Zitat Zitat von Kaff Beitrag anzeigen
Sehe das Problem nicht ganz. Die entlassenen Angestellten kriegen erstmal ALG 1. Ist nicht so viel, aber so haben sie ein Jahr Zeit sich etwas neues zu suchen.

Hätte man noch eine Transfergesellschaft gegründet, müssten dazu zusätzliche Steuergelder verwendet oder Schulden aufgenommen werden. Auch nicht gerade optimal, das Geld fehlt dann eben an andrer Stelle.

Und ja die FDP verschwindet derzeit in der Bedeutungslosigkeit...


Aber hauptsache mal wieder übers System geschimpft.
Spiegelfechter

Hier gibt es eine andere Sicht dazu.

In der Tat könnte es den Steuerzahler teurer kommen die Mitarbeiter direkt ins ALG zu entlassen, das zahlt der Steuerzahler nämlich komplett selbst - bei einer Transfergesellschaft bürgt er lediglich für die Kosten welche nach einem Verkauf des Unternehmens von dessen Insolvenzmasse nicht gedeckt sind. Die Banken freut natürlich die FDP-Lösung, da es ohne Transfergesellschaft eine größere Insolvenzmasse gibt aus der sie ihre Forderungen als Schlecker-Gläubiger bedienen können.

Es ist interessant dass die Politik nicht darüber nachdenkt mal die Betriebsrechtsformen zu ändern, dass ein Patriarch ein Unternehmen mit 25.000 Mitarbeitern und 5.000 multinationalen Filialen als eingetragener Kaufmann führt - eine Geschäftsform für die Würstchenbude um die Ecke - ist wohl kaum Sinn der Sache, denn die fehlenden Offenlegungspflichten dieser Geschäftsform sind mit ein Grund für die überraschende Pleite von Schlecker.