@vile
also schlägst du vor, die politik und gesetzsprechung hierzulande nach stammtischparolen auszurichten?
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@vile
also schlägst du vor, die politik und gesetzsprechung hierzulande nach stammtischparolen auszurichten?
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"Wissen sie woraus der Leberkäs gemacht wird? Aus den Resten der Knackwurst. Und die Knackwurst? Aus den Resten vom Leberkäs. So geht das ewig weiter: Leberkäs, Knackwurst, Leberkäs, Knackwurst..." - Simon Brenner (Josef Hader) in "Silentium"
hm... Stammtischparolen... klingt nach nem neuen Wahlprogramm für die Piratenpartei.
Aber stimmt schon, dass die Verhältnismäßigkeit in den Urteilen einfach nicht ausgewogen ist. Da stellt man sich allerdings die Frage, warum das für uns so offensichtlich ist, aber nicht für die jeweiligen Richter. Angst davor Präzedenzfälle zu schaffen? Betriebsblindheit?... "Man weiß es nicht..."
Es gehören schärfere Gesetze her bzw. im Rahmen der Gegeben auch das auszunutzen was möglich ist.
Haben unsere Richter Angst davor? Manchmal kommt es mir schon so vor ...
Man könnte uns ja mit dem dritten Reich vergleichen.
Tss ...
Schon mein Rechtskundelehrer sagte Anfang der 90er, dass das Strafrecht veraltet ist.
Der Betroffene hätte ja nicht in den Hals stechen müssen.Das war schon übertrieben. Kann ich aber auch verstehen, immerhin war er allein gegen mehrere, die schon seinen Freund niedergeprügelt haben.
Die Argumentation, dass er größer ist als sein Angreifer find ich lächerlich.
Das letzte Wort wird hier ja wohl noch nicht gesprochen sein. Berufung.
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Nur mal so Interessehalber - was solle denn bitte geändert werden an den Gesetzen, damit sie deiner Meinung nach auf diesen Fall besser anwendbar sind? Wir sind hier nicht im Rahmen irgendwelcher Computerkriminialität wo vor 10 Jahren noch Strafbarkeitslücken vorherrschten...
Jein - nachdem das ursprüngliche Urteil von der (großen) Strafkammer beim Landgericht stammte, konnte man zum BGH nur durch Revision kommen. Der hat das Ganze ja nun wieder zur 2. Strafkammer zurückverwiesen. Berufung gibts bei diesem Instanzenzug jedoch nicht.Das letzte Wort wird hier ja wohl noch nicht gesprochen sein. Berufung.
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sig by diapadme (mit Ausnahme der Drachen)
Ava hab ich selbst gemacht
Ich habe hierzu nur die Meinung, dass der Betroffene dem Angreifer besser nicht in den Hals gestochen hätte. Nicht mehr und nicht weniger.
Aber ich wiederhole gern, was mein Rechtskundelehrer damals meinte.
Das Strafrecht stammt aus einer Zeit, in der Übergriffe gegen Leib und Leben der Obrigkeit recht unwahrscheinlich waren. Wohl aber auf die Güter der Obrigkeit. Deshalb ist die Strafe bei Diebstahl höher/härter als bei Körperverletzung.
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Also ich weiß jetzt wahrlich nicht auswendig, ob sich am Strafrahmen von Diebstahl und Körperverletzung (in den "einfachsten Formen" - also z.B. gefährliche oder gar schwere Körperverletzung ausgeschlossen) in den letzten 20 Jahren was geändert hat, aber heutzutage sind beide Delikte mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu ahnden. Alles weitere sind Einzelfallentscheidungen und davon abhängig, was der Richter für tat- und schuldangemessen hält.
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sig by diapadme (mit Ausnahme der Drachen)
Ava hab ich selbst gemacht
Hm... Von wann ist denn das Strafgesetzbuch?
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Also wenn du damit meinst, seit wann Deutschland ein StGB hat - das geht zurück bis ins 19. Jahrhundert. Genauer gesagt erhielt das Deutsche Reich 1871 ein einheitliches Strafgesetzbuch. In der Zwischenzeit sind aber unzählige Novellierungen, Reformen und Veränderungen vorgenommen worden, meines Wissens weit über 200 - und es kommen dauernd neue. Derzeit exisitert das StGB in der Bekanntmachung von 1998, da dort sehr vieles geändert und umgekrempelt wurde. Seither wurden etwa 60 Veränderungen schon wieder vorgenommen. Ich hoffe, deine Frage hiermit beantwortet zu haben![]()
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sig by diapadme (mit Ausnahme der Drachen)
Ava hab ich selbst gemacht
Jap. Denn da haben wir die Antwort. Mein Rechtskundelehrer machte diese Aussage wie gesagt Anfang der 90. Damit meinte er wohl, dass das StGB von 1871 ist. Dann ergibt die Aussage auch Sinn.
Und da die umfangreiche Novellierung ja erst 1998 waren liegen da ja mind. sechs Jahre dazwischen.
Ich bin auch seit '92 nicht mehr im Bereich Justiz tätig und hab die genaue Entwicklung nicht mehr so verfolgt.
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Geändert von Simara (17.11.2009 um 13:01 Uhr)
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Also ich glaub nicht, dass bis 1998 das StGB in der Fassung von 1871 rummarschierte, aber jep, dürfte möglicherweise eine Antwort sein.
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Ava hab ich selbst gemacht
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Interessant, dass der im Eingangsbeitrag erwähnte Bürger der seinen Freund vor einem aggressiven Schläger beschützte, für seine kriminellen Handlungen genau so lange einfahren muss wie diese beiden Delinquenten hier:
Quelle: SpiegelTödliche Attacke
Gericht schickt 20-Cent-Schläger für mehr als drei Jahre in den Knast
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dapd
Verurteilter Onur K., 18: Streitsucht als Motiv
Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Onur K. und Berhan I. schlugen einen Passanten tot, weil der ihnen keine 20 Cent geben wollte. Jetzt hat das Hamburger Landgericht die beiden Jugendlichen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Die Verhältnismäßigkeit in unserem Rechtsstaat begeistert mich stets aufs Neue.
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