Selbst wenn alles Angaben richtig waren und die IP übereinstimmt, ist soviel ich weiss, kein Vertrag zustande gekommen.
Bei den fragwürdigen Angeboten kommt in den meisten Fällen kein wirksamer Vertrag zustande. Grund: In vielen Fällen werden die Kosten für die Informationen oder Dienste verschleiert. Die Nutzer hatten nicht die Absicht, einen kostenpflichtigen Vertrag einzugehen.

Dies ist z.B. der Fall, wenn sich die Preisinformationen ausschließlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden und die Internetseiten so gestaltet sind, dass den Verbrauchern und Verbraucherinnen bewusst vorenthalten wird, dass das Angebot Kosten verursacht oder in einem Abonnement endet.

Hier hat z.B. das Amtsgericht München (Az 161 C 23695/06) 2007 in einer rechtskräftigen Entscheidung entschieden, dass eine solche Preisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überraschend ist und damit zur Unwirksamkeit des Vertrages führt.