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Thema: Jugendmedienschutzstaatsvertrag

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  1. #2

    Standard AW: Jugendmedienschutzstaatsvertrag

    Follow the money.

    In den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl der Anwälte verdoppelt. Da allerdings im selben Zeitraum die Kriminalität zurückging, wird der weit überwiegende Teil dieser neuen Anwälte nicht ins Strafrecht gegangen sein, sondern ins Zivilrecht. Anwälte stellen gleichzeitig mit weitem Abstand die größte Berufsgruppe unter den Abgeordneten im Bundestag. Diese Zehntausendschaften neuer Anwälte brauchen Einnahmequellen die es früher nicht gab. Neue Gesetze dieser Art schaffen neue Hebel für Abmahnwellen und bringen den Anwaltskollegen Aufträge und Einnahmen. Es ist also nur eine Frage der Zeit bis die Abmahnanwälte diese neue Quelle auch anzapfen werden.

    Zugunsten dieser Berufsgruppe macht sich Deutschland leider mehr und mehr zu einer IT-Wüste, der Kommentar von Kristian Köhntopp ist insofern korrekt:
    Meine bisherigen Inhalte nehme ich morgen offline, und falls ich noch einmal irgendwas mache, dann für ein Land, das Zukunft hat. Nicht Deutschland.
    In dem im Heise-Artikel verlinkten VZlog.de | Das Blog über StudiVZ, SchülerVZ und MeinVZ steht Folgendes:
    Wie ihr vielleicht wisst, verabschieden die Länderparlamente in Deutschland zurzeit eine Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, der die Pflichten von Inhalteanbietern in Rundfunk und Internet neu Regelt. Entscheidender Faktor dabei ist, das Anbieter maßnahmen zum Jugendschutz ergeifen müssen und dabei selbst bewerten müssen, für welche Altersstufen ein Inhalt gefährdend ist. Wird diese Einstufung vorgenommen, müssen geeignete Maßnamen getroffen werden, um einen Entsprechenden Jugendschutz zu gewährleisten.
    Zukünftig gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Inhalteanbieter wie VZlog.de den Jugendschutz sicherstellen kann:

    1. Durch Alterverifikation z.B. durch einen Personalausweis, Postident oder ähnliches
    2. Durch “Sendezeiten”, welche die Verfügbarkeit von Inhalten einschränken
    3. Durch Alterskennzeichung, dass das Angebot ab 0 Jahre, 6 Jahre oder 12 Jahre geeignet ist

    Die ersten beiden Optionen kommen für uns nicht in Frage, da sie aus finanziellen und technischen Gründen nicht umsetzbar sind, für ein Blog unserer Größe keinen Sinn machen und außerdem sichergestellt werden müsste, dass eine passende Alterseinstufung vorgenommen wird, ansonsten drohen erhebliche Strafen.
    Die dritte Option ist eine Alterskennzeichnung auf einem niedrigen Level. Diese ist technisch leicht umzusetzen, jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden und Juristische sehr unsicher. Wir müssten diese Einschätzung selbst vornehmen und können uns keine Experten auf diesem Gebiet leisten, die alle 845 Artikel, 1218 Medieninhalte und 15797 Kommentare bewertet. Wenn wir diese Bewertung selbst vornehmen und diese falsch ist, kann dies zu hohen Geldstrafen führen. Wenn wir uns aber auf die juristisch sichere Seite bewegen und das Blog ab 18 Jahre freigeben, müssen wir 1. oder 2. nutzen.
    Damit ist die Möglichkeit für VZlog, das gesamte Blog mit “Ab 18″ zu bewerten, was für uns aus zwei Gründen keinen Sinn macht:

    • Über 70% unserer Leser (und 92% der Leser ohne AdBlocker – Dieses Blog ist werbefinanziert) sind unter 18 Jahre alt. Wenn diese wegfallen, macht es keinen Sinn, das Blog weiter zu betreiben.
    • Alle Inhalte sind von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 19 Jahren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geschrieben worden. Alleine deshalb macht eine Altereinstufung, die sogar über dem Alter des Autoren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung liegt, für uns nur wenig Sinn.
    • Ein geeignetes Verfahren, das vom finanziellen und organisatorischen Aufwand für uns umzusetzen ist, gibt es nicht.
    Man hat hier (nicht erst seit diesem neuen Gesetz, sondern mindestens seit der Einführung der Störerhaftung des Webseitenbetreibers für alle von seinen Usern erstellten Inhalte) als Betreiber nur folgende Optionen:
    1.) Weitermachen wie bisher und hoffen dass man nicht abgemahnt wird. Die Hoffnung hatte ich auch mal, nach einer Abmahnung die mich als seinerzeit Zwanzigjährigen Studienanfänger insgesamt 15.000 Euro an Schadensersatz und Anwaltsgebühren kostete, allerdings nicht mehr.
    2.) Webseite dicht machen.
    3.) Wenn möglich, Webseite ins Ausland verlagern. Letzeres erfordert allerdings auch eine Anonymisierung der eigenen Person so dass man für Abmahnanwälte schwer auffindbar ist - für viele Webseitenbetreiber ist das nicht praktikabel, da sie mit ihrem Namen für ihre Inhalte einstehen müssen.

    Eine Web 2.0 Webseite lässt sich in Deutschland nicht rechtssicher betreiben, dieses neue Gesetz ist wieder eine Quelle der Rechtsunsicherheit mehr. Für mich ist das Zustandekommen so eines Gesetzes erstens Ausdruck des Protegierens der eigenen Anwälte-Berufsgruppe, und zweitens Beleg für die schwachen Kenntnisse unserer Abgeordneten über die neuen Medien. Erinnert sei hier an den bekannten Ausspruch unserer früheren Justizministerin - "was ist noch mal ein Browser?".
    Geändert von Dr.BrainFister (30.11.2010 um 20:46 Uhr) Grund: Link korrigiert

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