Vergleiche nur um der Vergleiche willen um sich dann um "Nebenkriegschauplätze" zu unterhalten macht für mich keinen Sinn, darum auch bleibe ich beim Thema, wobei hier - ausnahmsweise - nochmals der Vergleich mit der Alkoholfahrt herhalten soll (eben um des Vergleich willen nicht um über den Tatbestand weiter zu debattieren):

Es bleibt weiter die Frage im Raum, warum z.B. bei einer Trunkenheitsfahrt die Bestrafung anhand von erkennbaren und objektiven Folgen (z.B. Schlangenlinienfahren, Unfall) unterschiedlich bewertet wird und bei einer Inzesthandlung es allein und nur auf die Handlung selbst ankommt, ganz gleich ob überhaupt und welche Folgen entstehen. Dabei bleibt auch festzuhalten, dass es dem Staat noch nicht einmal zusteht die Folgen zu bewerten.

Man muss sich hier auch mal vor Augen führen wie sehr wir heute die Maßstäbe unterschiedlich bewerten. Es wird doch niemand bestreiten wollen, dass eine Trunkenheitsfahrt gar das potentielle Risiko der Tötung eines Unbeteiligten beinhaltet. Hier hat man zunächst meist mit der "milden" Strafe des Führerscheinentzugs zu rechnen.
Nocheinmal: Bei einer freiwilligen, gewollten sexuellen Handlung zwischen nahen Verwandten wird keine Abstufung gemacht, ob überhaupt hier ein Kind gezeugt wurde und selbst wenn, spielt es auch keine Rolle ob es völlig gesund ist. Hinzu kommt, erneut gesagt, dass die Beurteilung was "gesund" ist dem Staat gemäß GG nicht zusteht. Die Probleme mit dem § 137 werden auch durch nochmalige Sorge um mögliche Folgen nicht wegzudiskutieren sein.


Wir reden übrigens nicht von dem Schutz des existierenden Individuums, der in anderen Paragraphen z.B. den Schutz vor sexuellen Übergriffen regelt. Das sind nötige und richtige Schutzgüter.

Das unmutige Urteil der EU Richter beurteilen diese Kommentare wie ich es auch sehe:
http://www.presseportal.de/pm/58964/...ger-richter/gn

http://www.stern.de/panorama/gesprae...s-1812661.html

Zusammenfassend passt diese Überschrift zum § 137 StGB ...
"Deutlich überzogen und aus verfassungsrechtlicher Sicht unhaltbar"