@ Teylen
Ich bekomme auch nicht die volle Miete, da die Heizkosten nur anteilig bezahlt werden und den Stellplatz für das Auto bezahle ich auch selbst. Da der zur Wohnung gehört, könnte ich ihn noch nicht mal ablehnen.Imho kann man von 351 Euro pro Person durchaus leben.
Das heißt essen kaufen, sich versorgen und die Versicherungen soweit nötig zahlen. Große Sprünge sind damit nicht drin. Aber das ist ja auch nicht Sinn des Arbeitslosengeld.
Zu den 351 Euro gehören, Telefon, Energie, Versicherungen, Kleidung, Lebensmittel, Hygieneartikel, Kultur etc. mit dazu.
Als ich als Teilzeit- bzw. Halbtagskraft nicht genug für meinen Lebnsunterhalt verdiente, durfte ich ca. 150 Euro behalten und ich bekam 20 cent pro Kilometer zur Arbeit.
anmerken möchte ich, dass mir auch mitgeteilt wurde, dass in den 351 Euro auch die Reperaturkosten für das Auto mit drin sind. Ich konnte die noch nicht mal als Sonderzahlung abrechnen. Max und ich sind beide brillenträger und er trägt eine Spange.
Ich habe zwar wieder eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt, aber wenn ich Pech habe, kommt irgend einer bei der ARGE auf die Idee und sieht die Rückzahlungen der Kasse als Sonderzahlungen und verlangt da dann Geld zurück.
Max bekommt nicht den vollen Satz, obwohl er die 17 überschritten hat und mehr zu sich nimmt wie ich. Dann versuch mal preiswerte Schuhe in Größe 48 zu bekommen. Allerdings bekomme ich für ihn 25 Euro mehr, wegen kostenaufwändiger Ernährung.
Ich bin der letzte, der jammert oder nicht arbeiten will. Letztes Jahr war ich voll arbeiten und hatte gerade mal knapp 200 Euro mehr wie mit hartz IV. Davon habe ich dann auch noch 111 Euro für die Monatskarte bezahlt. Sicher kenne ich auch Leute, die dafür noch nicht einmal aufstehen würden, aber dazu gehöre ich nicht.
@ Simara
Das stimmt so nicht. Die Gemeinde zahlt nach Überprüfung des Einkommens Wohngeld und da zählen auch andere Bestimmungen.Entschuldigung, aber eine Verkäuferin hat auch nicht unbedingt viel mehr. Oder eine Friseuse. Und die geht immerhin für diesen Lohn arbeiten, was ein ALG-II-Empfänger nicht tut. Das darf man nicht vergessen.
Diese und andere Niedriglohngruppen bekommena uch keine Wohn- und Nebenkostenzuschüsse.






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