Hier findet sich ein relativ lesenswerter Artikel eines recht bekannten linken Bloggers zum Thema, der das geplante Gesetz welches die Beschneidung wieder zulässt für richtig hält:
ad sinistram: Der Richter beschnittene Vernunft

Das sollte besonders Braini gefallen, geht er doch auch auf die vermeintliche moralische Überlegenheit von Atheisten ein.

Ich persönlich kann seine Argumentationslinie nicht nachvollziehen wenn es sich bei ihm ansonsten um einen Linken handelt der die Menschenwürde stets als unverhandelbar darstellt. Linke machen sich aus meiner Sicht unglaubwürdig, wenn wir, genau wie die Rechten es in anderen Bereichen tun, die Menschenwürde unter bestimmten Bedingungen ebenfalls für verhandelbar erklären.

Das geschieht immer dann, wenn die Menschenrechte unbequem sind und mit anderen Ideologien in Konflikt geraten die man ebenfalls für wertvoll erachtet, beim Linken z.B. Multikulti, beim Rechten die Wirtschaftsfreundlichkeit.

Menschenrechte dem Sinne des Wortes nach sind entweder universell und gelten somit für jeden Menschen auf der Welt, oder es sind keine Menschenrechte sondern "nur" Bürgerrechte bei denen eine Güterabwägung mit anderen Bürgerrechten (wie Religionsfreiheit) vorgenommen werden darf.

Ähnlich wie beim Folterverbot ist die Universalität der Menschenrechte eine Brandmauer vor genau solchen Bestrebungen wie dem geplanten Gesetz, nämlich elementare Rechte peu a peu einzuschränken. Haben Politiker erst einmal davon Gebrauch gemacht, liegt es in der Natur der Sache dass sie immer wieder davon Gebrauch machen werden um den Personenkreis dem diese Rechte nicht mehr zugesprochen werden zu vergrößern.

Für alle in Deutschland lebenden Menschen gilt das deutsche Grundgesetz. Darin heißt es in Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Und in Artikel 2:
2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Zum zulässigen Eingriff mittels eines Gesetzes nimmt Artikel 19 Stellung:
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
Ein Gesetz welches spezifisch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit von muslimischen und jüdischen Jungen aufhebt, ist ergo nicht verfassungsgemäß. Wie viele andere Gesetze der großen Koalition aus CDU, CSU, FDP, SPD und Grünen wird auch dieses Gesetz wieder beim Verfassungsgericht landen. Karlsruhe ist Heute das Resthirn unserer Demokratie.