turns against him and acts like another person, defeating him from inside. A man inside a man. Which is no man at all."
    Philip K. Dick (A Scanner Darkly, 1977)

  4. #4
    Tastaturruinierer Avatar von Ghettomaster
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    Standard AW: Urteil bzgl Haftung für Forenbeiträge durch den Betreiber des Forums

    Auf die Urteilsbegründung bin ich auch gespannt, im Gesetz steht nämlich genau das Gegenteil. Ich gehe daher davon aus das die nächste Instanz das Urteil aufhebt.

    § 11 (Speicherung von Informationen) des Teledienstegesetzes sagt eindeutig:

    Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

    1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

    2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
    CU
    Ghettomaster
    Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger.

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