Die genaue Rechtslage ist "grau."
Wenn ich jedem, der mich auch privat um Filme gefragt hat, nach gegeben hätte, würde ich mir mit meinem Kumpel eine Zelle teilen.
Aber TV-Mitschnitte unterliegen nur so weit dem urheberrecht, dass man kein geld verlangen kann. Bei ebay würde ich das nicht tun.
Aber für einen Kumpel TV-Mitschnitte brennen, das geht schon. Aber kein geld, wie gesagt. Er soll dir dann einen Rohling geben.

Edit:


An die Bosse hier


Auf Grund der aktuellen Lage, 5 stellige Abmahnung von Boards, die Rechtsaufkünfte der Mitglieder unter einander und durch die Boardführung zulassen und somit angeblich den Tatbestand der unstandesgemäßen Rechtsauskunft (nur Anwälte dürfen das, in diesem thread rauben wir also einem Rechtsverdreher seine Einkünfte) erfüllen,
solltet ihr diesen thread für NICHT-Mitglieder unsichtbar machen oder im ersten Beitrag erwähnen, dass wir nur mutmaßen, wir haben keine Ahnung und rätseln nur.

Frell you, Gravenreuth und Syndicus!

Quelle: heise.de und computerbetrug.de