... ich redete nicht von einem "Verbot per Gesetz". Zudem reflektiere ich die Entwicklung in Frankreich im Vergleich zu Deutschland.
Es geht eher um eine Ächtung und ein Weg dieses "Teil" als das zu sehen was sie ist: Frauen diskriminierend. Damit per se im Widerspruch der bestehenden Gesetze. Ein explizites Verbot ist gar nicht nötig.
Wenn ein Gericht erkennt, mittels Grundgesetz argumentierend, die Burka so nicht in unserer Gesellschaft in öffentlichen Räumen gestatten zu können, dann kann es auf Dauer nur gut sein für ein Selbstwertgefühl dieser Personen. Wenn nun Männer (und nur die sind es) dieser Damen etwas dagegen haben, so sollten wir mit den Konsequenzen im Rahmen der Gesetze damit umgehen können. Es kann niemand eingesperrt werden, weil er sonst vom (Ehe-)Mann nicht rausgelassen wird, wenn sie keine Burka tragen würde. Das ist schlicht eine Straftat: Nötigung, im schlimmeren Fall gar Freiheitsberaubung.
§ 240 StGB
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 239 StGB
Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Als Lesezeichen weiterleiten