Oh Mann,

hier herrscht ja schon wieder einiges an fundiertem Halbwissen.

1. DVD's werden beschlagnahmt, der Bauer kriegt sein Gift.
Na und? Wenigstens eine Sache, in der mal durchgegriffen wird. Dass der Bauer sein Gift kriegt ist kein Grund dafür, auch die DVD's durchzulassen. Dass die Kontrollen bei den Pestiziden zu lkasch sind ist ein Grund, sich aufzuregen, das steht aber in keinem Zusammenhang mit den DVD's.

2. FSK
Die FSK ist freiwillig für die Filmanbieter. Sie müssen ihre Filme nicht prüfen lassen, dann jedoch gibt es einige Auflagen durch das JÖSchG. Filme ohne FSK dürfen problemlos verkauft werden, genau so wie FSK 18 oder indizierte Filme. Es gelten lediglich unterschiedliche Kriterien bezüglich Handelsweg und Werbung. Jeder erwachsene Deutsche kann sich alles beschaffen, was nicht illegal ist und dazu gehören diese Filme eben nicht, auch nicht die indizierten.

Der Rest ist eine Frage der Bequemlichkeit, und da muss ich definitiv sagen, dass der Jugendschutz (und wenn es nur ein unzureichender Versuch ist) absoluten Vorrang hat.

Übrigens: Das Versandverbot für die besagten DVD's / Videos gilt nur an Endkunden. Ein Händler darf auch diese Filme auf dem Versandweg ordern. Also, Gewerbeschein besorgen oder einen Händler suchen und schon kann man wieder nach Herzenslust bestellen.

Es gibt also legale Mittel und Wege, auch wenn sie nicht ganz so konfortabel sind. Aber das ist wie gesagt, hinsichtlich des Jugendschutzes zweitrangig. Man sollte sich lieber überlegen, wie man den effektiver gestlten kann, anstatt sich über die einzigen Schutzmechanismen, die wir haben blindlings aufzuregen.

Noch ein übrigens: Es geht bei der Bewertung der Filme durch die FSK nicht nur darum, ob Gewalt vorkommt, sondern vor allem in welchem Kontext sie steht. Schon deshalb ist ein Film in keiner Weise mit einer Nachrichtensendung zu vergleichen.

Aber das ist eine ganz andere Diskussion. Fakt ist jedenfalls, dass der Versand der DVD's an sich gesetzeswidrig ist, egal ob der Film hier ab 6 freigegeben werden würde oder ob der Empfänger 65 Jahre alt ist.

Übrigens, das Argument, die Eltern wären für den Jugendschutz zuständig zieht auch nicht. Grundsätzlich wäre das sicher ideal, aber für die, die das heute schon machen ist das Gesetz eh' nicht gedacht, gelle? Und wenn man es den Eltern überlässt, und sie kommen ihrer Pflicht nicht nach, was dann? Einsperren? Bußgelder? Klasse, dann wäre hier wirklich die Hölle los...

Gruß aus Berlin