Grundsätzlich gilt eh: Zahl's nicht.
Meist kommt eh nur eine erste Zahlungsaufforderung, auf die bei Nichtbeachtung mehrere Mahnungen folgen unter Androhung von Gerichtsklagen. Zu denen wird es aber in 99 von 100 Fällen nicht kommen, da diese "Portale" vor Gericht eh nur verlieren würden und damit Präzedenzfälle schaffen. Reagieren muss man lediglich bei einem "gerichtlichen Mahnbescheid" - denn dann ist das wirklich hochoffiziell. Alles davor ist nur pillepalle und nicht ernstzunehmen. Auch nicht wenn mit Inkasso Moskau gedroht wird.
Auf jeden Fall viel Erfolg, ich hoffe sie lassen dich baldigst in Ruhe.