Als erstes würde ich ein Zivilgerichtsverfahren zum Schutz deiner Freundin anstreben. Im Rahmen dieser Verhandlung kann dann ein unabhängiges Sachverständigen Gutachten eingeholt werden, außerdem wird das Jugendamt da auch noch etwas mitreden. Denn eine Einweisung mit 17, also der fast-volljährigkeit, ist immer so ne Sache.
Ich würde mit allen möglichen und wenn nötig auch unkoscheren Mitteln verhindern das Sie eingewiesen wird. Denn die Erfahrung zeigt das wenn ein Mensch der nicht wirklich schwer gestört ist meistens schlimmer aus der Anstalt rauskommt als er reingegangen ist.
PS: Die beste Beratung bekommst du natürlich bei einem Anwalt der sich wennmöglich auf solche Fälle im psychatrischen Bereich spezialisiert hat.
CU
Ghettomaster
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