Dito. Zumal: Behinderte dürfen behinderte Kinder zeugen. Wo ist da die Gleichbehandlung gem. GG?
Ergänzender Kommentar in der ZEIT:
Die ganze Geschichte hinter Patrick S. und Susanne K.
"Entscheidend ist heute, dass Menschen mit erhöhtem Risiko, behinderte Kinder zu zeugen, sich nach deutschem Recht nicht strafbar machen, wenn sie dieses Risiko eingehen – Behinderte ebenso wenig wie Spätgebärende. Denn das Grundgesetz weist allem menschlichen Leben einen absoluten Achtungsanspruch zu. Und wäre Sofia durch künstliche Befruchtung gezeugt worden, der Paragraf 173 hätte nicht zur Anwendung kommen dürfen. "
...
"Er zeigt, was geschieht, wenn der Paragraf 173 praktisch angewendet wird: Dann geraten zwei Menschen in eine Verurteilungsmaschinerie, und kein Richter fragt sich, welches Rechtsgut hier überhaupt bedroht ist, ob hier nicht im Namen des Familienschutzes Familie zerstört wird, ob die persönliche Vorgeschichte der Angeklagten eine Anklage rechtfertigt, ob es nicht auch Blutsverwandtschaft ohne sittliches Bewusstsein von Verwandtschaft gibt und schon deshalb unschuldigen Inzest."
Inzest: Das letzte Tabu | Gesellschaft | ZEIT ONLINE
Als Lesezeichen weiterleiten