In Österreich sind Tätowierungen generell erst ab 18 erlaubt, egal ob mit oder ohne Einwilligung der Eltern. Insofern ich den Google Informationen trauen kann (eine Regelung die ich im Übrigen durchaus sinnvoll finde).

Deutschland:
Grundsätzlich darf sich jeder Mensch piercen oder tätowieren lassen. Da dieses Vorgehen jedoch einen Akt der Körperverletzung darstellt, müssen die Kunden eine Verzichtserklärung unterschreiben. Minderjährige brauchen darüber hinaus eine schriftliche Einwilligung der Eltern, allerdings klafft hier eine Gesetzeslücke: Wenn der Jugendliche nach Einschätzung des Behandlers über die geistige Reife verfügt, die Folgen des dauerhaften Körperschmucks abzuschätzen, kann auf die Einwilligung der Eltern verzichtet werden. Viele Piercer und Tätowierer lehnen die Behandlung von Jugendlichen unter 14, manchmal sogar unter 16, Jahren grundsätzlich ab. Allerdings gibt es immer wieder auch Anbieter, die Jugendliche ohne das Einverständnis der Eltern piercen und tätowieren.
Piercing und Tattoos für minderjährige Kinder | Vaterfreuden.de - der Treffpunkt für Väter
Siehe auch: Tattoos für Minderjährige: Erlauben oder verbieten? - News Muetterberatung - Das Netzwerk fuer Muetter von Muettern. Themen rund um Geburt, Schwangerschaft, Baby, Kind und Familie.

Eine gesetzliche Regelung für Tätowierungen gibt es also in Deutschland nicht.

Rechtlich gesehen sind Kinder allerdings so oder so erst ab 14 Jahren mündig (eingeschränkte Strafmündigkeit und Vertrags- bzw. Geschäftsfähigkeit). Die Einwilligung in eine Körperverletzung wie Tätowieren, Piercen oder (natürlich wesentlich invasiver) die Genitalverstümmelung könnten sie also de jure gar nicht vorher geben.

Eine kritische Rechtsmeinung zum Beschneidungsverbot findet sich hier: Verfassungsblog › Beschneidungs-Urteil: Juristisch und rechtsethisch fragwürdig

Aus meiner Sicht ist dies auch eine Genderfrage. Der obige Anwalt schreibt z.B. "die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung von Mädchen steht außer Frage" - was die Frage aufwirft - wieso steht die Illegalität des Herumschnippelns am kindlichen Sexualorgan bei Mädchen "außer Frage", während es bei Jungen außer Frage steht dass man dies selbstverständlich durchführen soll und man es euphemistisch als "Beschneidung" verbrämt. Warum diese Verharmlosung der damit verbundenen Schmerzen (auch psychisch) und Komplikationen, wenn es sich um Jungen handelt?

Haben nur Mädchen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit? Erstaunlich, dass z.B. Anne Will zur Frage der Beschneidung vier Frauen in ihre Sendung einlädt, aber nur zwei Männer. Man stelle sich einmal eine Talkrunde zum Thema Abtreibung vor, in der vier Männer zwei Frauen erklären, welche Rechte diese genießen dürfen und welche nicht. Aber da geht's ja auch um Frauenrechte, nicht um Jungen.

In Ländern mit schlechterer medizinischer Versorgung führen diese Engriffe bei Mädchen UND Jungen regelmäßig zum Tod, aber auch unter geschulter medizinischer Hand kann es zu schweren Komplikationen und dauerhaften Einschränkungen kommen - jede Operation die mit Generalanästhesie durchgeführt wird hat ohnehin durch die Narkose immer ein Restrisiko ganz eigener Komplikationen unabhängig vom Eingriff selbst, die ebenfalls bis zum Tod und schweren Gehirnschäden führen können. Jedes Jahr wachen Menschen selbst bei harmlosen OPs auch in unserem Land nicht mehr auf oder infizieren sich im Krankenhaus mit multiresistenten Keimen.

Eine derartige OP, zumal wenn sie medizinisch nicht notwendig ist, ist also niemals eine Trivialität. In einem sensiblen Bereich wie den Sexualorganen und wenn es sich um Babys handelt, sollte es eigentlich selbstverständlich sein dass besondere Zurückhaltung geübt wird. An Kindern sollte nur im Notfall herumgeschnippelt werden. Dies ist sicherlich in jeder Hinsicht Usus - nur wenn es um das Recht der Eltern geht ihre Religion auf ein Kind auszudehnen, dann soll diese Selbstverständlichkeit nicht mehr gelten. D

Ergo:
Politiker unterschiedlicher Parteien überlegen nun, mit welchen gesetzlichen Mitteln auf das Urteil reagiert werden kann. Zuletzt schlug der integrationspolitische Sprecher der FDP, Serkan Tören, vor, Beschneidungen durch eine Änderung des Patientenrechts zu legalisieren.
Der Paragraf 630, der auch ästhetische Eingriffe regelt, solle ergänzt werden, schrieb Tören laut einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Tören schlug vor, auch medizinisch nicht zwingend notwendige Eingriffe zu erlauben, "sofern die Risiken überschaubar sind und keine negativen gesundheitlichen Folgen aus ihnen resultieren".
Unsinn.

Medizinische Eingriffe ohne irgendwelche möglichen Komplikationen gibt es nicht. Beim Herumschnippeln an Körperteilen von Babys unter Vollnarkose schon drei Mal nicht. Die Natur wird sich bei der Vorhaut schon irgendwas gedacht haben.

Ich las vor einer Weile ein Interview mit einem Ethnologen der beschrieb, dass diese Tradition ursprünglich auf die Praxis des Menschenopfers zurück geht wie sie in Frühreligionen weit verbreitet war und auch im Judentum noch enthalten ist (durch Gottes Forderung an Abraham, seinen Sohn Isaak zu opfern um seine Glaubenstreue zu beweisen). Dieser Opferritus wurde dann über die Zeit abgemildert und in einen Beschneidungsritus sublimiert, bei dem lediglich ein Teil des Babys abgeschnitten und "geopfert" wird. Das starre Festhalten an der Begründung der "Tradition" - es war schon immer so und muss immer so bleiben - ist keinen Deut anders als bei den Verteidigern der weiblichen Genitalverstümmelung. Auch die ist in gewissen Breiten schon seit Ewigkeiten Tradition.

Der Chef der Rabbiner-Konferenz reagiert damit mit seiner ganz eigenen Logik - er rief seine Glaubensbrüder auf, das Urteil einfach zu ignorieren. Er ist offenbar der Meinung, dass Recht und Gesetz für bestimmte Religionsgemeinschaften nicht gelten sollten.

Traurig, dass die duckmäuserischen deutschen Politiker das offenbar ganz ähnlich sehen und brav an einer Lex Abraham feilen wollen die das Verstümmeln jüdischer Babys legalisiert.