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Octantis
30.01.2006, 23:03
Warner startet Online-Filmshop
Als erstes Hollywood-Studio kooperiert Warner Bros. mit der Bertelsmann-Tochter Arvato und bietet seine Blockbuster ab März zum DVD-Start auch im Internet an. Die Download-Plattform bedient vorerst nur Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Das Hollywood-Studio Warner will im deutschsprachigen Raum eine Download-Plattform für seine Filme und Serienerfolge aufbauen.

Blockbuster wie "Harry Potter" und "Batman Begins", aber auch Serien wie "Friends" und "O.C. California" sollen bereits ab März im Netz verfügbar sein - mit Hilfe der Bertelsmann-Dienstleistungstochter Arvato.

Das von Arvato entwickelte System GNAB soll die Vorteile zentraler und dezentraler Netzwerke miteinander verbinden. Dabei wird das "Peer-to-Peer"-Prinzip genutzt, bei dem sich die Nutzer auch gegenseitig aus ihren Sammlungen bedienen können.

Zunächst soll der Download nur auf den PC möglich sein. In einer späteren Version soll auch das Herunterladen auf DVD-Recorder und tragbare Player ermöglicht werden.

Das Recht auf Privatkopien
Digitale Privatkopien sollen gemäß einem neuen Gesetzesentwurf in Deutschland bald erlaubt werden.
Neuer Gesetzesentwurf zu Privatkopien
Preise noch nicht fix
Der Preis für den Endverbraucher soll im Bereich einer Kauf-DVD liegen. Der Dienst wird den Namen "In2Movies" tragen und registrierungspflichtig sein.

Arvato verspricht den Kunden die uneingeschränkte Nutzung der heruntergeladenen Filme, nennt jedoch keine Details zum angewandten Digital Rights Management.

Die Filme sollen demnach gleichzeitig mit dem DVD-Start auch im Netz verfügbar sein. Das Service soll mit einem Angebot von rund 80 Filmen und Serien in Deutschland, Österreich und der Schweiz starten. Laut Warner soll das Angebot später auch auf andere Märkte weltweit ausgeweitet werden.




ich kann nicht mehr lol
das muss ein Aprilscherz sein.

Wer ist so selten dumm 20 Euro für ein Video das er sich selber downloaden muss und nur am PC gucken kann während er um den selben Preis eine bereits fertige DVD inklusive Extras, inklusive mehren Sprachen, inklusive Untertite, inklusive Audiokommentaren kaufen kann. (und das mit minimalen Versandskosten wenn man sich nicht aus dem Haus bewegen kann)

imho der Gipfel der Präpotenz der Filmindustrie, dafür Geld zu kassieren das die Ressourcen der Kunden (deren Internetanbindung) benutzt werden.

cornholio1980
31.01.2006, 00:08
Ich sehe das sehr ähnlich wie du. Grundsätzlich ist es ja positiv, dass die Filmindustrie endlich, nach jahrelangem Winterschlaf und dem ständigen Wettern gegen die Filmpiraterie im Internet, beginnt, auch diesen Vertriebsweg zu erschließen. Aber der Preis einer vollen DVD - das ist ja wohl einfach nur lächerlich.

Warum nicht folgendes Modell aufziehen: Man ladet sich den Film runter und kann ihn sich bis zu 3x ansehen, jedoch nicht auf ein Medium speichern. Kostenpunkt: 2-3 Euro. Wenn mir der Film gefällt, kaufe ich mir dann entweder die DVD, oder ich lege noch 7-8 Euro drauf und kaufe mir das Recht, mit der Datei zu machen was ich will (dh. sie oft zu sehen wie ich will, den Film auf DVD zu speichern etc.). DAMIT könnte man bestimmt einige illegale Downloader bekehren, aber sicher nicht mit 20 Euro/Film. Da ist jede Online-Videothek deutlich günstiger...

mukenukem
31.01.2006, 17:33
Manche lernen es nie ! Genauso Online-Audio Shops. Warum soll ich das gleiche für minderwertige Ware bezahlen ? Ich kauf mir (Unmengen von) DVDs, weil die Bildqualität Top ist, weil der Ton in DD und oft auch DTS drauf ist, mehrere Tonspuren. Und weil es kein Digital Restriction Management gibt (abgesehen von div. lächerlichen Koppierschutz). Genaus so Musik-CDs. Wegen der Qualität (unkomprimiert, auch wenn man ab 192kbit kaum Unterschiede hört).

Schaun wir mal, was daraus wird. Vor allem: Dafür, daß ich Geld dafür bezahle, soll ich auch noch meine Bandbreite anderen zur Verfügung stellen ? Sollen die Verkäufer doch ne fette Infrastruktur aufbauen...

Hier gehts nur um eins: Gewinnmaximierung und eine Ausrede, "daß es ja legale Angebote gibt". Oder die sind einfach nur blöd.

Litchi
01.02.2006, 09:44
ich kann mich euch nur anschließen

wer sitzt denn in den abteilungen bei warner, die das entscheiden? können die nicht logisch denken?

und warum wird das in GER, A und CH aufgezogen? ich würde erstmal in amiland anfangen, da werden zur zeit etwa 16000 leute von den anwälten der MPAA irgendwas belästigt.

mukenukem
01.02.2006, 10:07
Naja, vielleicht können die Herren in Europa nicht so wahllos herumklagen ? Wieviele Gerichtsverfahren hat es in Ö oder D zum Thema Filesharing schon gegeben ? Keines ?

Falcon
01.02.2006, 12:17
Naja, vielleicht können die Herren in Europa nicht so wahllos herumklagen ? Wieviele Gerichtsverfahren hat es in Ö oder D zum Thema Filesharing schon gegeben ? Keines ?

Wohl nicht so viele wie in den USA, aber auch in Deutschland gab es schon einige Verfahren.

mukenukem
01.02.2006, 12:51
Jetzt würde ich mich mal interessieren, ob es WIRKLICH ein Gerichtsverfahren gibt, mit einem Urteil. Denn normalerweise gehe ich davon aus, daß darüber irgendwo berichtet wird.

Ich denke, das ist größtenteils FUD. Man kann Anzeige gegen Unbekannt erstatten, dann bekommt man Name und Adresse. Dann schickt man demjenigen ein "Angebot" für nen außergerichtlichen Vergleich, zockt ihn ab, und das Verfahren wird eingestellt.

Dune
01.02.2006, 13:33
An sich ist das ja ne nette, Idee, nur mit der jetzigen Aufmachung wird das nicht lange gut gehen. Mal ehrlich, da kauft sich doch jeder lieber die DVD, wie ihr schon gesagt habt.

Ich fände das alles aber nicht schlecht, wenn man sich 'aktuellere' Filme usw laden könnte. Gut, das werden die nicht machen denn so laden sie ja wieder die illegalen Leute von den legalen, aber an sich doch keine schlechte Idee, so als Kinoersatz. 20 Euro wären mir dann zwar immer noch zu teuer, aber nagut

Simara
09.02.2006, 10:56
aber an sich doch keine schlechte Idee, so als Kinoersatz.

Kinobetreiber würden dich für diesen Satz vermutlich am liebsten Lynchen ;)
Außerdem kostet eine Kinokarte ca. 7/8 €.

Kann mich ebenfalls der einhelligen Meinung hier anschließen.
Bevor ich mir für 20 € einen Film lade, kaufe ich mir lieber die DVD, die hoffentlich gescheites Bonusmaterial bietet.
Will ich einen Film nur sehen, kann ich auch in eine Videothek gehen und mir den Film leihen.
Wäre ebenfalls billiger.

Filme saugen .... verstehe ich ja eigentlich eh nicht. Die Quali ist doch bestimmt mäßig bis saumäßig. Und wenn ich die Kosten für Strom, Internetbenutzung usw. rechne, dann kann ich doch ins Kino gehen, oder?
Und wenn ich die Filme aufbehalten möchte, dann doch in anständiger Quali....
Ausnahmen machen natürlich solche Filme/Serien, die ich hier nicht zu sehen bekomme, weil sie nicht angeboten werden.

Ich schätze, das Angebot wird nicht laufen.

Falcon
10.02.2006, 19:54
Jetzt würde ich mich mal interessieren, ob es WIRKLICH ein Gerichtsverfahren gibt, mit einem Urteil. Denn normalerweise gehe ich davon aus, daß darüber irgendwo berichtet wird.

Ich denke, das ist größtenteils FUD. Man kann Anzeige gegen Unbekannt erstatten, dann bekommt man Name und Adresse. Dann schickt man demjenigen ein "Angebot" für nen außergerichtlichen Vergleich, zockt ihn ab, und das Verfahren wird eingestellt.

Wenn ich mich jetzt nicht sehr irre, gab's z.B. bei Heise.de und in der c't durchaus schon Meldungen/Artikel darüber. Auch sonstwo findet man da sicherlich was darüber.

mukenukem
10.02.2006, 23:57
Wenn ich nicht zuviel saufe, hab ich noch keinen Beitrag zu einem Gerichtsverfahren gelesen. Einige über Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und "freiwillige" Zahlungen. Aber kein Verfahren !

Falcon
11.02.2006, 02:27
Okay, vielleicht hat mir meine Erinnerung da tatsächlich einen Streich gespielt. Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Schadensersatzzahlungen und auch Strafanzeigen gab's jede Menge, aber Infos über ein wirklich abgeschlossenes strafrechtliches Verfahren habe ich jetzt auf die Schnelle nicht gefunden (kommerzielle Raubkopierer natürlich ausgenommen). Durch die vielen Meldungen über Anzeigen, Abmahnungen und Zahlungen, sowie theoretische Abhandlungen zu dem Thema, bin ich wohl etwas durcheinander gekommen. Das ganze dann noch mit Meldungen über Urteile von illegal kopierter Software gemischt und schon war mein Gedankensalat fertig. Sorry.

CU Falcon

mukenukem
13.02.2006, 11:27
Genau das ist es. Viel FUD, aber nix konkretes. Werden sich wohl hüten, ein Gerichtsverfahren zu führen, denn da könnte man verlieren.

Und wenn man sich deren Methoden (ich sag nur GVU) ansieht, dann bin ich mir sicher, daß sie verlieren.


GVU-Fahnder als Raubkopierer-Komplizen [Update]

Um an Informationen über Ersteller und Verbreiter von Raubkopien zu kommen, bezahlte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) Informanten aus der Szene. Mit finanziellen Zuwendungen unterstützte sie außerdem den Betrieb von Raubkopierer-Servern. Dies ergibt sich aus Rechnungen und einem Kontoauszug, die c't in der am Montag erscheinenden Ausgabe 4/06 abdruckt.


Am Dienstag, 24. Januar, hatten Ermittler des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg im Zuge einer großen Razzia gegen Raubkopierer auch die Hamburger Geschäftsräume der GVU durchsucht und Aktenmaterial beschlagnahmt. Dabei dürften weitere Beweise für das dubiose Vorgehen der Privatfahnder gefunden worden sein, auch wenn die Staatsanwaltschaft Ellwangen danach aus formalen Gründen bekundet hat, dass die GVU nicht als Beschuldigte durchsucht worden sei. Bisher hat die Staatsanwaltschaft noch keine Ermittlungsergebnisse bekannt gegeben.

Mit der Unterstützung der GVU fand urheberrechtlich geschütztes Material wie brandneue Filmdateien rasend schnell Verbreitung in der Raubkopiererszene - nach Recherchen von c't und des News-Portals Onlinekosten.de zumindest in einigen Fällen ohne das Einverständnis der Rechteinhaber. "Mit dieser Art der Fallenstellerei hat die GVU die Rechte, für deren Schutz sie sorgen soll, selbst verletzt", kommentiert c't-Redakteur Holger Bleich.

Die GVU arbeitet im Auftrag der Film- und Software-Industrie und hat die Aufgabe, die Strafverfolgungsbehörden im gesetzlichen Rahmen zu unterstützen. Bezuschusst werden die Privatfahnder aus Mitteln der Filmförderungsanstalt (FFA), die aus der gesetzlich vorgeschriebenen Filmabgabe von Filmtheaterbetreibern sowie TV- und Videoprogrammanbietern stammen. Nach Angaben der FFA bekam die GVU im Jahr 2005 600.000 Euro Fördergeld bewilligt.

Update:

Nach Informationen von dpa haben die Staatsanwälte in Ellwangen inzwischen den die GVU betreffenden Teil des Ermittlungsverfahrens an ihre Kollegen in Hamburg abgegeben. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg, Rüdiger Bagger, konnte auf dpa-Anfrage noch nicht mitteilen, ob die GVU in der Hansestadt als Zeuge oder Beschuldigter betrachtet werde. (cp/c't)

von heise.de

Anstiftung zur Straftat, und Straftat sowieso.....

Elko
15.02.2006, 10:32
hab auch mal was zu der Thematik gefunden

Zitat von mukenukem
Wenn ich nicht zuviel saufe, hab ich noch keinen Beitrag zu einem Gerichtsverfahren gelesen. Einige über Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und "freiwillige" Zahlungen. Aber kein Verfahren !


Zitat von Falcon
Okay, vielleicht hat mir meine Erinnerung da tatsächlich einen Streich gespielt. Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Schadensersatzzahlungen und auch Strafanzeigen gab's jede Menge, aber Infos über ein wirklich abgeschlossenes strafrechtliches Verfahren habe ich jetzt auf die Schnelle nicht gefunden (kommerzielle Raubkopierer natürlich ausgenommen). Durch die vielen Meldungen über Anzeigen, Abmahnungen und Zahlungen, sowie theoretische Abhandlungen zu dem Thema, bin ich wohl etwas durcheinander gekommen. Das ganze dann noch mit Meldungen über Urteile von illegal kopierter Software gemischt und schon war mein Gedankensalat fertig. Sorry.


Hier ein Urteil leider nicht aus Germany aber immerhin aus der EU


Keine Bagatellen für die Kultur-Industrie
(14.02.2006)
Französische Bürgerrechtler begrüßen die Legalisierung privaten Filesharings, in Deutschland wird derzweil die so genannte Bagatellklausel attackiert: von der Industrie, der Justiz, von linken und rechten Parteien. Ein kurzer Überblick.

von Peter Kusenberg

Ein Pariser Gericht stellte am 8. Dezember 2005 im Falle eines jungen Tauschbörsianers fest: Wer mittels Peer-to-Peer zum privaten Gebrauch Dateien hoch- und runterlädt, handele im Sinne des Gesetzes. Die im Jahre 1901 gegründete Bürgerrechtsbewegung L'Association Des Audionautes (ADA, = Vereinigung der Audionauten) begrüßte in einer öffentlichen Stellungnahme das Urteil.

ADA engagiert sich, laut Erklärung, "gegen die Ausnutzung der Gerichte durch Musik-Industrie" und für den "Schutz vor dem Missbrauch von DRM". In dem nämlichen Fall war ein Tauschbörsianer im Herbst 2004 vom Verband der französischen Musik-Industrie Société Civile des Producteurs Phonographiques (SCPP) verklagt worden. Nach einer Hausdurchsuchung waren auf der Festplatte seines Computers rund zweitausend Musik- und Videodateien gefunden worden.

Die brennenden Pariser Vorstädte im Herbst 2005 haben es noch einmal verdeutlicht: In Frankreich äußert sich Protest und Widerstand um ein Vielfaches vehementer als östlich des Rheins. Verschiedene Bürgerrechtsbewegungen wehren sich gegen Klagen der Musikindustrie und verklagen ihrerseits Firmen wie Warner Music, die system-destabilisierende Schutzmechanismen auf ihren Datenträgern verwenden.


So verurteilte am 10. Januar 2006 das Landgericht von Paris den Konzern, den Nutzer einer Phil-Collins-CD dafür zu entschädigen, dass er wegen des vorhandenen DRM-Systems sein Recht auf eine Privatkopie nicht in Anspruch nehmen konnte. Weitere Klagen gegen den Einsatz von DRM auf Audio-CDs werden derzeit von französischen Gerichten bearbeitet.

Sogar die Spitzenpolitik wendet sich gegen DRM: Der französische Innenminister Nicolas Sarkozy erwirkte im Januar 2006 einen Kompromiss mit den Vertretern der Industrie. Danach müsse der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Musik- und Videodateien stets gewährleistet sein – was den Einsatz von DRM in Frage stellt.

Deutsche Politik wider die Kulturflatrate


Gleichzeitig mit dem Kampf um DRM und die Legalität von Peer-to-Peer wird in Frankreich die "Kulturflatrate" debattiert. Hierbei handelt es sich um ein Modell, nach dem private Nutzer eine pauschale Gebühr zahlen und dafür eine tendenziell unbegrenzte Menge an Musik- und Film-Dateien auf ihre digitalen Systeme kopieren können.

Auch in Deutschland finden Privatnutzer und Bürgerrechtsverbände dieses Konzept prima. Die allermeisten Politiker sind nicht begeistert. So wandte sich der im vergangenen Herbst neu ernannte Kulturstaatsminister Bernd Otto Neumann (CDU) entschieden gegen einen Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, eine Bagatellklausel in der aktuellen Debatte um die Urheberrechtsreform zu berücksichtigen. Neumann will sich, laut einer Presse-Meldung, "energisch dafür einsetzen", die Bagatellklausel zu verhindern. Gleichzeitig stärkt er den Verbänden von Musik-, Film- und Buch-Industrie den Rücken, indem er die Strafen für den Missbrauch von Urheberrechten erhöhen möchte. Die Kulturflatrate lehnt Neumann ab.

Links und Rechts

Ins gleiche Horn tutet FDP-Fraktionsmitglied Hans-Joachim Otto, der in einer öffentlichen Erklärung bekannt gab: "Die Kulturflatrate ist eine Missachtung des Urheberrechts." Gleichzeitig erhielten die bürgerlichen Parteien Unterstützung von der Linkspartei. Deren Abgeordneter Luc Jochimsen sagte, "mit mit der Einführung einer Bagatellklausel kommen wir nicht weiter". Kulturflatrate, Bagatellklausel: Beide Modelle, die eine Entspannung um die Urheberrechtsdebatte bewirken könnten, werden von Politik und Industrie abgelehnt, eine Durchsetzung hierzulande scheint wenig wahrscheinlich.

Quelle Freenet (http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/audio_video_foto/audio_und_musik/pauschalabgabe/index.html)

Falcon
03.03.2006, 12:29
Es gibt wohl doch schon dt. Strafprozesse, die zu einem Urteil geführt haben, zumindest mal einer. In der aktuellen c't, in deren Titelstory es darum geht, was man kopieren darf und was nicht und welche Konsequenzen es haben kann, steht folgendes:


Tatsächlich ist bis heute erst ein deutsches Strafurteil bekannt, bei dem ein privater Tauschbörsennutzer verurteilt wurde. Im Mai 2004 wurde ein Auszubildender vom Amtsgericht Cottbus (Az.: 95 DS 1653 JS 15556/04) wegen unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt - bei seinem Einkommen insgesamt 400 Euro. Der Mann hatte 272 Musikstücke in der Tauschbörse Kazaa bereitgehalten. In einem außergerichtlichen Vergleich verpflichtete er sich laut IFPI zudem zu einer Zahlung von 8000 Euro Schadensersatz.