Mal was zum Thema FSK im Allgemeinen.
Ich hab 2 Kinder (9 und 12), die am liebsten den ganzen Tag vor der
Kiste die wildesten Sachen gucken würden. Dürfen sie aber nicht. Das
hat nix mit der FSK zu tun, sondern mit mir. Die FSK-Bewertung ist ein
Richtwert, an dem man sich als Eltern super entlanghangeln kann.
Kein Problem, wenn der Grosse sich mal Sachen ab 16 anguckt, wenn
ich sie kenne und okay finde, dann soll er doch.
Wie gesagt ein Richtwert für Verbraucher und ein KO-Kriterium für den
Handel.

Wer hat übrigens behauptet, dass man indizierte Spiele/Filme/Bücher
nicht kaufen kann? Jeder, der über 18 ist darf das sehr wohl.
Dieses Zeugs darf nur nicht beworben/ausgestellt/zugänglich gemacht
werden. Wenn ich im Laden aber danach frage, pas de problem, der
Hombre hinterm Tresen greift untern Tresen und zack-ratteng (oder er
bestellt es ganz profan).

So ein kleiner Tip für die vom "Amt" beklauten B)
Das Zeug ist rechtmässig Euer Eigentum. Dem Beschlagnahmenden obliegt
es, den Nachweis zu erbringen, dass die Beschlagnahme rechtens ist. Dabei
gelten übrigens Fristen !!!!
Der Hinweis, dass es den Film/das Buch/etc. auch in deutsch gibt, und das
Ganze zu Lehr- oder Studienzwecken beschafft wurde oder weil in DLand
vergriffen, hilft bei den Jungs oft wunderbar. Die sind nämlich genauso faul
oder fleissig wie jeder andere Beamte auch.