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Thema: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

  1. #21
    Plaudertasche Avatar von Paramerican
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    hm... Stammtischparolen... klingt nach nem neuen Wahlprogramm für die Piratenpartei.

    Aber stimmt schon, dass die Verhältnismäßigkeit in den Urteilen einfach nicht ausgewogen ist. Da stellt man sich allerdings die Frage, warum das für uns so offensichtlich ist, aber nicht für die jeweiligen Richter. Angst davor Präzedenzfälle zu schaffen? Betriebsblindheit?... "Man weiß es nicht..."

  2. #22
    Plaudertasche Avatar von Vile
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Es gehören schärfere Gesetze her bzw. im Rahmen der Gegeben auch das auszunutzen was möglich ist.
    Haben unsere Richter Angst davor? Manchmal kommt es mir schon so vor ...
    Man könnte uns ja mit dem dritten Reich vergleichen.
    Tss ...
    Ich hasse Perfektion.
    Sie bietet keinen Platz für Kreation.

  3. #23
    Forum-Aktivist Avatar von Reiner
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Zitat Zitat von Dr.BrainFister Beitrag anzeigen
    gern geschehn. so ist das eben, wenn man stets im dienste der wahrheit unterwegs ist.


    .
    ... "unser Richter"

    Aber ein paar Zeilen zu "Vile":

    Nein, Richter haben keine Angst, denn Sie sind ja unabhängig. Im übrigen sind sie PRO Bürger und als Kontrollorgan gegen STAATSGEWALT eingesetzt. Das Manches, was pro Bürger ist, nicht immer die Meinung des einzelen Individuum treffen mag, kann sein. Das ändert aber nichts am Grundsatz.

    Beispiel: Die Eingriffsrechte der Exekutive (Polizei etc.) in Freiheitsrechte der Bürger vor dem Staat (nix anderes beschreibt übrigens das Grundgesetz. Hier geht es um zu schützende Rechtsgüter der Menschen vor den Eingriffen des Staates, nicht etwa Streitereien unter Bürgern.)

    Ein sehr hohes Rechtsgut ist die Wohnung. Hier rein dürfen Polizei etc. nur unter ganz bestimmten Gefahrenvorraussetzungen. Oftmals hat man aber in der Praxis "Gefahr im Verzuge!" angenommen und diese zur Normalität gemacht, dieses hat das Bundesverfassungsgericht vor einiger Zeit gerügt - die Dinge wurden von Richtern wieder ins Lot gesetzt - zum Schutz der Bürger vor dem Staatseingriff. Diese Maßnahme also muss aber ein Richter zustimmen, beim "Lauschangriff" sogar 3 (!) Richter gleichzeitig !!!!!! ...

    Anderes Beispiel: Wie oben angesprochen ... Internetkriminalität ... hier ist eine neue Plattform - die es zu Gründerzeiten der Verfassung oder der Gesetze der Bundesrepublik noch nicht gab. Novellen werden hier erarbeitet oder Bisheriges greift schon. Trotzdem ist die Freiheit der Person, die Ehre und deren Eigentum (z.B.) auch hier genauso zu schützen wie vor dem Straßenverkäufer, dem Unternehmen das einem auch im realen Regal über den Tisch zieht. Was hier jedoch sehr zu unterscheiden ist: Wir sind jetzt im BGB und es geht um Bürger vs. Bürger ... eine andere "Baustelle".

    Aber auch hier gilt natürlich gleichwohl: Diebstahl via Internet ist gleich Diebstahl an der Kasse. Problem hierbei nur ... vielfach sitzen die "Betreiber" im Ausland.
    Geändert von Reiner (19.11.2009 um 19:10 Uhr)
    "Glaubst Du noch, oder denkst Du schon?" Giordano Bruno / "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." Albert Einstein. /"Ich kann zwar die Bewegungen von Himmelskörpern berechnen, aber nicht die menschlichen Verrücktheiten." Sir Isaac Newton. / Das Mitlesen in diesem Beitrag ist verboten, wenn Ihr zu jung dafür seid. https://anchor.fm/reiner-krauss/

  4. #24
    Furie Avatar von Simara
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Schon mein Rechtskundelehrer sagte Anfang der 90er, dass das Strafrecht veraltet ist.

    Der Betroffene hätte ja nicht in den Hals stechen müssen. Das war schon übertrieben. Kann ich aber auch verstehen, immerhin war er allein gegen mehrere, die schon seinen Freund niedergeprügelt haben.
    Die Argumentation, dass er größer ist als sein Angreifer find ich lächerlich.

    Das letzte Wort wird hier ja wohl noch nicht gesprochen sein. Berufung.

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  5. #25
    Moderator Avatar von Uliamos
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Zitat Zitat von Simara Beitrag anzeigen
    Schon mein Rechtskundelehrer sagte Anfang der 90er, dass das Strafrecht veraltet ist.
    Nur mal so Interessehalber - was solle denn bitte geändert werden an den Gesetzen, damit sie deiner Meinung nach auf diesen Fall besser anwendbar sind? Wir sind hier nicht im Rahmen irgendwelcher Computerkriminialität wo vor 10 Jahren noch Strafbarkeitslücken vorherrschten...

    Das letzte Wort wird hier ja wohl noch nicht gesprochen sein. Berufung.
    Jein - nachdem das ursprüngliche Urteil von der (großen) Strafkammer beim Landgericht stammte, konnte man zum BGH nur durch Revision kommen. Der hat das Ganze ja nun wieder zur 2. Strafkammer zurückverwiesen. Berufung gibts bei diesem Instanzenzug jedoch nicht.

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  6. #26
    Furie Avatar von Simara
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Zitat Zitat von Uliamos Beitrag anzeigen
    Nur mal so Interessehalber - was solle denn bitte geändert werden an den Gesetzen, damit sie deiner Meinung nach auf diesen Fall besser anwendbar sind? Wir sind hier nicht im Rahmen irgendwelcher Computerkriminialität wo vor 10 Jahren noch Strafbarkeitslücken vorherrschten...
    Ich habe hierzu nur die Meinung, dass der Betroffene dem Angreifer besser nicht in den Hals gestochen hätte. Nicht mehr und nicht weniger.

    Aber ich wiederhole gern, was mein Rechtskundelehrer damals meinte.
    Das Strafrecht stammt aus einer Zeit, in der Übergriffe gegen Leib und Leben der Obrigkeit recht unwahrscheinlich waren. Wohl aber auf die Güter der Obrigkeit. Deshalb ist die Strafe bei Diebstahl höher/härter als bei Körperverletzung.

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  7. #27
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Zitat Zitat von Simara Beitrag anzeigen
    Aber ich wiederhole gern, was mein Rechtskundelehrer damals meinte.
    Das Strafrecht stammt aus einer Zeit, in der Übergriffe gegen Leib und Leben der Obrigkeit recht unwahrscheinlich waren. Wohl aber auf die Güter der Obrigkeit. Deshalb ist die Strafe bei Diebstahl höher/härter als bei Körperverletzung.
    Also ich weiß jetzt wahrlich nicht auswendig, ob sich am Strafrahmen von Diebstahl und Körperverletzung (in den "einfachsten Formen" - also z.B. gefährliche oder gar schwere Körperverletzung ausgeschlossen) in den letzten 20 Jahren was geändert hat, aber heutzutage sind beide Delikte mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu ahnden. Alles weitere sind Einzelfallentscheidungen und davon abhängig, was der Richter für tat- und schuldangemessen hält.

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  8. #28
    Furie Avatar von Simara
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Hm... Von wann ist denn das Strafgesetzbuch?

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  9. #29
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Also wenn du damit meinst, seit wann Deutschland ein StGB hat - das geht zurück bis ins 19. Jahrhundert. Genauer gesagt erhielt das Deutsche Reich 1871 ein einheitliches Strafgesetzbuch. In der Zwischenzeit sind aber unzählige Novellierungen, Reformen und Veränderungen vorgenommen worden, meines Wissens weit über 200 - und es kommen dauernd neue. Derzeit exisitert das StGB in der Bekanntmachung von 1998, da dort sehr vieles geändert und umgekrempelt wurde. Seither wurden etwa 60 Veränderungen schon wieder vorgenommen. Ich hoffe, deine Frage hiermit beantwortet zu haben

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  10. #30
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Jap. Denn da haben wir die Antwort. Mein Rechtskundelehrer machte diese Aussage wie gesagt Anfang der 90. Damit meinte er wohl, dass das StGB von 1871 ist. Dann ergibt die Aussage auch Sinn.
    Und da die umfangreiche Novellierung ja erst 1998 waren liegen da ja mind. sechs Jahre dazwischen.
    Ich bin auch seit '92 nicht mehr im Bereich Justiz tätig und hab die genaue Entwicklung nicht mehr so verfolgt.

    .
    Geändert von Simara (17.11.2009 um 13:01 Uhr)


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  11. #31
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Also ich glaub nicht, dass bis 1998 das StGB in der Fassung von 1871 rummarschierte, aber jep, dürfte möglicherweise eine Antwort sein.

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  12. #32

    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Zitat Zitat von Uliamos Beitrag anzeigen
    Also ich glaub nicht, dass bis 1998 das StGB in der Fassung von 1871 rummarschierte, aber jep, dürfte möglicherweise eine Antwort sein.
    Wenn man so penibel sein will, geht unser modernes Recht allerdings bis auf den Code Napoleon zurück.

  13. #33
    Administrator Avatar von Dr.BrainFister
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Zitat Zitat von DerBademeister Beitrag anzeigen
    Wenn man so penibel sein will, geht unser modernes Recht allerdings bis auf den Code Napoleon zurück.
    uliamos ist wegen dieser aussage nicht penibel. sie hat nur etwas, das dir in bezug auf das deutsche rechtssystem scheinbar größtenteils fehlt: fachwissen und sachkunde (anstatt spekulation und polemik).


    .
    "Wissen sie woraus der Leberkäs gemacht wird? Aus den Resten der Knackwurst. Und die Knackwurst? Aus den Resten vom Leberkäs. So geht das ewig weiter: Leberkäs, Knackwurst, Leberkäs, Knackwurst..." - Simon Brenner (Josef Hader) in "Silentium"

  14. #34

    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Interessant, dass der im Eingangsbeitrag erwähnte Bürger der seinen Freund vor einem aggressiven Schläger beschützte, für seine kriminellen Handlungen genau so lange einfahren muss wie diese beiden Delinquenten hier:

    Tödliche Attacke

    Gericht schickt 20-Cent-Schläger für mehr als drei Jahre in den Knast


    dapd
    Verurteilter Onur K., 18: Streitsucht als Motiv



    Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Onur K. und Berhan I. schlugen einen Passanten tot, weil der ihnen keine 20 Cent geben wollte. Jetzt hat das Hamburger Landgericht die beiden Jugendlichen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
    Quelle: Spiegel

    Die Verhältnismäßigkeit in unserem Rechtsstaat begeistert mich stets aufs Neue.

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