Neuerdings schicken die mahnenden Inkassobüros bereits auf den Namen des Verbrauchers ausgefüllte
Mahnbescheidsanträge mit. Solche Anträge sind
keine Mahnbescheide! Jeder könnte so etwas ausfüllen und damit drohen.
Bevor kein Mahnbescheid vom Gericht gekommen ist, besteht kein Grund, so ein Schreiben ernster zu nehmen als die üblichen Inkassobriefe.
Außerdem schicken die Inkassobüros und Anwälte gern in anderen Verfahren ergangene Urteile mit. Dazu muss man wissen: Die genannten Urteile sind fast alle nicht mit dem normalen Fall vergleichbar, weil die Verbraucher oft schon vorher mit der Zahlung einverstanden waren oder sich nicht oder verspätet gewehrt haben. In der weit überwiegenden Zahl der Abofallenverfahren sind die Richter aus den verschiedensten Gründen zu der Überzeugung gelangt, dass die Verbraucher
nichts zahlen müssen!
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