Wer brachte denn hier die ersten vermeintlich unpassenden Vergleiche? Vergleiche sind relativ.

Ansonsten: Bitte nicht Ursache und Wirkung verwechseln, denn bestraft wird eben nicht das Kinder zeugen! ...

Ein anderer Vergleich zur erneuten Verdeutlichung:
Ein Besoffener der Auto fährt ist ja in etwa so, als wolle man bewusst und gewollt in Kauf nehmen, dass man jemanden verletzt oder gar tötet. Dabei kommt es nur zu einer schwerwiegenden Verurteilung wenn wirklich was passiert (ansonsten riskiert man halt mal den Führerschein, sonst nix)

Das ist was ganz anderes als wenn zwei liebende Menschen z.B. mit Verhütung miteinander schlafen. Trotzdem riskiert man hier bei nahen Verwandten aktuell Freiheitsentzug, auch wenn sonst gar nix passiert ist = steht in keinem Verhältnis!

Wiederholung zur verstärkten Verdeutlichung:
Zwei Geschwister dürfen "invitro" Kinder zeugen (mit den möglichen gleichen Folgen), aber blos nicht zusammen in die Federn (auch wenn nix passiert).

Zusammenfassung:
Es wird das "miteinander schlafen" bestraft, nicht das Kinder zeugen!

(= da liegt der Fehler im "System"!!)

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Scheinbar hat sich hier noch niemand mit dem Gesetzestext selbst befasst, oder? Dazu kommt, seit wann gibt es den Paragraphen?

Here we go:
"Der Inzest-Paragraph 173 StGB wurde durch die Nazis eingeführt."

Weiterer Hinweis:
"Ein weiteres Gesetz das die "Ausmerzung von Erbkrankheiten" zum Ziel hatte, wurde 1986 als Verfassungswidrig abgeschafft."

Weitere interessante Zitate:
"Zu behaupten, man müsse Inzest allein schon im Interesse der Kinder unter Strafe stellen bedeutet, Menschen am Maßstab ihrer Erbanlagen zu messen. Genau diese Implikation “lebensunwerten Lebens” verbietet das Deutsche Grundgesetz in seiner Zentralnorm Art. 1 Abs. 1."

"Konsequenterweise ist es in unserer Rechtsordnung daher beispielsweise auch verboten, einen Fötus allein wegen seiner zu erwartenden Behinderung abzutreiben."

"Durch Inzest erhöht sich also die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Erbanlagen, die bei den Eltern nur genotypisch existent sind, bei den Kindern zur Ausprägung im Phänotyp gelangen. Dies kann sowohl positive als auch negative Merkmale betreffen."

"Das Inzestverbot des § 173 StGB schützt also im Ergebnis niemanden vor ungewolltem Sex. Es bestraft nur für Gewollten."

"In Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Portugal, der Türkei, Japan, Argentinien oder auch Brasilien ist Inzest seit Jahrzehnten, teilweise seit Jahrhunderten straflos. Folgen: Keine."

Der vollumfängliche Text auf "Jurablog":
http://www.jurablogs.com/de/inzeststrafbar...zehn-wahrheiten


"Wie sich zeigt, handelt es sich bei § 173 StGB um eine von Alters her tradierte Kulturnorm, zu deren Rechtfertigung zwar seit jeher ein Konglomerat der verschiedensten Rechtsgüter angeführt wurde, von denen sich aber bei genauerer Betrachtung kein einziges als tragfähig erweist."

http://udovetter.de/lawblog/KritV_1-2006_S68-80_Web.pdf


Jetzt wird’s Zeit für den eigentlichen Gesetzestext, der klar macht "es geht mit Nichten um den Nachwuchs":

§ 173

Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

(http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html)