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Thema: G8 Proteste

  1. #1
    Mittlerer SpacePub-Besucher Avatar von ghostwriter
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    Standard G8 Proteste

    In Hamburg laufen friedliche Demonstranten eingekesselt von einem Heer von Polizisten.

    Linke Autonome liefern sich Straßenschlachten mit der Polizei.

    Die Polizei führt eine Durchsuchungswelle bei G8 Gegnern durch, stellt Geruchsproben sicher und will präventiv in Haft nehmen.

    G8 Gegner wollen die Infrastruktur in Heiligendamm lahmlegen.

    Schäuble will die Verfassung ändern um Sicherheitsgesetze durchzusetzen.

    Was haltet ihr vom Rummel um die G8 Proteste und die Reaktion von Politik und Behörden.
    “Trenne dich nie von deinen Illusionen! Sind sie verschwunden, so magst du noch existieren, aber du hast aufgehört zu leben.”
    -Mark Twain
    Wo ist die Weisheit, die wir im Wissen verloren haben? Wo ist das Wissen, das wir in der Information verloren haben? - T.S. Eliot

  2. #2
    Kleiner SpacePub-Besucher
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    Standard AW: G8 Proteste

    Die Diskussion sollte auf jeden Fall zunächst einmal damit begonnen werden, daß keine unbewiesenen Behauptungen als Tatsachen verkauft werden.
    Präventivhaft gibt es in Deutschland nicht. Kein deutscher Haftrichter wird einen Haftbefehl gegen jemanden ausstellen, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen. Da ginge jeder Anwalt sofort erfolgreich gegen vor und der Richter wäre seinen Job schnell los. Außerdem unterstehen die Richter nicht dem Innenministerium, können also von Schäuble keine Weisungen erhalten.
    Die Behauptungen der G8-Gegner, die Polizei und die Strafverfolgungsorgane gingen hier präventiv gegen sie vor, ist zunächst mal mit Vorsicht zu genießen, solange dafür keine eindeutigen Beweise vorliegen. Nach Angaben der Polizei und der Justiz habe man Ermittlungen über bereits begangene Straftaten im Rahmen der StPO vorgenommen. (Man beachte den Konjunktiv!)
    Daß unsere Judikative frei und unabhängig ist, und sich weder von Legislativ- von Exekutivorganen reinreden oder etwas vorschreiben läßt, zeigt auch schon die Tatsache, daß ein Gericht das Demonstrationsverbot in Heiligendamm eingeschränkt hat und eine Sperrzone von nur 200m um den Tagungsort als angemessen erklärt hat.
    Grundsätzlich gilt: Wer friedlich demonstrieren will, der soll das auch dürfen. Wer sich aber Straßenschlachten mit der Polizei liefert, hat dieses Recht verwirkt.

    Zu Schäubles Plänen, die Sicherheitsgesetze zu verschärfen, möchte ich gerne Benjamin Franklin zitieren: "Wer seine Freiheiten zugunsten der Sicherheit einschränkt, hat beides nicht verdient." Nun ja, zugegeben, das ist etwas extrem formuliert. Ich könnte schon auf die eine oder andere Freiheit, die ich sowieso nicht in Anspruch nehme, verzichten, wenn ich dafür mehr Sicherheit bekomme. Aber dafür muß man mir erst einmal nachweisen, daß ich diese zusätzliche Sicherheit auch bekomme. Meines Wissen sind bereits Verschärfungen der Sicherheitsgesetze in der Vergangenheit eher erfolglos gewesen (wie z.B. der große Lauschangriff).
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  3. #3

    Standard AW: G8 Proteste

    Zitat Zitat von Orbanaschol Beitrag anzeigen
    Die Diskussion sollte auf jeden Fall zunächst einmal damit begonnen werden, daß keine unbewiesenen Behauptungen als Tatsachen verkauft werden.
    Präventivhaft gibt es in Deutschland nicht. Kein deutscher Haftrichter wird einen Haftbefehl gegen jemanden ausstellen, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen.
    In der Tat sollte man sich erst einmal informieren, bevor man falsche Behauptungen aufstellt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbindungsgewahrsam

    Als Unterbindungsgewahrsam wird die Gefangennahme einer Person bezeichnet, obwohl diese keine Straftat verübt hatte. Die Ermächtigungsgrundlage hierfür ist in den Polizeigesetzen der Länder zu finden. Während die polizeiliche Ingewahrsamnahme spätestens zum Ablauf des folgenden Tages enden muss, kann ein Richter eine Verlängerung je nach landesrechlicher Regelung bis zu 14 Tagen anordnen. Die genaue Ausgestaltung insbesondere der Höchstdauer des Gewahrsams ist in den Bundesländern unterschiedlich (Ba-Wü: § 28 PolG( max. 14 Tage); Berlin: §§ 30, 31, 33 ASOG (max. 1 Tag);Nds: §§ 18, 19, 21 SOG (max. 10 Tage); Rh-Pfalz: §§ 14, 15, 17 Abs. 2 POG (max. 7 Tage)).

    Begründet wird Unterbindungsgewahrsam allgemein damit, dass durch ihre Gefangennahme die betroffene Person daran gehindert werde, eine Straftat auszuüben.

    Kritiker sehen im Unterbindungsgewahrsam einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze, da es sich um einen Freiheitsentzug ohne Straftat handelt. Man spricht auch von einem Schritt vom klassischen Rechtsstaat hin zum Präventionsstaat.

    Ferner wird auf methodische Parallelen zur Vorbeugehaft hingewiesen, die in der Zeit des Nationalsozialismus gegen politische Gegner eingesetzt wurde.

  4. #4
    Frischling Avatar von Lynne
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    Standard AW: G8 Proteste

    Also, friedliche Demonstranten sind ja ok, man sollte ja seine Meinung vertreten und immerhin herrscht ja auch Demokratie in Deutschland.

    Aber Demonstranten die Autos anzünden, randalieren usw. sollte man schon stoppen.

    Auch wenn ich der Meinung bin die Post zu öffnen und Geruchsproben zu nehmen ist stark übertrieben, aber wie soll sich der kleine Bürger schon wehren.

  5. #5
    Die Super-Checkerin Avatar von Teylen
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    Standard AW: G8 Proteste

    Zitat Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen
    Was haltet ihr vom Rummel um die G8 Proteste und die Reaktion von Politik und Behörden.
    Ich halte die Reaktion aus der Politik, respektive die Vorstellungen von Herrn Schaeuble bei weiten fuer ueberzogen und unverhaeltnismaessig. (Ich muss zugeben das sich meine meisten Informationen aus Interviews mit Schaeuble auf dem oeffentlich rechtlichen beziehe)

    Zunaechst sehe ich noch kein konkretes Gefahren Szenario das die Aktionen rechtfertigt. Dabei verweist Herr Schaeuble auf zwei Faktoren:
    - Die terroristischen Anschlaege in der Londoner U-Bahn
    - Die Ankuendigung Absperrungen des weitreichenden Sicherheitsguertel durchschneiden bzw. umgehen zu wollen

    Die Terror-Anschlaege hatten nun eine islamistischen Hintergrund. In wie weit diese Anschlaege nun ein Indiz fuer das Aggressionspotential der G8 Gegner sein soll erschliesst sich mir leider nicht. Immerhin handelt es sich dabei um zwei gaenzlich anders strukturierte und motivierte Gruppen.

    Was die Ankuendigung zum eindringen in die Sicherheitszone betrifft, so ist das an sich noch kein agressiver Akt sondern auf die massive Beschraenkung der Demonstrationsfreiheit zurueck zu fuehren. Die Wahrnehmung dieses Grundrecht ist m.E. kein Sicherheitsrisiko. (Zumal die Ankuendigungen ggf. nicht gekommen waeren, haette man sich im normalen Rahmen bewegt)

    Das Herr Schaeuble keine weitere Argumente fuer seine Sicherheitszonen einfallen finde ich bedenklich. Bedenklicher jedoch noch seine Aeusserungen das es kein Anrecht gibt seine Meinung friedlich in einer Form zu demonstrieren welche wahrgenommen wird. (Sinngemaess sagte er man koenne hinter der Absperrung demonstrieren und ob das da noch Sinn macht ist ihm doch im Grunde sowas von vollkommen egal)


    Zudem ramponiert er das Ansehen Deutschlands im Ausland. Da stehen wir dank Merkel halbwegs gut in den Medien dar, da faengt Schaeuble mit sowas an.

    Ich sehe weder eine Rechtfertigung fuer Geruchsproben noch fuer weitere Verletzungen der Privatssphaere (und verweise damit mal auf Franklin).

  6. #6
    Kleiner SpacePub-Besucher
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    Beitrag AW: G8 Proteste

    Zitat Zitat von DerBademeister Beitrag anzeigen
    In der Tat sollte man sich erst einmal informieren, bevor man falsche Behauptungen aufstellt:
    Und insbesondere ist man im Vorteil, wenn man lesen kann.

    Was in der Wikipedia nicht steht (und das ist ja auch an dem Artikel ganz dick bemängelt), ist, daß für so eine Verhaftung laut StPO sehr dringende Gründe vorliegen müssen (vergl. §112a StPO) und der Haftrichter sehr genau abwägen muß, ob Hinderungsgründe an der Haft laut §116 StPO vorliegen.
    Grundsätzlich gilt trotzdem (und das hatte ich bereits geschrieben), daß jemand, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, nicht in Haft genommen werden kann. Der Haftrichter wird nur einen Haftbefehl ausstellen, wenn die Person a) dringend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben oder in naher Zukunft zu begehen und b) bereits anderweitig strafrechtlich auffällig geworden ist (siehe z.B. Hooligans, die zu einem Fußballspiel wollen), es sei denn, die zu begehende Tat wiegt besonders schwer. Da allerdings für viele Straftaten bereits der Versuch strafbar ist, gilt schon die Vorbereitung als Straftat und ist somit ein Haftgrund nach §112 ff. StPO. Wer also bei der Vorbereitung eines Bombenanschlags(§310 StGB) auf den G8-Gipfel festgenommen wird, wird gleich in richtige Haft und nicht in erst Unterbindungsgewahrsam genommen. -> In Hamburg wurden unter anderem zwei Leute festgenommen, die gerade dabei waren, Molotow-Cocktails zu bauen.
    Außerdem gilt nach §113 StPO, daß man nicht wegen Kleinigkeiten in Haft genommen werden darf.
    Kurz gesagt, die Hürden für die Verhängung eines Haftbefehls zur Unterbindung einer Straftat sind ziemlich hoch. Friedliche Demonstranten brauchen das nicht zu fürchten. Wenn Haftbefehle verhängt werden, dann schon eher, weil echte Haftgründe vorliegen. Ein Verstoß gegen den § 125a StGB(Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs), wie er jetzt wohl auch in Hamburg vorgelegen hat, ist so ein Haftgrund. Ein Haftbefehl zum "Unterbindungsgewahrsam" wird wohl eher die Ausnahme sein und muß gut begründet werden.
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  7. #7
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    Standard AW: G8 Proteste

    Zitat Zitat von Orbanaschol Beitrag anzeigen
    Der Haftrichter wird nur einen Haftbefehl ausstellen, wenn die Person a) dringend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben oder in naher Zukunft zu begehen

    Kurz gesagt, die Hürden für die Verhängung eines Haftbefehls zur Unterbindung einer Straftat sind ziemlich hoch. Friedliche Demonstranten brauchen das nicht zu fürchten.
    Das letzte mal, das ich jemanden gesehen habe, der behauptet hat zu wissen, was ein anderer zukünftig machen wird, war ich im Kino oder auf dem Jahrmarkt.
    Einfallen würde mir da Minority Report.

    De facto ist es doch auch bei den Durchsuchungen so, dass man einfach den Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung angeführt hat. Am Ende gabs zwar keine Beweise, aber den Durchsuchungsbefehl gabs. Und darauf kam es an. Der gleiche Grund reicht aus, zur Begründung eines Unterbindungsgewahrsams. Das ist der Unterschied zwischen de juro und de facto.

    Es bleibt Fakt: Jemand wird eingesperrt, weil er eine Straftat begehen KÖNNTE.

    Das stimmt nicht mit meinem Rechtsempfinden überein.
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  8. #8

    Standard AW: G8 Proteste

    Zitat Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen
    Es bleibt Fakt: Jemand wird eingesperrt, weil er eine Straftat begehen KÖNNTE.

    Das stimmt nicht mit meinem Rechtsempfinden überein.
    Wie sieht es mit einem mehrfachen Kindermörder und Missbraucher ein, der seine eigentliche Haftstrafe verbüßt hat, dennoch aber dank Sicherheitsverwahrung weiter einsitzt? Diesem Prinzip liegt nämlich dasselbe "Rechtsempfinden" zugrunde - jemand wird nicht für eine begangene Tat eingesperrt, sondern für die Wahrscheinlichkeit, dass er in Zukunft weitere Verbrechen begehen könnte, welche eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen.

    Im Wesentlichen findet hier also eine Rechtsabwägung zwischen dem Grundrecht des potenziellen Täters auf seine Freiheit, und dem Grundrecht der Bevölkerung auf Sicherheit statt. Wie Dr. B. schon richtig ausführte, gibt es dafür natürlich hohe Standards. An diese hohen Standards einer behutsamen Rechtsgüterabwägung halten sich leider nicht alle unserer Richter.

    Was den G8-Gipfel an sich angeht, so ist diese Veranstaltung doch schon spätestens seit Genua vor sechs Jahren zu einer peinlichen Farce mutiert. Wenn sich unsere acht Sonnenkönige unbedingt einmal im Jahr zu Gesprächen über ihre Weltherrschaftspläne treffen müssen, so ließen sich diese Treffen sicherlich auch in einem weniger bombastischen Rahmen an Orten abhalten, wo sich Sicherheit wesentlich leichter herstellen lässt (Regierungsviertel des Gastlandes beispielsweise), als an irgendwelchen schicken Bade- und Protzorten. Dies würde nicht nur dem Steuerzahler eine Menge Geld sparen (Heiligendamm kostet uns Deutsche über 100 Mio Euro), auch die den Gipfel stets begleitenden Ausschreitungen und die Grundrechtseinschränkungen der Bürger fänden damit ein Ende. Ich sehe jedenfalls keinen Grund, wieso man solche Treffen nicht auch gleich im Weißen Haus, Kanzleramt oder anderen Regierungssitzen austragen könnte, die dafür (anders als ein Ostseebad) sowieso von vornherein vorgesehen sind.

    Mich erinnert das Gebaren unserer Herrschenden mittlerweile eher an das Verhalten mittelalterlicher Kurfürsten und Könige, als das von (mehr oder weniger) demokratisch gewählten Regierungschefs. Insbesondere die Amerikaner haben sich seit der Machtergreifung von Bush schon so einige Frech- und Verrücktheiten herausgenommen, was die Diktion ihrer eigenen Sicherheitsbedürfnisse (bzw. Paranoia) über die Wünsche des Gastlandes hinweg angeht.

  9. #9
    Mittlerer SpacePub-Besucher Avatar von ghostwriter
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    Idee AW: G8 Proteste

    Warum 100 Mio. EUR ausgeben um in einem Hotel zu residieren, wenn man für 25 Mio. US Dollar eine Private Insel auf den Bahamas kaufen kann.

    Da gibt es dann auch keine Proteste mehr.

    Insellink
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