Zitat Zitat von Hmpf Beitrag anzeigen
Wenn in einer Stellenanzeige nicht angegeben ist, ob damit das Datum des Poststempels oder das Datum des Eingangs gemeint ist, gibt es dann eine Konvention dafür, was damit gemeint ist?
in der regel gilt das datum des poststempels.

Und: ist es schlechte Form, am Montag da anzurufen und nachzufragen, wie der Bewerbungsschluß genau gemeint war?
ein arbeitgeber, der das als schlechte form bewertet, ist so etepetete, dass mich das schon abschrecken würde. also, wenn's ein guter, moderner arbeitgeber ist, sollte ihn das nicht stören. es gibt viele gute gründe, dass man seine unterlagen erst kurz vor bewerbungsfrist abschickt: z.b. dass man die anzeige erst recht spät entdeckte oder dass einem noch wichtige unterlagen fehlten.

bei meiner derzeitigen arbeitsstelle ist es so, dass die oftmals auch bewerbungsschreiben mit reinnehmen, die wenige tage nach der einsendefrist eintreffen. einige internet-jobportale übernehmen die fristen in ihren anzeigen nämlich nicht und deshalb wissen manche bewerber gar nichts davon.


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