Frage: John meinte wenn SChröder zurücktritt gäbs Neuwahlen. Wunschtraum? ist es nicht eher so das die Partei mit den meisten Sitzen den Kanzler ernennt aus dem Bundestag heraus? Bei der Wahl sagen sie zwar wer das sein wird, aber am Ende hat dann eine Partei bzw. eine Koalition eine Regierungsmehrheit. und diese Koalition bestimmt somit den Kanzler.
Müsste dann nicht bei einer Abdankung SChröder die Koalition "einfach" einen neuen KAnzler bestimmen und wählen? und für solche Fälle gibts ja auch den Vizekanzler, oder nicht? müsste derzeit Fischer sein wenn ich mich nicht irre.
Es ist alles in Fragestellung, da ich mich in der deutschen Politik nicht soo gut auskenne, daher wäre ich für Aufklärung dankbar.
edit: habs mal im GG nachgeschlagen:
hab´s mal zusammengepappt - LoserArtikel 63
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
...
Artikel 67
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen.
Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Artikel 68
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag
mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Artikel 69
(1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.
...
(3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.






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