Sagen wir es doch im rechtlichen Zusammenhang:
Tiere und Fahrzeuge sind eine Sache und es geht grundsätzlich eine potentielle Gefahr davon aus.
(Darum haben die Kommunen auch eine Gefahrenabwehrverordnung die z.B. für Hunde häufig eine Anleinpflicht - zumindest in Fußgängerzonen, Parks etc. - vorschreibt. Die meiste "Gefahr" geht aber wirklich eher vom anderen Ende der Leine aus, denn der Hund kann nur das was man ihm beigebracht hat. Ansonsten reagiert er eben wie es seiner Natur entspricht.)
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