Quelle: Heise.deErstinstanzliches Urteil im Verfahren Musikindustrie gegen Heise bestätigt
Im Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und acht Unternehmen der Musikindustrie hat das Oberlandesgericht (OLG) München das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Demnach ist es heise online weiterhin erlaubt, über Software zu berichten, die Kopierschutzmechanismen auf DVDs knacken kann. Das Setzen eines Hyperlinks zur Homepage eines Herstellers dieser Software bleibt dem Online-Dienst weiterhin untersagt. weiterlesen
Leider wurde das Urteil nicht aufgehoben. Armes Deutschland.
Mich würde mal interessieren wie es mit "nicht-klickbaren Links" aussieht, also der puren Web-Adresse, die man dann mit "copy & paste" ins Adressfeld einfügt. Diese Möglichkeit sollte eigentlich noch erlaubt sein, oder?
Viele Grüße
wu-chi
Als Lesezeichen weiterleiten