Ich glaube, wir reden gerade aneinander vorbei. Es ging darum, dass ein Firmensitz im Ausland erforderlich war, über den dann deutsche Mitarbeiter im Ausland, wo die Aufträge abgearbeitet wurden, gemeldet werden konnten, da die Bearbeitung der Aufträge im Rahmen der möglichen Arbeitserlaubnis als Arbeitnehmer des deutschen Unternehmens nicht mehr möglich war. Meines Wissens waren und sind die Mehrzahl der dort Beschäftigten immer noch Deutsche.
Als Beraterin im Bereich statistischer und ökonomischer Analysen. Ich bin von Haus aus Volkswirtin mit Schwerpunkt auf Statistik und Ökonometrie, habe aber mehrere Jahre lang an einem Forschungsinstitut v.a. über steuerliche und sozialtransferrechtliche Fragen gearbeitet.Als was bist Du selbstständig?
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