@ Simara
Nein das schreiben habe ich letztes Jahr im Dezember erhalten.Kein Wort, dass Max heute 17 ist und das Schreiben mit der Frage nach der Schwangerschaft noch zu DDR-Zeiten war.
Ich habe auch nicht wegen 350 euro Beschwerde eingelegt, oder?Allerdings musst du Bedenken, dass die von dir empfundenen Ungerechtigkeiten von anderen nun mal nicht als sooo ungerecht empfunden werden, eben weil es z. B. Verkäufer/innen auch nicht anders geht (z. B. die 350 EUR zum Leben).
Ja, sie haben Vorschriften, aber ich glaube nicht, dass in denen drin steht, dass sie unhöflich zu den Leuten sein sollen und ihnen potentiel erst einmal vorwerfen sollen, dass sie wegen Diebstahl die Arbeit verloren haben.Wie schon mal gesagt, der eine fühlt sich schnell schikaniert, beim anderen dauert es etwas länger. Die Leute auf dem Amt haben aber ihre Vorschriften, an die sie sich halten müssen. Die gehen nicht morgens zur Arbeit und überlegen, "Wem kann ich den heute zu Leid leben".
Wie die Richterin des Sozialgerichtes in einem meiner Fälle anmerkte: "Es gibt soziale Härtefälle und die müssen und sollten anders geregelt werden und auch dafür gibt es Regelungen."
Das ist mir klar, gehörte aber nunmal mit dazu.Die Krankenkasse ist kein Amt.
Habe ich auch nicht erwähnt, allerdings benötigt man für diese Feststellung sicher nicht 3 Monate. Hätte spätestens auffallen müssen, als meine Freundin den Antrag abgab und der Mitarbeiter ihn mit ihr durch ging.Arbeitslosenhilfe ist natürlich weniger als ALG I, aber wenn es ihr nunmal vom Gesetz aus nicht zusteht? Ich seh die Schikane hier nicht, sorry.
Wie schon oben erwähnt, es gibt soziale Härtefälle und die sollten gesondert behandelt werden. Dann hätte sie zu einer Bearbeiterin vermittelt werden sollen, die dafür zuständig ist.Die zuständige Mitarbeiterin hat den Auftrag, die Langzeitarbeitslose zu vermitteln. Nichts anderes versucht sie. Du wirft ihr eigentlich vor, dass sie ihre Arbeit macht.
Klar sind die Umstände bei deiner Freundin bescheiden, aber die Mitarbeiterin kann vermutlich nicht einfach sagen: "Okay, du kannst nicht arbeiten, also bewilligen wir weiter". Diese Beamten und Angestellten auf Ämtern (denn nicht alle die auf nem Amt arbeiten sind Beamte) haben nun mal ihre Vorschriften. Die können sie nicht einfach so außer Acht lassen. Und wenn es das Gesetzt vorschreibt, dass Pflegegeld als Einkommen anzurechnen ist ... was soll sie bitte dann tun?
Das Beispiel mit Bafög hatte ich ja schon angeführt. Hier liegt der Fehler in der Politik.
Und das Gesetz schreibt nicht vor, dass das Pflegegeld abzurechnen ist. Im Gesetz steht, das Pflegegeld nicht als Einkommen zählt und nicht in die Berechnungen mit rein genommen werden darf. Und das sollte man schon wissen.
Siehe oben, gehörte für mich in der Aufzählung mit dazu. Auch Krankenkassen habe Härtefälle und können zu gunsten des Kranken entscheiden. Habe ich auch schon erlebt, als es darum ging, dass Max für 3 Wochen zu einer Stoffwechselerkrankung ins Krankenhaus musste und die Kasse es ablehnte, weil es man es auch ambulant machen kann.Ich wiederhole mich: Die Kasse ist kein Amt. Wie die ihre Leistungen zuteilen, weiß ich nicht.
Die Schule und mein Arbeitgeber wären begeistert gewesen, wenn wir früh später, mittags länger weg und nachmittags früher gegangen wären.
Nicht, wenn sich die Mitarbeiterin dahin gehend geäußert hat. O-Ton: "Schieben sie nicht immer ihr Kind vor, nur weil sie nicht arbeiten gehen wollen."Wieso meinst du das? Das kommt für mich als Unterstellung rüber.
Ist kein Einzelfall... Mir wurde vorgeworfen, sich die Krankheiten für Max nur ausgedacht zu haben und die Mitarbeiterin wollte Einsicht in krankenakten, da sie den ärztlichen Bescheinigungen der verschiedenen Ärzte nicht glaubte und ich sollte das Kind vom Amtsarzt untersuchen lassen. Der könne dann auch gleich ein psychologisches Gutachten erstellen. Der Amtsarzt war übrigens Allgemeinmediziner.
Ich habe letztes Jahr jeden Monat meine Verdienstbescheinigung eingereicht und auch die Kopie des Arbeitsvertrages zugeschickt. Nach einer erneuten Zahlung im März habe ich erneut darauf hingewiesen, das ich arbeite und das Geld nicht mehr brauche.Dann kommt das Gejammer über die Rückforderung.
Und da die Mitteilungsbereitschaft der Menschen sich in Grenzen hält, muss eben kontrolliert werden. Und schon wird diese Kontrolle als Schikane angesehen.
Jeden Monat habe ich schriftlich um korrekte Abrechnung gebeten. Im Juni (nach 6 Monaten) bekam ich endlich die Abrechnung, in der fest gestellt wurde, dass mir auch vom April bis Juni noch Geld zustand, da ich bei meinem Vollzeitjob nicht genug verdiente. So kam es nur zu einer Überzahlung von 46 Euro und in dem Schreiben behaupteten sie noch, ich hätte das Geld unrechtmäßig bezogen und nicht rechtzeitig mitgeteilt, dass ich wieder arbeiten gehe. Ich bin den Leuten 6 Monate hinterher gerannt, ihre Fehler zu korrigieren!
Ein paar Tage später bekam ich einen erneuten Bewilligungsbescheid für den Monat Juli und August. Hatte gar keinen Antrag gestellt und habe mich durch mehrere Abteilungen gekämpft, damit die mir das Geld nicht überweisen.
Habe ich auch nicht behauptet. Aber anstatt meiner Freundin Arbeitsfaulheit zu unterstellen und sie zu Terminen einzuladen, wo vorher bekannt war, dass sie da arbeiten oder zu Arztterminen ist (O-Ton Mitarbeiterin: "Sie bezeichnen diese 10 Stunden die Woche doch nicht als Arbeit."), hätte man sich besser auf ihn konzentrieren sollen und mal überprüft, ob er wirklich drei ! Jahre lang der treusorgende Vater war.Hmmm ... also hier soll geprüft werden, bei deiner Freundin nicht? Hört sich nach zweierlei Maß an.
Aber traurig, dass der Kerl so leicht davon kommt. Ist ne Sauerei.
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