Also wie ich die Rechtslage sehe, können die einem durchaus verbieten, Essen/Trinken/was-auch-immer mit ins Kino zu nehmen. Das hat noch nicht mal was mit "Hausrecht" zu tun, sonder. ist einfaches Vertragsrecht:
Der Kinobesuch ist ein Vertrag, der, wie es Verträge so an sich haben, auf einer gegenseitigen übereinstimmenden Willenserklärung beruht. Angebot und Annahme - will sagen, ich bezahle Geld, um einen Film anzusehen - und der Kinobetreiber, läßt mich den Film ansehen, für das entsprechende Entgelt. Wenn nun seine Hausregeln sagen, daß man keine Nahrungsmittel mit reinnehmen darf, dann muß er ja einfach den Vertrag nicht mit mir abschließen. Es kann den Kinobesitzer ja keiner zwingen, dein Geld anzunehmen. - So ist dann auch die Taschenkontrolle zu betrachten. Ich will ja den Vertrag abschließen, der in diesem Fall lautet, "Bezahl dein Ticket, zeig mir deine Tasche, dann darfst du den Film sehen". Wenn ich damit nicht einverstanden bin, kommt eben der Vertrag nicht zustande - und ich darf den Film nicht sehen...
Da ist das in einem Restaurant dann schon anders, da der Vertrag dort ja das essen unt trinken betrifft. Damit müßten die einen wirklich mit dem "Hausrecht" rauswerfen...
Ich hoffe, ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt.![]()
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