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Thema: InternetZensur - Petition

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  1. #1

    Standard AW: InternetZensur - Petition

    Zitat Zitat von FloVi Beitrag anzeigen
    Technisch ja, die Frage ist, ob es als solche verstanden wird. Wenn dich jemand beleidigt und du ihn anzeigst und verlangst, dass er die Beleidigung einstellt, wird das kaum jemand als Zensur(versuch) betrachten, auch wenn es sich technisch darum handelt.
    Das liegt aber eher daran dass nach unserem Rechtsverständnis die Entfernung einer Beleidigung keine Zensur ist. Ginge es dabei um die Entfernung einer bloßen politischen Meinung (z.b. "Angela Merkels Steuerpolitik ist inkompetent"), würdest Du das sicherlich ebenso als klassische Zensur wahrnehmen.

    Nachzensur sollte in ihrer Effektivität auch nicht unterschätzt werden, eine rigorose Nachzensur oder andere Strafmaßnahmen (Schadensersatzprozesse etc.) führt beispielsweise zur berühmten "Schere im Kopf" von Journalisten und Autoren, die bereits in vorauseilendem Gehorsam Selbstzensur üben um der Verfolgung zu entgehen.

    Derlei Tendenzen gibt es in Deutschland ebenso, wenn Meinungen gegen den Mainstream oder die politische Korrektheit verstoßen.

  2. #2
    Treuer SpacePub-Besucher Avatar von FloVi
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    Standard AW: InternetZensur - Petition

    Zitat Zitat von DerBademeister Beitrag anzeigen
    Das liegt aber eher daran dass nach unserem Rechtsverständnis die Entfernung einer Beleidigung keine Zensur ist. Ginge es dabei um die Entfernung einer bloßen politischen Meinung (z.b. "Angela Merkels Steuerpolitik ist inkompetent"), würdest Du das sicherlich ebenso als klassische Zensur wahrnehmen.
    Das kommt darauf an, wie sie verpackt wird, anders ausgedrückt, welches Gesetz bzw. welchen Paragraphen verletze ich mit dieser Aussage?



    Zitat Zitat von DerBademeister Beitrag anzeigen
    Nachzensur sollte in ihrer Effektivität auch nicht unterschätzt werden, eine rigorose Nachzensur oder andere Strafmaßnahmen (Schadensersatzprozesse etc.) führt beispielsweise zur berühmten "Schere im Kopf" von Journalisten und Autoren...
    Gar keine Frage. Ich zitiere mich mal eben selbst:

    Nach deutschem Rechtsverständnis ist Zensur dann gegeben, wenn man ein Werk VOR der Veröffentlichung einer staatlichen Einrichtung zur Durchsicht vorlegen muss.
    Das ist die Zensur, die im GG gemeint ist, wenn es heißt, es gäbe sie nicht. Dass es eine Art Nachzensur gibt, ist sicher richtig. Die ergibt sich jedoch aus der deutschen Gesetzeslage. Jedes Recht muss gegen andere Rechte abgewogen werden werden, anders ist das Zusammenleben in einer komplexen Gemeinschaft nicht möglich. Da steht der z.B. Jugendschutz gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.

    Was Du geschrieben hast, fällt ebenfalls in diese Kategorie. Jeder kann verlangen, dass irgendwer etwas bestimmtes nicht mehr sagt, schreibt oder sonst wie öffentlich macht. Er muss dann aber auch nachweisen, dass er beleidigt wurde oder gar ein Rufmord-Opfer wurde. Und auch hier gilt sicher, im Zweifel einfach mal die Klappe halten, was insgesamt kein ganz so schlechter Rat wäre.

    Dass dies auch unangenehme Effekte hat, ist ganz klar. Diese "Schere im Kopf" ist dann aber auch eine Frage der (Zivil-) Courage. Dass Menschen aus Angst vor Repressalien lieber mal gar nichts tun oder sagen, ist doch ganz allgemein so, ob das nun ein Journalist ist, der vor einem Artikel sitzt, oder der Passant in der U-Bahn, sich nicht in den Streit einmischen will.

    Um aber wieder aufs Thema zurückzukommen, diese BKA-Liste ist da schon eine ganz andere Kiste. Hier wird IMHO ein absolutes Reizthema (Kinderpornographie) seinerseits missbraucht, um etwas durchzuboxen, das in unserem Rechtsstaat gar nicht möglich sein dürfte. Das ist nicht einmal mehr Zensur, das ist ein klarer Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit.

    Ich bin mal gespannt, wann die ersten Website-Betreiber gegen Ihre Provider klagen. Wenn die sich dann vor Gericht auf einen illegalen Vertrag mit dem BKA berufen, wird es sicher lustig.

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