Wir sollten zum Punkt kommen, der da lautet ...
Unsere Justiz ist "normalerweise" für begangene (!) Straftaten zuständig.
Also nicht für "mögliche Folgen" weil z.B. einer eine Waffe im Schrank hat (mit Waffenschein), oder weil jemand ein Küchenmesser besitzt welches auch zur Körperverletzung geeignet ist, oder weil jemand nur statistisch möglicherweise behinderte Kinder in die Welt setzten könnte.
Der Fehler des Inzest-Paragraphen liegt darin: Er bestraft einvernehmlicher Sex zwischen zwei Erwachsenen (aus gleicher Verwandtschaft). Und zwar ganz gleich, ob überhaupt Kinder entstehen, oder falls ja ob sie gesund sind oder wie auch immer. DA liegt der Fehler der noch nicht korrigiert wurde!
Bestrafung darf im Nachhinein sein, ... wegen unverantwortlichem Handeln mit der Folge eines kranken Kindes (so es soweit kommt). Dann ja, dann ist das möglicherweise wissentliche Körperverletzung - am Kind - keine Frage. (Wobei "kaot" recht hat, dass wir auch hier eben "durchlassen" dass bestimmte Behinderte eben ganz normal Kinder in die Welt setzen dürfen, obwohl deren Behinderungswahrscheinlichkeit mindestens ebenso hoch ist.)
DAS ist aber nicht die aktuelle juristische Grundlage.
(Diese juristische Korrekturentwicklung muss noch folgen. Das sind wir nicht auf der höhe der sonstigen juristischen Logik.)
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