Das ist doch kein Totschlagargument. Es würgt die Diskussion doch nicht ab. Du kannst gern dagegen argumentieren. Meines Erachtens nach ist das ein legitimer Vergleich.Zitat von Simara
Vorratsdatenspeicherung, Kennzeichenscanning, Ausweitung der Befugnise zur Telefonüberwachung, "Bundestrojaner"Zitat von Simara
Dabei werden regelmäßig wieder dem Grundgesetz stehende Gesetze erlassen, welche anschließend vom Bundesgerichtshof gekippt werden müssen. Die Taktik dabei ist offensichtlich. Man fordert immer mehr Befugnisse uns erlässt immer mehr Verbote in der schärfsten Form, welche dann letztendlich gekippt werden. Anschließend wird eine "mildere" Form beschlossen, wobei die Befugnisse aber eben doch ohne zwingenden Grund erweitert worden sind. Ein Papyrussieg für die Gegner dieser ausufernden populistischen Maßnahmen.
Wie schon mehrfach dargelegt, ist gerade dies halt nicht der Fall, der Zugang wird nicht erschwert. Und deinen lezten Satz würd ich so auch nicht übernehmen. Es halt schon ein Unterschied ob etwas illegales entfernt wird, so dass niemand mehr darauf zugreifen kann oder ob man auf einer Stoppseite landet ohne genau zu wissen was den eigentlich der Inhalt gewesen wäre. Denn auch das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern, über 90% der auf den Listen befindlichen Seiten enthalten überhaupt keine KiPo, nur ist das eben erst überprüfbar wenn dann mal so eine Liste durchsickert.Zitat von Simara
Ein weitere Problem ist indes das das BKA auch eine Datenbank pflegen muss über die Zugriffe auf die Stoppseite. Die IP ist bei den meisten Internetnutzern ja nur temporär zugeordnet (dynamisch), d.h. um festzstellen ob jemand absichtlich oder nur aus versehen auf der Stoppseite gelandet ist muss die IP gespeichert werden (eine Liveüberwachung ist überhaupt nicht praktikabel) und über eine Providerauskunft einem Nutzer (Persondendaten) zugeordnet werden. Somit wird per se jeder der nur ein einziges Mal auf die Stoppseite gerät unter verdacht gestellt werden. Fraglich bleibt dabei auch wie den versehentlich oder mutwillig durch andere erzeugte Zugriffe von gezielten zugriffen differenziert werden sollen. Es bleibt zu befürchten das die Beweislast dem Verdächtigen/Angeklagten auferlegt wird.
Hinnehmen war definitiv falsch. Die richtige Antwort ist aber ein Verbot und dessen konsequente Durchsetzung. Zensur ist immer nur ein Vorhang der von einer Gruppe heruntergelassen wird um einer anderen Gruppe vorzugeben das etwas nicht vorhanden sei, bzw. der zweiten Gruppe gewisse Informationen vorzuenthalten.Zitat von Teylen
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Interessant übrigends das die Ermittlungen gegen Frau von der Leyen eingestellt worden sind, wo der Sachverhalt doch eigentlich klar ist.
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etwas OT zum Thema Waffenrecht: Das ist wieder ein schönes Beispiel dafür das man den mündigen Bürger einfach nicht will. Neben Paintball soll ja auch Laserdome verboten werden. Zur Sicherheit der Bevölkerung. ja, ich fühl mich gleich viel sicherer. Zur perfekten Sicherheit fehlt mir allerdings das man möglichst früh ansetzt mit den Verboten - also am besten bei "Cowboy und Indianer". Dann noch Ballspiele verbieten (so ein Ball kann eine gefähliche Waffe sein) und an alle täglich eine Valium verteilt...
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