Wie ihr vielleicht wisst, verabschieden die Länderparlamente in Deutschland zurzeit eine Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, der die Pflichten von Inhalteanbietern in Rundfunk und Internet neu Regelt. Entscheidender Faktor dabei ist, das Anbieter maßnahmen zum Jugendschutz ergeifen müssen und dabei selbst bewerten müssen, für welche Altersstufen ein Inhalt gefährdend ist. Wird diese Einstufung vorgenommen, müssen geeignete Maßnamen getroffen werden, um einen Entsprechenden Jugendschutz zu gewährleisten.
Zukünftig gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Inhalteanbieter wie VZlog.de den Jugendschutz sicherstellen kann:
- Durch Alterverifikation z.B. durch einen Personalausweis, Postident oder ähnliches
- Durch “Sendezeiten”, welche die Verfügbarkeit von Inhalten einschränken
- Durch Alterskennzeichung, dass das Angebot ab 0 Jahre, 6 Jahre oder 12 Jahre geeignet ist
Die ersten beiden Optionen kommen für uns nicht in Frage, da sie aus finanziellen und technischen Gründen nicht umsetzbar sind, für ein Blog unserer Größe keinen Sinn machen und außerdem sichergestellt werden müsste, dass eine passende Alterseinstufung vorgenommen wird, ansonsten drohen erhebliche Strafen.
Die dritte Option ist eine Alterskennzeichnung auf einem niedrigen Level. Diese ist technisch leicht umzusetzen, jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden und Juristische sehr unsicher. Wir müssten diese Einschätzung selbst vornehmen und können uns keine Experten auf diesem Gebiet leisten, die alle 845 Artikel, 1218 Medieninhalte und 15797 Kommentare bewertet. Wenn wir diese Bewertung selbst vornehmen und diese falsch ist, kann dies zu hohen Geldstrafen führen. Wenn wir uns aber auf die juristisch sichere Seite bewegen und das Blog ab 18 Jahre freigeben, müssen wir 1. oder 2. nutzen.
Damit ist die Möglichkeit für VZlog, das gesamte Blog mit “Ab 18″ zu bewerten, was für uns aus zwei Gründen keinen Sinn macht:
- Über 70% unserer Leser (und 92% der Leser ohne AdBlocker – Dieses Blog ist werbefinanziert) sind unter 18 Jahre alt. Wenn diese wegfallen, macht es keinen Sinn, das Blog weiter zu betreiben.
- Alle Inhalte sind von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 19 Jahren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geschrieben worden. Alleine deshalb macht eine Altereinstufung, die sogar über dem Alter des Autoren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung liegt, für uns nur wenig Sinn.
- Ein geeignetes Verfahren, das vom finanziellen und organisatorischen Aufwand für uns umzusetzen ist, gibt es nicht.
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