Wenn die begründung für die einweisung deiner freundin irgendetwas schwammiges wie "Borderline" ist und aus dieser etwaigen borderline-persönlichkeitsstörung eine selbstgefährdung abgeleitet wird, kann sie doch nicht gezwungen werden, in die geschlossene anstalt zu gehen. Ihre eltern können das jedoch veranlassen, solange sie nicht volljährig ist, oder?
Wenn die eltern nicht mitspielen, läufft aber gar nichts, solange sie keine straftat begangen hat.
Sicher bin ich mir hier aber nicht, ich kenne nur selbst den fall einer Borderlinerin, die in geschlossener behandlung war (wie auch privat bei mehreren psychatern) und dadurch nur noch mehr traumatisiert wurde und sich selbst völlig verschlossen hat....
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