Kaff hat's ja schon gesagt, aber ich versuch's trotzdem noch etwas ausführlicher:
Erststimme:
Hier stehen konkrete Personen zur Wahl. Diese lassen sich für einen (von 299) Wahlkreisen aufstellen. Der Kandidat, der am meisten Erststimmen auf sich vereint, bekommt ein direktes Mandat für den Bundestag und sitzt dann für seinen Wahlkreis im Parlament.
Zweitstimme:
Hier wählt man Parteien (bzw. genau genommen Landeslisten mit Kandidaten der jeweiligen Partei drauf). Die Sitze im Bundestag werden entsprechend dem prozentualen Anteil an den Zweistimmen unter den Parteien aufgeteilt.
Dieses System bringt mit sich, dass es sogenannte "Überhangmandate" gibt, die daher rühren, dass die per Erststimme gewählten Direktkandidaten auf jeden Fall in den Bundestag einziehen, völlig unabhängig davon, wie das Ergebnis der Zweitstimmen für ihre Partei ausgegangen ist.
Es kann nun daher passieren, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnen konnte, als ihr aufgrund der Zweitstimmen prozentual eigentlich zustehen. Sie erhält dann zusätzliche Sitze, die "Überhangmandate". Deswegen ändert sich auch die Größe des Bundestags öfters und ist vor der Wahl nicht fix.
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