Nein, das hat sie nicht geschrieben. Sie schrieb, sie habe 1.178 Euro inkl. Kindergeld. Netto bedeutet, es werden keine Steuern, Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen.
Haftpflichtversicherungen und ähnliches, wenn man sie hat, muss man dennoch bezahlen.
In Hartz IV ist im Unterschied zur früheren Sozialhilfe die Miete und Nebenkosten bereits enthalten. Die 1.178 Euro sind also inklusive Miete, Nebenkosten und Kindergeld. Die Regelleistung für eine alleinstehende Person, also der Betrag ohne Berücksichtigung von Miete und Nebenkosten, beträgt 351 Euro. Davon müssen alle Lebenshaltungskosten inkl. Versicherungen bezahlt werden. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II .
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