Zitat Zitat von Dr.BrainFister Beitrag anzeigen
Wer ist denn deiner Meinung nach diese "wort- und wirkmächtige Opposition", die sich gegen "religiöse Gewalt und Freiheitsberaubung" einsetzt?

@Reiner
Deine 10 Punkte sind ohne weitere Begründung oder Erläuterung nur hohle Phrasen. Wie soll man darauf konstruktiv eingehen?
Ich sehe gerade linke Parteien, Vereine und Intellektuelle in der Pflicht. Diese haben auch kein Problem über das Christentum zu schimpfen, ducken sich aber oft weg wenn es um den Islam geht, da es entweder dem Weltbild zuwiderläuft (alle Einwanderer als Multikulti-Bereicherung) oder man den Rechten wie Sarrazin kein Wasser auf ihre Mühlen geben will. Jedoch bin ich der Meinung dass man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten muss und als Linker und Humanist die Pflicht hat, Stellung zu beziehen. Die Rechten spielen ihre eigenen Spiele und man sollte sich als Linker von denen keine Denkverbote auferlegen lassen, gerade dieses Wegschauen begünstigt nämlich ein Klima des undifferenzierten Stammtisch-Rassismus, da Rechte kein Problem haben diesen Themenkomplex mit ihren eigenen "Argumenten" zu besetzen.

Zitat Zitat von Reiner Beitrag anzeigen
Jepp.

BTW, neben den 10 Punkten oben ist mittlerweile ein weiter hinzugekommen und ich bin sehr begeistert, das endlich ein deutsches Gericht die männliche Beschneidung als Körperverletzung bezeichnet hat.

Ja, solange es keine gesundheitliche Notwendigkeit hierfür gibt ist das simpel und de fakto: Körperverletzung!

Well, nicht nur die Moslems haben lautstark palavert, sondern auch die Juden. Nach ihrer Meinung sei das eine Einschränkung der Religionsfreihet. NO, das ist es nicht.
Natürlich ist es eine Einschränkung der Religionsfreiheit. In diesem Sinne ist es eine Güterabwägung - welche Freiheit wirkt höher, die Religionsfreiheit der Eltern oder die Freiheit eines unmündigen Kleinkindes auf körperliche Unversehrtheit? Das Landgericht hat hier erstmals im Sinne des Rechtes des Kindes entschieden und Dieses höher gewogen als das Recht der Eltern auf Ausübung ihrer Religion.

Der Rechtsgutachter auf dessen Ausführungen dieses Urteil basiert wird übrigens mittlerweile massiv angefeindet von wütenden Juden und Muslimen, denn Diese werden zumindest bis auf Weiteres in Deutschland legal keine Beschneidung an ihren Kindern mehr durchführen können da der nächste Arzt sich damit der Körperverletzung schuldig macht.

Aus meiner Sicht ist dieses Urteil zu begrüßen, da in jedem anderen Fall außer der Religionsfreiheit jeder Mensch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat und nicht gegen seinen Willen einer solchen Operation unterzogen werden darf - dies impliziert jedoch eine Mündigkeit der Einwilligung die ein Baby natürlich noch nicht geben kann und die seine Eltern treuhänderisch wahrnehmen. Was ist, wenn ein junger Mann mit gläubig muslimischen oder jüdischen Eltern zum Beispiel Atheist wird oder zum Christentum konvertiert und eine solche Beschneidung deshalb nicht durchführen will?

Nach bisheriger Praxis wurde ihm diese Wahl bereits genommen bevor er seine Einwilligung geben konnte. Dieses Rechtsverständnis der Eltern als Herrscher über die Körper ihrer Kinder ist mir allerdings fremd und ist auch dem Rechtsstaat schon seit vielen Jahrzehnten fremd (siehe das Verbot körperlicher Züchtigungen) - nur unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit gab es bisher noch die Ausnahme.

Es ist gut, dass diese Lücke nun geschlossen wurde. Wer seine kleinen, schutzlosen Kinder verstümmeln will, möge dies in einem anderen Land durchführen, nicht in Unserem.