Zitat Zitat von kaot Beitrag anzeigen
Geburtsblinde dürfen Kinder bekommen. Taube ebenso. Auch auf den Rollstuhl angewiesene Spastiker dürfen das. Bei allen ist das Risiko auf eine schwerwigende körperliche Behinderung ebenso gegeben.
Ich sehe da schon einen Unterschied: Von Geburt an behinderte Menschen können selbst am besten einschätzen, ob ihre Einschränkungen eine Zumutung sind oder nicht. Sie können ihre Kinder aufgrund eigener Erfahrungen beim Umgang mit der Behinderung unterstützen.

... Davon ganz abgesehen ist das Recht in Deutschland hier ebenso inkonsequent: Strafbar ist der Beischlaf, nicht die Zeugung. Geschwisterpaare oder Mutter/Sohn Vater/Tochter Kombinationen dürften, völlig legal, in vitro Nachwuchs zeugen mit den gleichen erwähnten Problemen.
Die gesamte Herangehensweise ist altertümlich und der Realität schon lange nicht mehr angepasst, wie in vielen Bereichen müsste hier dringeng nachgebessert werden.
Stimmt, das ist inkonsequent. Aber muss deshalb gleich der Ansatz dieser Gesetzgebung komplett hinterfragt werden? Viele gesetzliche Regelungen in unserer Gesellschaft basieren auf wissenschaftlichen bzw. biologischen Erkenntnissen. Das gilt z.B. auch für die Festlegung von Kindes- und Erwachsenenalter. Du wirst sicherlich einige "Kinderfreunde" finden, die es für "altertümlich" halten, die Minderjährigkeit bis 14 Jahre zu begrenzen. Warum nicht auf 12 absenken? Und warum fangen wir mit der Volljährigkeit nicht schon bei 16 an? Die Feststellung der geistigen bzw. sexuellen Reife eines Menschen basiert genauso auf wissenschaftlichen Argumenten wie z.B. die Feststellung, dass die Natur den Sex zwischen nahen Verwandten scheinbar nicht gewollt hat (wie Gunslinger & Dune schon erläutert haben).

Zitat Zitat von Reiner Beitrag anzeigen
Wir sollten zum Punkt kommen, der da lautet ...
Die Diskussion hat gerade mal angefangen und du willst schon zum Punkt kommen - der da lautet: Recht hat nur der Reiner, sonst keiner!