Nur mal so ein Nachtrag.

Zeitschriften und Filme werden erst von der Bundesprüf (ihr wisst was ich meine) geprüft wenn jemand den Auftrag dazu gibt bzw. sich jemand über etwas beschwert. Deutsches Videorecht sagt aus das ich als Produzent von Filmen alles auf Video veröffentlichen darf ohne das es von der BPJG geprüft werden muss. Die einzige Ausnahme stellen pronos dar, die werden automatisch indiziert.

Einen Film der nicht geprüft wurde erkennt man an der Aufschrift: Verkauf und Vermietung an Jugentliche verboten.

Die Prüfung eines Filmes kostet pro Version (kino, Video, DVD) 4000,-DM. (hat mir Olaf Ittenbach gesagt. Er produziert Splatter Filme) Wenn ein Film verboten wurde (ist eigentlich zensur) darf er in dieses Version nicht mehr veröffentlicht werden. Wird allerdings der selbe Film um eine Szene erweitert oder gekürzt darf er wieder ohne Prüfung veröffentlicht werden. Die Begründung hier zu lautet weil diese Version noch nicht geprüft wurde! (irgendwie unsinnig).

Wird ein Film indiziert bedeutet das das man für dieses Film keinerlei Werbung mehr machen darf und der Film nicht in einer Familienvideothek verliehen werden darf. Ich nenne dieses dann Prädikat besonders wertvoll!
Mit anderen Worten eine Indizierung bedeutet nicht das der Film verboten ist. Lediglich der Verkauf wird eingeschränkt. Was bei einem Film eher dazu führt das er noch populärer wird (from dusk till dawn).

Auch bei Computer und Videospielen gilt das selbe wie Videos (indizierung). Zocker haben dann wohl kein interesse mehr an solchen Spielen weil die dann komischer weise immer vom markt verschwinden....

Also ich habe mir den Wisch mal durchegelesen. Da hat sich wieder so ein Öko Fuzii beschwert das sein Kind ein derart hirnloses Heft liest (Sailor Moon ist hirnlos) und dann darf die BPJG testen.

cu, Spaceball