@ nevermore
Da brauchst du nur ein Kind bekommen und deine 3 Jahre Erziehungszeit nehmen. Dann passiert es, dass du nicht in deinen alten Beruf zurück kannst und schon ist es passiert. Du bekommst kein ALG I mehr, da du ja die letzten 3 Jahre nicht gearbeitet hast. Also musst du ALG II beantragen.Es bekommen nicht nur Selbstständige kein ALGI. Es bekommen z.B. Frauen, die sich scheiden lassen, vor der Scheidung einige Jahre nicht gearbeitet haben und keinen Unterhalt bekommen, kein ALGI. Die Leute können aus allem möglichen Gründen kein ALGI bekommen, nicht nur, weil sie seit einem Jahr arbeitslos sind oder "nie was gearbeitet haben".






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