Gut jetzte oder nie... @DerBademeister Schau mal über Tellerrahnt

1. die Staatskirchenverträge mit den kirchen geregelten Zuwendungen basieren auf Entschädigungen für Enteignungen Anfang des 19. Jahrhunderts. (volge rechtswidrige Enteignung von Kirchengutes, aus den heutige demokratische Staat noch immer viel Gewinn macht.)

2. Für den Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter zahlen die Kirchen kostendeckende Gebühren.

3. es sind kein Privilegien denn die Kirchen biegen dafür ja auch Leistungen für die Gesellschaft, etwa im Denkmalschutz ( Schleswig-Holstein zahlt jährlich etwa elf Millionen Euro an die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche... Allein für denkmalgeschützte Gebäude wende die Nordelbische Kirche jährlich 13 Millionen Euro auf gebracht... ), und nicht vergessen die Leistungen in schulischen und sozialen Bereich.

4. z.b. Für den Schüler an einer kirchlichen Schule zahlt der Staat ein Drittel weniger auf als für den Schüler an einer staatlichen Schule.

5. Das heist wenn die Kirchen die Leistungen nicht mehr finanzieren könnten, dann müsste der Staat sie selber finanzieren und folglich kräftig die allgemeinen Steuern erhöhen.

6. Schau mal werder der größte Arbeitgeber ist... und Frage wie viel Arbeitlosen mehr in Deutschland wenn er die finanzieren nicht hatt für ihre arbeit zuzalhen und was es den Staat kostet würde...