Vorweg, im Kino bin ich noch nie durchsucht worden.
Was Kaufhäuser angeht, so bewegen sich diese penetranten Hilfssheriffs auf ganz dünnem Eis. Zumindest können sie sich in Österreich nur auf den Festhalteparagraphen berufen.
Dieser besagt: Wenn man eine Person vor, während oder nach einer Strafbarentat ertappt, hat man das Recht diese festzuhalten. Die Exekutive ist sofort zu benachrichtigen und es ist ein Minimum an Gewalt anzuwenden.
Womit man wieder ganz nahe an der Nötigung steht.
Es ist, wie schon angesprochen, man wird eigentlich als Dieb hingestellt. Das Problem ist nur, dass diese Ahnungslosen (Kaufhausdetektiv ) agieren, ohne jegliches wissen.
Ich persönlich verwehre mir jegliches Eindringen in meine Privatsphäre und mein Rucksack gehört mit Sicherheit dazu. Mit anderen Worten, wenn jemand in meinen Rücksack sehen will, steht ihm ein Streit bevor.





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