Nein, darf man nicht. Das Veröffentlichen kompletter Texte ist ohne Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt. Das Angeben der Quelle ändert daran nichts. Das Zitatrecht gilt nur für kurze Auszüge.
Abzocke trifft es gerade bei diesem Fall wohl eher weniger. Da wurden keine Massenabmahnungen verschick. Ich würde das Urheberrecht auch nicht als Gummiparagrafen bezeichnen. Das gibt es aus gutem Grund.
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