Naja, der Zusatz in Klammern stimmt so nicht. Wenn ein Kandidat die Mehrheit der Stimmen in seinem Wahlkreis erhält ist das ein Direktmandat und er ist ohne wenn und aber im Bundestag.

Wie viele Sitze eine Fraktion erhält wird über die Zweitstimme, mit der man eine Partei wählt, entschieden. Wenn nun die Kandidaten einer Partei mehr direkte Mandate erhalten als es entsprechend der Zweitstimme "Stühle" für die Fraktion gibt, dann sind das Überhangmandate und für die gibt es dann neue zusätzliche Stühle.

Das mit den Überhangmandaten muss aber nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht geändert werden. Wenn ich mich recht entsinne wurde dafür eine Deadline bis 2011 gesetzt. So das es für die nächste Bundestagswahl neu geregelt werden muss.

edit: mist Falcon war schneller beim schreiben...