Für Arnim liegt ein "hinreichender Tatverdacht" gegen Wulff auf Vorteilsannahme "definitiv vor"; damit müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich Ermittlungen aufnehmen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat dies aber bislang abgelehnt. Zwar müsste vor weitergehenden Schritten erst der Bundestag Wulffs Immunität aufheben. Nach Ansicht Arnims dürften die Staatsanwaltschaft "und die weisungsbefugten Instanzen bis hinauf zum Justizminister" sich nun nicht mehr auf den Standpunkt stellen, es lägen "keine zureichenden Anhaltspunkte" für eine Vorteilsnahme im Amt und damit für weitere Ermittlungen vor.
Gegen Geerkens dagegen könne die Staatsanwaltschaft ungehindert ermitteln, und müsse dies schon jetzt "von Rechts wegen auch tun - mit dem Ziel der Anklageerhebung".
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