Ah ok, danke für die Erklärungen. Die Erststimme scheint unserer Vorzugsstimme zu entsprechen, die jedoch bei uns die Zweitstimme uva. nur eine Zusatzstimme ist, die vergeben werden kann aber nicht muss. Wir wählen zuerst die politische Partei und können danach einen bestimmten Kandidaten dieser Partie noch mit einer Vorzugsstimme bedenken, damit dieser noch ins Parlament einzieht. Wobei die Sitzanzahl immer gleich bleibt, dh. er würde dann einen anderen Kandidaten überspringen. Also z.B. Karl Klaus ist auf Stelle 47 der Kandidatenliste gereiht. Die Partei bekommt allerdings aufgrund des prozentuellen Stimmanteils nur 46 Abgeordnete im Parlament. Da Karl Klaus aber die höchste Anzahl an Vorzugsstimmen hat, zieht er trotzdem ins Parlamant ein, und der eigentliche Kandidat Nr. 46 schaut durch die Finger.
Vorzugsstimmen können hingegen immer nur für einen Kandidaten jener Partei vergeben werden, die ich gewählt habe. Ist das in D mit den Erst- und Zweitstimmen anders? Also kann ich z.B. Angie und die FDP wählen?







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